Bilanz 2023 der AK Rohrbach: Fast 2,8 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Insgesamt 23.167 AK-Mitglieder leben im Bezirk Rohrbach. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Rohrbach findet großen Anklang bei den Mitgliedern.Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 3.852 Beratungen haben die AK-Expert:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Davon 2.585 telefonisch, 1.063 vor Ort in der Bezirksstelle und 204 schriftlich. 87 der persönlichen Beratungen waren Bildungsberatungen.
Die AK-Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Altersteilzeit, Mutterschutz und Karenz, Wochengeld, Arbeitnehmerkündigung, Endabrechnungsdifferenzen und Arbeitsvertrag an die AK Rohrbach.
Rund 2,8 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
2023 wurden 976 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Rohrbach durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen.
44 Arbeitsrechtsfälle konnten die Jurist:innen der AK Rohrbach im Jahr 2023 abschließen. Diese teilen sich auf in 40 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war, und 4 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 86.094 Euro erkämpft. 80.034 Euro außergerichtlich und 6.060 Euro gerichtlich.
Die Zahlen bestätigen auch, dass es einen Unterschied macht, ob ein Betrieb organisiert ist oder nicht. Denn: 34 der 44 Rechtsfälle entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
Darüber hinaus wurden 74 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 2.623.306 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 22 Beschäftigte aus einem insolventen Betrieb im Bezirk 82.767 Euro durchgesetzt.
Rund 2,8 Millionen Euro hat die AK Rohrbach für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst auf die Dezentralisierung ihrer Serviceleistungen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Kein Unterschied, ob große oder kleine Beträge
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 144 Euro für einen Beschäftigten. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 51.124 Euro.
AK Rohrbach sorgt für Rechtssicherheit
Dass die AK nicht nur in individuellen Fällen weiterhilft, sondern auch nachhaltig für Rechtssicherheit sorgt, zeigt folgender Fall: Eine Frau aus dem Bezirk Rohrbach war bei ihrem Arbeitgeber 10 Stunden pro Woche als Friseurin beschäftigt und leistete regelmäßig Mehrarbeit. Durch Zeitausgleich wurden diese Mehrarbeitsstunden teilweise abgebaut. Als das Arbeitsverhältnis endete, waren mehr als 100 Stunden offen. Der Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. Die Begründung: Als die Frau noch im Betrieb arbeitete, befand sich der Arbeitgeber in einem Insolvenzverfahren. Die Arbeitnehmerin hätte die offenen Stunden – so die Ansicht des Arbeitgebers – in dem Verfahren geltend machen müssen.
Zum Glück wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer. Diese reichten Klage bei Gericht ein. Das Erstgericht bestätigte die Ansicht des Arbeitgebers. Und auch eine Berufung wurde vom Gericht abgewiesen. Die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) hatte die Rechtsansicht der AK-Expert:innen schließlich bestätigt: Die Zeitschuld war durch die Insolvenz nicht gegenstandslos, sondern bestand weiter. Die AK Rohrbach konnte somit nicht nur für die Arbeitnehmerin ihr Recht auf Abgeltung der Mehrarbeitsstunden durchsetzen, sondern auch eine über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage klären. Der erkämpfte Erfolg für das Mitglied beläuft sich auf 2.267 Euro.
Invaliditätspension erst nach 4 Jahren
Auch einen Sozialrechtsfall konnte die AK Rohrbach vor dem OGH positiv entscheiden. Im Dezember 2019 beantragte eine Frau, die als Reinigungskraft arbeitete, Invaliditätspension. Der Grund: Aufgrund einer Unterschenkelamputation sitzt sie überwiegend im Rollstuhl. Ihre Arbeit ist für sie nicht mehr zumutbar und auch die Mobilität der Frau ist stark eingeschränkt. Sie hat weder ein geeignetes Fahrzeug, noch gibt es eine für sie und ihre Bedürfnisse entsprechende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Weg zur Invaliditätspension erwies sich für die ehemalige Reinigungskraft als äußerst langwierig: Es dauerte 4 Jahre und ein Rechtsweg über 3 Instanzen bis zum OGH war notwendig. Der OGH hatte nicht nur die Rechtsansicht der Arbeiterkammer bestätigt, sondern auch die Vorinstanzen gerügt, den Sachverhalt nicht entscheidungsreif erhoben zu haben. Der OGH hatte den Fall auf das Erstgericht zurückverwiesen, welches ein neues Sachverständigengutachten einholte.
Die Invaliditätspension wurde der Frau rückwirkend ab 1. Jänner 2020 zugesprochen. Zum Glück hatten sich weder das Mitglied noch die AK-Expert:innen von ihrer Rechtsansicht abbringen lassen und für das Recht der Frau gekämpft.
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