23.03.2023

Bilanz 2022 der AK Linz-Land: 6243 Mal geholfen und mehr als 7,2 Millionen Euro er­kämpft

Aktuell sind im Bezirk Linz-Land 66.948 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 6.243 Mal an die AK Linz-Land: in 4.086 Fällen telefonisch, in 1.654 Fällen persönlich und in 503 Fällen per E-Mail.

Rechtshilfe und Rechtsvertretung

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Linz-Land im Jahr 2022 in 95 Fällen 184.526 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Linz-Land musste im Jahr 2022 in 67 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 348.546 Euro erkämpft.

Von den insgesamt 162 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (148 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (81), vorenthaltenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (32) sowie fristwidrige Kündigungen (16) und unberechtigte Entlassungen (15).

Mehr als 7,2 Millionen Euro erkämpft

In 97 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Linz-Land im vergangenen Jahr 2.342.896 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2022 für 296 Arbeitnehmer/-innen aus 27 insolventen Betrieben im Bezirk 4.403.799 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Linz-Land im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von 7.279.767 Euro erreicht.

Auf einen Blick: Die Bilanz 2022 der AK Linz-Land


Beratungen      6.243
davon telefonisch4.086
davon persönlich1.654
davon per E-Mail503
Vertretungen259
davon im Arbeitsrecht162
davon im Sozialrecht97
Vertretungserfolg 7.279.767
davon im Arbeitsrecht533.072
davon im Sozialrecht2.342.896
davon in Insolvenzverfahren4.403.799
höchster Erfolgsbetrag95.000
niedrigster Erfolgsbetrag32,36

 

Arbeitsrecht: Zu Unrecht 1.000 Euro abgezogen

Eine Frau, die in der Lohnverrechnung einer Firma beschäftigt war, absolvierte den von ihrem Arbeitgeber vorgeschriebenen und finanzierten Lehrgang zur geprüften Personalverrechnerin.

Nachdem sie sich wenig später beruflich verändern wollte und ihr Dienstverhältnis ordnungsgemäß gelöst hatte, staunte sie nicht schlecht, als ihr bei der Endabrechnung 1.000 Euro netto abgezogen wurden.
Als Grund dafür sagte ihr Chef, dass es sich bei diesem Betrag um die anteiligen Ausbildungskosten für den Lehrgang handelt. Daraufhin suchte die Frau Hilfe bei der Arbeiterkammer Linz-Land.

Mit Erfolg! Der Arbeitgeber überwies der Betroffenen nach einer schriftlichen Intervention der AK den Betrag von 1.000 zurück. Ausbildungskosten können nämlich nur dann zurückgefordert werden, wenn das in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in festgehalten wurde.

Sozialrecht: Um mehr als 700 Euro höheres Pflegegeld erkämpft

Eine 82-jährige Frau, die von ihrem um 2 Jahre älteren Mann in der gemeinsamen Wohnung gepflegt wird, hatte nach einer Tumorentfernung im Sehnerv im Jahr 2004 bereits Pflegestufe 2 (322,70 Euro/Monat, mindestens 95 Stunden Pflegebedarf).

Nachdem sich der Gesundheitszustand der Frau stark verschlechterte, wurde vergangenes Jahr ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt, der abgelehnt wurde. Der Ehemann suchte daraufhin Rat bei der Arbeiterkammer Linz-Land, die beim Arbeits- und Sozialgericht (ASG) erfolgreich gegen den negativen Bescheid klagte.
Der Frau wurde schließlich Pflegestufe 5 (1.024,20 Euro/Monat, mindestens 180 Stunden Pflegebedarf) zuerkannt. 

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner und AK-Präsident Andreas Stangl © Christoph Staudinger, -


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