Früher in Pension gehen

Es gibt folgende Möglichkeiten bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension zu gehen:

Lang­zeit­versicherungs­pension
("Hackler­regelung")

Sowohl Frauen als auch Männer können eine Langzeitversicherungspension in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Pensions-
Antrittsalter
Beitrags-
monate 1)
62 Jahre540 Monate (45 Jahre)

1) Als Beitragsmonate gelten: Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, des Präsenz- und Zivildienstes, der Kindererziehung (maximal 60 Monate) und des Wochengeldbezuges.

HINWEIS

Für Frauen (geboren von 1.1.1962 bis 1.12.1965) deckt sich das Antrittsalter für die "Hacklerregelung" mit dem Antrittsalter für die normale Alterspension, die ohne Abschläge gebührt.


Abschläge

Bei der Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) beträgt der Abschlag 4,2 Prozent pro Jahr (0,35 Prozent pro Monat) des früheren Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.

Sie haben keine Abschläge, wenn Sie 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit bis 31.12.2021 erworben haben (inklusive maximal 60 Monate Kindererziehungszeit). 

ACHTUNG

Beachten Sie, dass Sie am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026:  551,10 Euro) haben dürfen.


Korridor­pension

Sowohl Frauen als auch Männer können eine Korridorpension in Anspruch nehmen. 

Für Personen, welche bis zum 31.12.1963 geboren wurden, kann die Korridorpension mit folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

Pensions-
Antrittsalter
Versicherungs-
monate
62 Jahre480 Monate (40 Jahre)

Für Jahrgänge ab 1964, treten mit 1. Jänner 2026 gesetzliche Änderungen zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension in Kraft. Es erfolgt eine schrittweise Anhebung des Antrittsalters sowie der erforderlichen Anzahl an Versicherungsmonaten:

JahrgangPensions-
Antrittsalter
Versicherungs-
monate
Vor dem 01.01.1964 62 Jahre 480 Monate
01.01.1964 bis 31.03.1964 62 Jahre
+ 2 Monate
482 Monate
01.04.1964 bis 30.06.1964 62 Jahre
+ 4 Monate
484 Monate
01.07.1964 bis 30.09.1964 62 Jahre
+ 6 Monate
486 Monate
01.10.1964 bis 31.12.1964 62 Jahre
+ 8 Monate
488 Monate
01.01.1965 bis 31.03.1965 62 Jahre
+ 10 Monate
490 Monate
01.04.1965 bis 30.06.1965 63 Jahre 492 Monate
01.07.1965 bis 30.09.1965 63 Jahre 494 Monate
01.10.1965 bis 31.12.1965 63 Jahre 496 Monate
01.01.1966 bis 31.03.1966 63 Jahre 498 Monate
01.04.1966 bis 30.06.1966 63 Jahre 500 Monate
01.07.1966 bis 30.09.1966 63 Jahre 502 Monate
Ab dem 01.10.1966 63 Jahre 504 Monate

Eine Ausnahme besteht, wenn vor dem 16. Juni 2025 eine Altersteilzeit angetreten wurde oder ein Überbrückungsgeld von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) zuerkannt und bezogen wurde. In diesem Fall bleiben die Antrittsvoraussetzungen nach dem Altrecht (62 Jahre und 480 Versicherungsmonate).

Ab Oktober 2029 gelten für Personen, welche ab dem 1. Oktober 1966 geboren sind folgende Anspruchsvoraussetzungen:

Pensions-
Antrittsalter
Versicherungs-
monate
63 Jahre 2) 504 Monate (42 Jahre)

2) ) Für Frauen erlangt die Korridorpension erst ab dem Jahr 2030 an Bedeutung, weil Frauen in den Jahren zuvor bereits vor Vollendung des 63. Lebensjahres in die Regelalterspension gehen können.

ACHTUNG

Beachten Sie, dass am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026:  551,10 Euro) vorliegen darf.

Abschläge

Bei der Korridorpension beträgt der Abschlag 5,1 Prozent pro Jahr (0,425 Prozent pro Monat) des früheren Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.

Schwer­arbeits­pension

Eine Schwerarbeitspension kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

Männer

Pensions-AntrittsalterVoraussetzung
60 Jahre
  • 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) UND
  • mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre)
    in den letzten 240 Kalendermonaten (20 Jahre) vor dem Stichtag

Für Frauen kommt die Schwerarbeitspension erst für ab 1.1.1964 Geborene zur Anwendung. Davor geborenen Frauen können die "normale" Alterspension ohnehin noch mit vollendetem 60. Lebensjahr antreten.

Was ist Schwerarbeit?

Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden:

  • Schicht- oder Wechseldienst
  • Regelmäßige Arbeit unter Hitze oder Kälte
  • Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 Prozent verursacht wurde
  • schwere körperliche Arbeit
  • berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen, sofern dabei die Ausübung von bloßen Verwaltungstätigkeiten nicht überwiegend erfolgt
  • Arbeit trotz Behinderung von 80 Prozent und Pflegegeldbezug ab Stufe 3
  • Tätigkeiten, für die Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz zu entrichten sind 
  • Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeitsbeitrag geleistet wurde

Abschläge

Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag 1,8 Prozent pro Jahr (0,15 Prozent pro Monat) des früheren Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.

Sie haben keine Abschläge, wenn Sie 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit (inklusive maximal 60 Monate Kindererziehungszeit) bis 31.12.2021 erworben haben.

ACHTUNG

Beachten Sie, dass Sie am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2026:  551,10 Euro) haben dürfen. 


Sonder­ruhe­geld

Sowohl Frauen als auch Männer, die Nachtschwerarbeit geleistet haben, können Sonderruhegeld in Anspruch nehmen, wenn:

Pensions-AntrittsalterVoraussetzung
Männer: 57 Jahre
Frauen: 52 Jahre
  • 15 Jahre Nachtschwerarbeit
    in den letzten 30 Jahren vor dem Pensionsstichtag ODER
  • 20 Jahre Nachtschwerarbeit
    im gesamten Leben

Was ist Nachtschwerarbeit?

Als Nachtschwerarbeit gilt, wenn Sie 

  • in der Nacht (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) mindestens 6 Stunden arbeiten UND
  • dabei Schwerarbeit leisten.
    (zum Beispiel Arbeiten bei besonders belastender Hitze, bei überwiegendem Aufenthalt in begehbaren Kühlräumen oder bei andauernd starkem Lärm).

    Hinweis: Nachtschwerarbeit leisten auch Beschäftigte der Feuerwehr, die als Haupttätigkeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens 6 Stunden Einsätze oder Arbeitsbereitschaft für Einsätze im Schichtdienst leisten.

ACHTUNG

Arbeitgeber haben Beschäftigte mit Nachtschwerarbeit gesondert zu melden und für jeden Nachtschwerarbeitsmonat einen Nachtschwerarbeitsbeitrag zu entrichten.

Im Zweifel haben die zuständigen Krankenversicherungsträger auf Antrag die erschwerenden Arbeitsbedingungen mit Bescheid festzustellen.

Abschläge

Seit 1.11.2019 gebührt Sonderruhegeld ohne Abschläge.

ACHTUNG

Am Pensionsstichtag darf weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro im Jahr 2026) vorliegen.

Invaliditäts-/Berufs­unfähigkeits­pension

Die Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension wird sowohl Frauen als auch Männern bei geminderter Arbeitsfähigkeit gewährt.

=> Lesen Sie dazu mehr im Artikel "Pension wegen Krankheit"

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