Früher in Pension

Die vorzeitige Alterspension (Frühpension) wird schrittweise abgeschafft. Es gibt aber weiterhin Möglichkeiten, bereits vor dem Regelpensionsalter in Pension zu gehen:

Lang­zeit­versicherungs­pension
("Hackler­regelung")

Sowohl Frauen als auch Männer können eine Langzeitversicherungspension in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Männer

Pensions-AntrittsalterBeitragsmonate 1)
62 Jahre540 Monate (45 Jahre)

1) Als Beitragsmonate gelten: Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, des Präsenz- und Zivildienstes, der Kindererziehung (maximal 60 Monate).

Frauen

Geburt Pensions-Antrittsalter Beitragsmonate2)
1961 59 Jahre 528 Monate (44 Jahre)
von 01.01.1962
bis 01.12.1963
60 Jahre 540 Monate (45 Jahre)
von 02.12.1963
bis 01.06.1964
60 Jahre 6 Monate 540 Monate (45 Jahre)
von 02.06.1964
bis 01.12.1964
61 Jahre540 Monate (45 Jahre)
von 02.12.1964
bis 01.06.1965
61 Jahre 6 Monate 540 Monate (45 Jahre)
ab 02.06.1965 62 Jahre540 Monate (45 Jahre)

2) Als Beitragsmonate gelten: Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, der Kindererziehung (maximal 60 Monate), des Wochengeldbezuges und des Präsenz- und Zivildienstes.

HINWEIS

Für Frauen (geboren von 1.1.1962 bis 1.12.1965) deckt sich das Antrittsalter für die "Hacklerregelung" mit dem Antrittsalter für die normale Alterspension, die ohne Abschläge gebührt.

Abschläge

Bei der Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung“) beträgt der Abschlag 4,2 Prozent pro Jahr (0,35 Prozent pro Monat) des früheren Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.

Sie haben keine Abschläge, wenn Sie bis 31.12.2021 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (inklusive maximal 60 Monate Kindererziehungszeit).

ACHTUNG

Beachten Sie, dass Sie am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro) haben dürfen.

Korridor­pension

Sowohl Frauen als auch Männer können eine Korridorpension in Anspruch nehmen. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein:

Pensions-AntrittsalterVersicherungsmonate
62 Jahre 3)480 Monate (40 Jahre)

3) Für Frauen erlangt die Korridorpension erst ab dem Jahr 2028 an Bedeutung, weil Frauen in den Jahren zuvor bereits vor Vollendung des 62. Lebensjahres in die Regelalterspension gehen können.

ACHTUNG

Beachten Sie, dass am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 514,88 Euro) vorliegen darf.

Abschläge

Bei der Korridorpension beträgt der Abschlag 5,1 Prozent pro Jahr (0,425 Prozent pro Monat) des früheren Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.

Schwer­arbeits­pension

Eine Schwerarbeitspension kann unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

Männer

Pensions-AntrittsalterVoraussetzung
60 Jahre
  • 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) UND
  • mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre)
    in den letzten 240 Kalendermonaten (20 Jahre) vor dem Stichtag

Frauen

GeburtPensions-
Antritts­alter
Voraus­setzungPensions-
bezeichnung
von 01.01.1959 bis 31.12.196355 Jahre
  • 480 Beitrags­monate UND
  • mindestens 120 Schwerarbeits­monate (10 Jahre) in den letzten 240 Kalendermonaten (20 Jahre) vor dem Stichtag
Vorzeitige Alters­pension bei langer Versicherungs­dauer mit Schwerarbeit
ab 02.12.196360 Jahre
  • 540 Versicherungs­monate (45 Jahre) UND
  • mindestens 120 Schwerarbeits­monate (10 Jahre) 
    in den letzten 240 Kalender­monaten (20 Jahre) vor dem Stich­tag
Schwer­arbeits­pension

Für Frauen kommt die Schwerarbeitspension erst im Jahr 2024 , für ab 1.1.1964 Geborene, zur Anwendung. Begründung: Die vor diesem Datum geborenen Frauen können die "normale" Alterspension ohnehin noch mit vollendetem 60. Lebensjahr antreten.

Was ist Schwerarbeit?

Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden:

  • Schicht- oder Wechseldienst
  • Regelmäßige Arbeit unter Hitze oder Kälte
  • Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 Prozent verursacht wurde
  • schwere körperliche Arbeit
  • Pflege (Hospiz- oder Palliativmedizin)
  • Arbeit trotz Behinderung von 80 Prozent und Pflegegeldbezug ab Stufe 3
  • Tätigkeiten, für die Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz zu entrichten sind 
  • Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeitsbeitrag geleistet wurde

Abschläge

Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag 1,8 Prozent pro Jahr (0,15 Prozent pro Monat) des früheren Pensionsantrittes vor dem Regelpensionsalter.

Sie haben keine Abschläge, wenn Sie bis 31.12.2021 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit (inklusive maximal 60 Monate Kindererziehungszeit) erworben haben.                                            

ACHTUNG

Beachten Sie, dass Sie am Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro) haben dürfen. 

Sonder­ruhe­geld

Sowohl Frauen als auch Männer, die Nachtschwerarbeit geleistet haben, können Sonderruhegeld in Anspruch nehmen, wenn:

Pensions-AntrittsalterVoraussetzung
Männer: 57 Jahre
Frauen: 52 Jahre
  • 15 Jahre Nachtschwerarbeit
    in den letzten 30 Jahren vor dem Pensionsstichtag ODER
  • 20 Jahre Nachtschwerarbeit
    im gesamten Leben

Was ist Nachtschwerarbeit?

Als Nachtschwerarbeit gilt, wenn Sie 

  • in der Nacht (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) mindestens 6 Stunden arbeiten UND
  • dabei Schwerarbeit leisten.
    (zum Beispiel Arbeiten bei besonders belastender Hitze, bei überwiegendem Aufenthalt in begehbaren Kühlräumen oder bei andauernd starkem Lärm).

    Hinweis: Nachtschwerarbeit leisten auch Beschäftigte der Feuerwehr, die als Haupttätigkeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr mindestens 6 Stunden Einsätze oder Arbeitsbereitschaft für Einsätze im Schichtdienst leisten.

ACHTUNG

Arbeitgeber haben Beschäftigte mit Nachtschwerarbeit gesondert zu melden und für jeden Nachtschwerarbeitsmonat einen Nachtschwerarbeitsbeitrag zu entrichten.

Im Zweifel haben die zuständigen Krankenversicherungsträger auf Antrag die erschwerenden Arbeitsbedingungen mit Bescheid festzustellen!

Abschläge

Seit 1.11.2019 gebührt Sonderruhegeld ohne Abschläge.

ACHTUNG

Am Pensionsstichtag darf weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro) vorliegen.

Invaliditäts-/Berufs­unfähigkeits­pension

Die Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension wird sowohl Frauen als auch Männern bei geminderter Arbeitsfähigkeit gewährt.

=> Lesen Sie dazu mehr im Artikel "Pension wegen Krankheit"

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