Im Netz der Betrüger: AK hat Tipps, wie man sich vor digitalen Fallen schützen kann
Immer mehr Opfer von Online-Betrüger:innen wenden sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Die Betrugsmaschen der Kriminellen werden immer raffinierter, die Schadenssummen immer höher. Das transferierte Geld zurückzubekommen, ist in den meisten Fällen nicht möglich. Der effektivste Schutz gegen Cyberkriminelle ist, sich der Gefahren im digitalen Raum bewusst zu werden. Die AK OÖ hat Tipps dazu.
Wer im Internet unterwegs ist, trifft immer wieder auf Fallen von Internetbetrügern. Wichtig ist es, diese zu erkennen und richtig zu handeln, damit einem sicheren Surf-Vergnügen nichts im Wege steht. Die Watchlist Internet ist eine gute Adresse, um sich über aktuelle Betrugsmaschen zu informieren. Anlässlich der ausgerufenen #10TagegegenPhishing, haben die AK-Konsumentenschützer:innen wichtige Tipps zusammengefasst, wie man mit Fake-Shops, Phishing-Mails, dubiosen SMS, Abo-Fallen & Co. umgeht:
- Nicht auf verlockende Angebote reinfalllen
Eine wichtige Regel lautet: Je verlockender ein Angebot im Internet ist, umso alarmierter sollte man sein. Denn: Wird man über Nacht reich, erhält man eine unverhoffte Erbschaft beziehungsweise einen Gewinn, oder kostet ein Produkt deutlich weniger, ist man nicht seine Sorgen, sondern stattdessen meist sein Geld los.
- Webshops auf Echtheit prüfen
Bevor Konsument:innen online einkaufen, sollten sie die Onlineshops auf Echtheit überprüfen, zum Beispiel mit dem Fake-Shop Detector. Die Historie eines Webshops kann außerdem auf "Internet Archive" eingesehen werden. Existiert ein Webshop schon mehrere Jahre, kann diesem größeres Vertrauen entgegengebracht werden. Wird in einem Onlineshop nur Vorauskasse akzeptiert, sollten spätestens zu diesem Zeitpunkt die Alarmglocken läuten und der Kauf abgebrochen werden.
- Mails und SMS unbekannter Absender ungeöffnet löschen
Erhält man eine SMS oder eine E-Mail, in der sofortiger Handlungsbedarf suggeriert wird, sollten darin enthaltene Links oder Anhänge (beispielsweise PDF-Dateien oder Bilder) niemals geöffnet werden. Um sicher zu gehen, können Links auf Phishing Link and URL Checker überprüft werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, das Unternehmen auf einem anderen Kanal zu kontaktieren und die Echtheit der Nachricht zu hinterfragen. - Im Zweifel Konto und Karte sperren lassen
Haben Konsument:innen ihre Kontodaten auf einer gefälschten Login-Seite preisgegeben, haben Kriminelle potenziellen Zugriff auf das Konto. Die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut sollte darüber rasch informiert werden. Je nach Sachverhalt müssen Zugänge und Karten gesperrt werden. Bei finanziellen Schäden ist es notwendig, auch eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Anschließend ist es wichtig, beim Zahlungsdienstleister Einspruch gegen die nicht genehmigten Transaktionen zu leisten. Zum Beispiel mit Hilfe des Musterbriefs der AK OÖ. Wurde eine Transaktion ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung durchgeführt, wird diese bei erteiltem Einspruch innerhalb von 13 Monaten seitens der Bank rückerstattet. - Achtung, Abo-Fallen!
Eine weitere Gefahr im Internet sind Abo-Fallen. Diese schmerzliche Erfahrung musste auch eine jungen Innviertlerin machen. Sie hatte sich im Jahr 2023 bei einer Dating-Plattform für einen Probetag angemeldet und dafür unter Angabe ihrer Bankdaten eine Belastung von 2 Euro autorisiert. Seither zog das Unternehmen regelmäßig Gebühren von ihrem Girokonto ein. Da die junge Frau lediglich eine Transaktion in Höhe von 2 Euro autorisiert hatte, wurden ihr, nach Einschreiten des Konsumentenschutzes, die zu Unrecht abgebuchten Gebühren wieder rückerstattet.
Bei Abschluss von Probeabos ist es besonders wichtig, darauf zu achten, dass man nicht unwissentlich in eine Abofalle tappt. Mit Hilfe des Musterbriefs "Rücktritt Internetfalle'' der AK OÖ können Sie möglicherweise bestehenden Verträgen den Rücktritt erklären.
Banken und Zahlungsdienstleister haften bei sorgfältigem Umgang mit Daten
Was passiert, wenn man Opfer einer Phishing-Attacke wurde? Die Möglichkeit der Rückerstattung von unautorisierten Beträgen hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet man mit bis zu 50 Euro, für grob fahrlässiges beziehungsweise betrügerisches Verhalten müssen Betroffene für den gesamten Schaden haften. Welche Verhaltensweisen als grobe Fahrlässigkeit zu definieren ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Grobe Fahrlässigkeit liegt laut dem OGH beispielsweise dann vor, wenn man einem angeblichen Bankmitarbeiter telefonisch einen per SMS zugesendeten TAN-Code mitteilt, der laut Aussage gerade eben von diesem vermeintlichen Mitarbeiter übermittelt wurde.Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
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