31.10.2024

AK Ober­öster­reich warnt: Billig­flug­linien ignorieren die Rechte der Konsument:innen

Billigfluglinien animieren dazu, die ganze Welt um ein paar Euro zu bereisen. Leider werden Konsumentenrechte bei diesen Fluglinien nicht großgeschrieben. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen aussieht, entpuppt sich oftmals für die Reisenden als teures und nervenaufreibendes Problem. Dazu kommt: Die Rechtsdurchsetzung ist häufig kompliziert oder kaum möglich.

Steuern, Ge­bühren und Taxen werden nicht zurück­be­zahlt

Ein gekauftes Ticket beinhaltet bei allen Fluglinien unter anderem Steuern, Gebühren und Taxen. Diese werden im Vorhinein verrechnet, fallen jedoch erst an, wenn der Flug angetreten wird. Nach EU-Recht müssen diese Beträge von der Airline zurückbezahlt werden, wenn der Flug abgesagt, storniert oder nicht angetreten wird. Ryanair weist diese Steuern, Gebühren und Taxen nicht aus und zahlt sie auch nicht zurück. Argumentiert wird damit, dass diese Kosten bereits in der Kalkulation des Ticketpreises enthalten sind und damit immer von Ryanair bezahlt werden – ob sie anfallen oder nicht.

Zusatz­ge­bühren beim Check-In

Billigfluglinien wie Ryanair und WizzAir verrechnen für den Check-In am Flughafenschalter zusätzliche Gebühren. Viele Konsument:innen berichten aber, dass der Online-Check-In für ihren gebuchten Flug nicht funktioniert hat und sie daher gezwungen waren, am Schalter und somit kostenpflichtig einzuchecken. Die Fluglinien weigern sich, diese Gebühren rückzuerstatten.

Außer­gerichtliche Be­mühungen noch ohne Er­folg

Intensive außergerichtliche Bemühungen der Arbeiterkammer Oberösterreich gegen dieses wenig kundenfreundliche Vorgehen bei WizzAir und Ryanair blieben bislang ohne Erfolg. Eine klageweise Durchsetzung von einzelnen Forderungen ist kostenintensiv und zeitaufwendig. Zumeist stehen diese Kosten in keiner Relation zum Klagswert. Zudem müssen die Konsument:innen im Streitfall vor Gericht erscheinen. Im Fall von Ryanair finden die Verhandlungen am Bezirksgericht Schwechat statt.

Trotz rechts­kräftigen Urteils keine Zahlung

In manchen Fällen, in denen die Arbeiterkammer Oberösterreich Konsument:innen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt hat, leistete WizzAir trotz rechtskräftigen Urteiles keine Zahlung. Hier musste die AK die Exekution beauftragen.

Neben den rechtlichen Problemen können sich Konsument:innen bei Billigfluglinien auch nur wenig Kundenservice erwarten. Sie bekommen oft bis kurz vor der geplanten Reise keine Informationen über allfällige Verspätungen oder gar Flugannullierungen.

AK: Zahlung erst bei An­tritt des Fluges

Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich, sagt dazu: „Es ist höchste Zeit, europaweit gesetzliche Regelungen zu schaffen. Wenn zum Beispiel der volle Kaufpreis von Flugtickets erst bei Antritt des Fluges fällig wäre, müssten die Airlines wieder in Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit investieren. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssten im Falle einer Annullierung durch die Airline nicht monatelang auf die Rückzahlung der Ticketkosten warten und im Fall einer Insolvenz der Fluglinie würden sie nicht alles verlieren.“

Es ist höchste Zeit, europa­weit ge­setzliche Regelungen zu schaffen. Wenn der volle Kauf­preis von Flug­tickets erst bei An­tritt des Fluges fällig wäre, müssten die Airlines wieder in Pünktlich­keit und Zu­ver­lässig­keit investieren. 

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