Rund 4 Millionen Euro erkämpft - auch vor Gericht!

Im Jahr 2021 wandten sich 6.720 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Ried. 4.546 Ratsuchende nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch. 1.712 kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Weitere 462 Mitglieder wollten Auskünfte per E-Mail. Zusätzlich führten Bildungsexperten/-innen der AK in Ried 77 persönliche Bildungsberatungen durch.

Rund 4 Millionen Euro Vertretungserfolg

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Durch außergerichtliche Interventionen in 132 Fällen wurden 442.452 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 51 Fällen 384.339 Euro erkämpft werden. Alles in allem wurden somit 183 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen.

Streit um Geld und Entlassungen

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren vorenthaltene Entgelte (71), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (44) und Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen (38). 

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Beträge reichen von 38,40 Euro bis zu 84.600 Euro. Von den 183 Fällen stammen 132 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.

Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Ried im vergangenen Jahr 2.278.232 Euro. Da-bei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2021 für 68 Arbeitnehmer/-innen aus acht insolventen Betrieben im Bezirk 969.530 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Ried im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 4.074.552 Euro erreicht.

 

Halbes Jahr kein Geld bekommen – AK erkämpft Nach­zahlung


Etwas länger als ein halbes Jahr war ein Außendienstmitarbeiter bei einer Firma in Ried beschäftigt, ehe sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigten, die Zusammenarbeit zu beenden. Im Laufe der sechseinhalb Monate, die der Mann bei der Firma beschäftigt war, hatte er keinerlei Gehaltszahlungen erhalten. Nach einer ersten Beratung bei der AK und einer Vorsprache beim vormaligen Chef, bekam er einen Teil des ausständigen Gehalts, aber bei weitem nicht alles. Bei der Lohnabrechnung wurden ihm zudem Urlaubstage abgezogen, die er gar nicht konsumiert hatte. Die AK Ried machte die immer noch unbezahlten Ansprüche geltend, stieß aber auf taube Ohren.

Daher reichte die Arbeiterkammer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein – und bekam Recht. Da aber der Unternehmer immer noch nicht gewillt war, seine Schulden beim ehemaligen Mitarbeiter zu begleichen, brauchte es sogar eine gerichtliche Exekution, damit der Arbeitnehmer zu seinem Geld kam – in Summe rund 6.800 Euro. 

Höheres Pflegegeld für Demenz­kranke

Wegen einer Demenzerkrankung wurde einer Frau aus dem Bezirk Ried Pflegegeld der Stufe 1 gewährt. Das erschien der Familie der Frau zu niedrig. Ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes wurde aber von der Pensionsversicherungsanstalt angelehnt. Darum wandte sie sich an die Arbeiterkammer und ersuchte um rechtliche Unterstützung.

Die AK brachte den Fall vor Gericht und klagte gegen den ablehnenden Bescheid. Sie forderte zumindest die Pflegestufe 2.

Im Zuge des Verfahrens wurde ein neues Gutachten über den Gesundheitszustand der Frau eingeholt, der sich inzwischen noch deutlich verschlechtert hatte. Aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung benötigte sie fremde Hilfe bei der täglichen Körperpflege, der Zubereitung und Aufnahme von Nahrung, beim Einnehmen von Medikamenten, beim An- und Ausziehen sowie bei der Verrichtung der Notdurft, sodass sie auf 24-Stunden-Pflege angewiesen war.

Daher sprach das Gericht der Frau für drei Monate das Pflegegeld der Stufe 3 (475,20 Euro) und anschließend sogar das Pflegegeld der Stufe 6 (1.351,80 Euro) zu. Beim Pflegegeld der Stufe 1 hätte die Familie 165,40 Euro pro Monat erhalten.

     

Downloads

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Ried


Peter-Rosegger-Straße 26
4910 Ried im Innkreis

TEL: +43 50 6906 4813
FAX: +43 50 6906 4899
E-MAIL: ried@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum