09.10.2024

Einbruchs­dieb­stahl: AK Ober­österreich em­pfiehlt aus­reichenden Versicherungs­schutz

Wenn die Tage kürzer werden, nehmen die Einbrüche zu. Um Einbrecher:innen abzuschrecken, können Konsument:innen unterschiedlichste Maßnahmen ergreifen, etwa indem sie ihr Haus bewohnt aussehen oder eine Alarmanlage installieren lassen. Jedenfalls raten die Konsumentenschützer:innen der AK Oberösterreich, Sorge dafür zu tragen, um im Fall der Fälle gut versichert zu sein. Sie haben dafür einige Tipps.

Aus­reichende Versicherungs­summe

Eine Haushaltsversicherung leistet im Falle eines Einbruchdiebstahls Ersatz. Daher ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen, damit nach einem gedeckten Schadensfall der gesamte Haushalt in der gleichen Qualität wieder neu angeschafft werden kann. 

Je nach Versicherung gibt es bei Wertgegenständen unterschiedliche Entschädigungsgrenzen. Ihre Höhe hängt davon ab, wo die Wertgegenstände verwahrt werden. Bei Bedarf können diese Grenzen gegen Prämienzuschlag erhöht werden.

AK-Tipps

  • Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände mit maximal möglicher Sicherheit auf, zum Beispiel in Wand- oder Mauersafes oder in Geldschränken.

  • Lassen Sie Wertgegenstände nie frei herumliegen.

  • Ein Safe oder Geldschrank muss den in den Versicherungsbedingungen definierten Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß versperrt sein, damit die Versicherung zahlt.

  • Führen Sie zum Nachweis eines Schadens Verzeichnisse der Wertgegenstände mit Wertangaben und bewahren Sie diese samt Fotos gesondert auf.

Gedeckt sind auch die Kosten der Wiederherstellung der durch Einbruch beschädigten Baubestandteile wie Fenster und Türen. Auch die Kosten für notwendige Schlossänderungen sind oftmals – allerdings der Höhe nach begrenzt – mitversichert.

TIPP

Versichern Sie unbedingt auch Schäden durch Vandalismus. Dabei handelt es sich um Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhaltes im Zuge eines Einbruchdiebstahls.

Fahr­rad mit­ver­sichert

Auch für den Diebstahl Ihres Fahrrades (bei vielen Versicherungen auch Ihres E-Bikes) aus dem Wohnhaus, den Nebenräumen oder dem versicherten Grundstück kommen die meisten Haushaltsversicherungen auf. 

TIPP

Achten Sie jedoch darauf, dass das Fahrrad nach den üblichen Versicherungsbedingungen in Gemeinschaftsräumen (Fahrradkeller, Stiegenhaus) und am versicherten Grundstück nur dann versichert ist, wenn es abgesperrt ist. Außerdem gibt es zumeist Wertgrenzen. Besonders teure Fahrräder werden also nicht zur Gänze ersetzt. Gegen Aufpreis können diese Wertgrenzen auch erhöht werden.

"Obliegen­heiten" ein­halten, damit die Versicherung zahlt

Damit die Versicherung zahlt, wenn eingebrochen wurde, sind die in den Versicherungsbedingungen vereinbarten „Obliegenheiten“ (= Pflichten) einzuhalten. So sind Türen und Fenster zu verschließen, wenn die Wohnung von allen Personen verlassen wird. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dazu entschieden, dass ein gekipptes Fenster im Sinne der Bedingungen nicht „verschlossen“ ist. In einem anderen Fall sprach der OGH aus, dass eine im Zeitpunkt des Einbruchs lediglich zugezogene („ins Schloss gefallene“), jedoch nicht (mit dem Schlüssel) zugesperrte Tür, nicht als versperrt im Sinne der Bedingungen gilt.

TIPP

Achten Sie darauf, dass Sie alle Türen und Fenster ordnungsgemäß verschließen, wenn niemand zu Hause ist!

Weitere Informationen zur Haushaltsversicherung finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

Damit die Ver­sicherung zahlt, wenn ein­ge­brochen wurde, sind die in den Ver­sicherungs­bedingungen ver­einbarten „Obliegen­heiten“ (= Pflichten) ein­zu­halten.   

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