AK Perg erkämpft 2,2 Millionen Euro für Mitglieder
Insgesamt 28.639 AK-Mitglieder leben im Bezirk Perg. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Perg findet großen Anklang in der Bevölkerung. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 5.600 Beratungen haben die AK-Expert:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Davon 3.578 telefonisch, 1.756 vor Ort in der Bezirksstelle und 266 schriftlich.
Die AK-Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Mutterschutz und Karenz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung sowie zur Altersteilzeit an die AK Perg.
2,2 Millionen Euro im Bezirk Perg erkämpft
2023 wurden 1.727 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Perg durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 148 Arbeitsrechtsfälle konnten die Jurist:innen der AK Perg im Jahr 2023 abschließen. Diese teilen sich auf in 114 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war, und 34 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 724.042 Euro erkämpft, davon 546.794 Euro außergerichtlich und 177.248 Euro gerichtlich.
Die Zahlen bestätigen auch, dass es einen Unterschied macht, ob ein Betrieb organisiert ist oder nicht. Denn: 111 der 148 Rechtsfälle entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
Darüber hinaus wurden 75 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 1.161.297 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 38 Beschäftigte aus 10 insolventen Betrieben im Bezirk 325.959 Euro durchgesetzt.
Rund 2,2 Millionen Euro hat die AK Perg für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Volles Engagement – auch für kleine Beträge!
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Ziel ist es immer, den Arbeitnehmer:innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 67 Euro für eine Beschäftigte aus dem Bezirk.
Abfertigung: 13.500 Euro Nachzahlung erkämpft
Eine Frau aus dem Bezirk Perg hatte von 1999 bis zu ihrer ersten Karenz im Jahr 2014 immer Vollzeit gearbeitet. Während der Karenz ihres ersten Kindes bekam die Frau ihr zweites Kind. Danach stieg die Arbeitnehmerin wieder in den Beruf ein – in Form von Elternteilzeit. Bis zur Geburt ihres dritten Kindes arbeitete sie 30 Stunden pro Woche. Und auch nach der dritten Karenz stieg sie wieder mit Elternteilzeit für 30 Stunden in den Job ein.
Nachdem der Kündigungsschutz nach 4 Jahren endete, wurde die Frau von ihrem Dienstgeber gekündigt – und bekam zu wenig Abfertigung ausgezahlt. Denn: Die Abfertigung wurde mit 30 Stunden pro Woche berechnet. Gemäß Angestelltengesetz ist die Abfertigung jedoch mit Vollzeit (40 Stunden) zu berechnen. Zum Glück wandte sich das Mitglied an die Arbeiterkammer Perg. Die Rechtsexpert:innen schritten für die Arbeitnehmerin ein und konnten eine Nachzahlung von rund 13.500 Euro für sie erkämpfen.
Pflegestufe 6 statt 3
Nicht eine, nicht 2, sondern gleich 3 Stufen höheres Pflegegeld konnte die Arbeiterkammer Perg für eine Frau aus dem Bezirk erkämpfen. Der Antrag auf ein höheres Pflegegeld wurde bereits im März 2023 gestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Befund über schwere Demenz vor. Die PVA hatte im ärztlichen Gutachten vom April 2023 den Erschwerniszuschlag für Demenz jedoch nicht gewährt. Die Tochter – die sich auch um die Pflege der Frau kümmert – wandte sich an die AK Perg. Der Sachverständige hatte bei der Pflegebedürftigen psychische Behinderungen und Defekte festgestellt und den Erschwerniszuschlag gewährt. Denn: Die Frau leidet unter Orientierungsstörungen, Denkstörungen, schweren Einschränkungen des Urteilsvermögens sowie unter einer Störung der emotionalen Kontrolle, die auch zu tätlichen Aggressionen führt.
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