22.08.2024

Böse Über­raschung für Urlauber: Roaming­kosten von über 16.000 Euro! AK-Konsumenten­schutz setzte sich erfolg­reich für ihn ein

Innerhalb der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. Dies gilt auch für Freieinheiten laut Tarifbestimmungen. Außerhalb der EU kann die Nutzung des Smartphones kostspielig werden.

Teurer Daten­fluss über Nacht 

Knüppeldick kam es für Herrn A. aus Steyr. Er kaufte sich vor der Abreise in die Schweizer Berge – wie auch schon für andere Aufenthalte außerhalb der EU – ein Wochenpaket beim Netzanbieter. Am 1. August verschickte er noch einige WhatsApp und legte sich schlafen. Über Nacht summierten sich die Roamingkosten auf 16.413,55 Euro. Offenbar wurde der Datenfluss nach Überschreiten der erworbenen Datenmenge nicht gestoppt und auch die rechtlich vorgeschriebene Sperre bei 60-Euro griff nicht, obwohl am Handy um 0:26 Uhr entsprechende Benachrichtigungen eingingen. Herr A. brach seinen Urlaub ab und wandte sich sofort an die Hotline des Anbieters, wo er jedoch um schriftliche Eingabe per Mail ersucht wurde. Die Situation war für ihn sehr belastend und er suchte Hilfe bei den AK-Konsumentenschützer:innen. Diese wandten sich am 2. August umgehend per Mail an die Servicestelle des Mobilfunkanbieters und forderten die Korrektur der Forderung auf maximal 60 Euro, die Herr A. zu zahlen bereit war. Eine Sperre bei 60 Euro beziehungsweise im zweiten Schritt bei 120 Euro muss per Gesetz solche Belastungen verhindern. Nur wenn Herr A. diese Sperren aktiv außer Kraft gesetzt hätte, wäre die Forderung berechtigt. Erfreulicherweise antwortete der Anbieter noch am selben Tag und alles über 60 Euro wurde gutgeschrieben.

Vorsicht bei der Zwischen­landung

Nicht ganz so dramatisch gestaltete sich der Fall von Frau K. aus St. Martin. Sie verbrachte ihren Urlaub auf Madeira. Im Anschluss erhielt sie eine Rechnung für den Datentransfer von 8 MB in Höhe von 67,06 Euro. Die Konsumentin konnte sich das nicht erklären, da die portugiesische Insel ja zur EU gehört. Da sie auf ihre Anfrage keine Antwort von A1 erhielt, wandte sie sich an den AK-Konsumentenschutz. Anhand des Einzelgesprächsnachweises zeigte sich, dass die Daten am Rückreisetag in der Schweiz heruntergeladen wurden, bei der Zwischenlandung am Flughafen Zürich. Daher: Achtung bei Zwischenlandungen im EU-Ausland. Auch hier können Roamingkosten anfallen.

Tipps zum Schutz vor un­erwarteten Roaming­kosten

  • Lesen Sie die Kosteninformationen im EU-Ausland und in nicht-terrestrischen Netzen auf Kreuzfahrtschiffen und Flugzeugen genau.

  • Lassen Sie am besten vor Ihrem Aufenthalt im EU-Ausland oder in grenznahen Gebieten die Roaming-Funktion direkt beim Betreiber ausschalten durch eine spezielle Sperre für „außerhalb der EU“.

  • Alternativ können Sie die Einstellungen am Handy selbst entsprechend anpassen, jedoch kann es hier zu Beweisproblemen kommen.

  • Nutzen Sie WLAN-Verbindungen und achten Sie darauf, dass das Datenroaming tatsächlich deaktiviert ist.

  • Deaktivieren Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Mobilbox (##002# anrufen). Nicht entgegengenommene Anrufe werden ansonsten auf Ihre Mobilbox umgeleitet und es kommt zum sogenannten Passivroaming.

  • Ihr Handyanbieter ist per Gesetz verpflichtet, Sie vor Erreichen der Roamingkosten-Grenzen von 60 und 120 Euro per SMS zu informieren. Deaktivieren Sie diese Kostenlimits keinesfalls, da sonst unbegrenzt hohe Roamingkosten anfallen!

Ihr Handy­anbieter ist per Gesetz ver­pflichtet, Sie vor Er­reichen der Roaming­kosten-Grenzen von 60 und 120 Euro per SMS zu informieren.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum