21.01.2021

AK Eferding legt Bilanz über Corona-Krisen­jahr 2020: Beratungen stiegen um 27 Prozent, fast 1,5 Millionen Euro er­kämpft

Die Covid-19-Krise schlägt sich auch in der Bilanz der Arbeiterkammer Eferding über das Jahr 2020 nieder: Die Sorgen, Ängste und Probleme der Beschäftigten im Bezirk führten zu einer Steigerung der Beratungszahlen um 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 5.186 Arbeitnehmer/-innen suchten Rat und Hilfe. Dabei ging es in erster Linie um Unklarheiten oder Probleme beim Entgelt, um Fragen zu Pensionen und Einvernehmlicher Auflösung sowie zur Arbeitgeberkündigung. Corona-bedingt gab es auch oft auch Fragen zur Kurzarbeit, zu Vertragsauflösungen, Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz, Kinderbetreuung, Home-Office und Auslandsurlauben. In Summe hat die AK Eferding beinahe 1,5 Millionen Euro erkämpft.

Noch nie suchten so viele Menschen Rat und Hilfe bei den Servicestellen der AK Oberösterreich wie im Jahr 2020. Die Zahl der Anfragen erreichte eine Rekordhöhe von 375.000.

Fast 120 Millionen Euro für Beschäftigte er­kämpft

Durch Lockdown und Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz waren persönliche Beratungen nur mehr eingeschränkt möglich. Ihr Anteil sank übers Jahr gerechnet um 28 Prozent auf rund 45.000. Das tat der Beratungsqualität jedoch keinen Abbruch. Denn umso mehr wurden Telefon und Internet zur Fragebeantwortung genutzt. Die Zahl der Mail-Anfragen stieg um 71 Prozent auf mehr als 50.000. Die meisten Anfragen erfolgten per Telefon: Fast 280.000 mal griffen die AK-Mitglieder zum Hörer, um sich Rat zu holen. Das entspricht einem Anteil an den Gesamtberatungen von 74,6 Prozent (+ 20 Prozent).

Trotz der Ausnahmesituation kam die „klassische“ Rechtsberatung nicht zu kurz. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2020 für ihre Mitglieder 119,7 Millionen Euro erkämpfen. Geld, das den Betroffenen eigentlich zugestanden wäre, das sie aber erst mit Hilfe der Arbeiterkammer bekommen haben – darunter vorenthaltene Löhne, unbezahlte Überstunden oder fehlende Kündigungsentschädigungen. 

Der Großteil – rund 56,2 Millionen Euro – entfiel auf das Sozialrecht. Ein weiterer großer Anteil – nämlich 46,4 Millionen Euro – wurde in Insolvenzverfahren für die von Firmenpleiten betroffenen Beschäftigten erkämpft. Und in Arbeitsrechtsangelegenheiten holte die AK 13,8 Millionen Euro herein, rund 2 Millionen mehr als im Vorjahr. Der Rest des Gesamtbetrags entfällt auf Interventionen in Konsumentenschutzangelegenheiten und auf die Lohnsteuerberatung.

Home­page der AK Ober­österreich stark nach­gefragt

Der Auskunftsbedarf und die vorübergehende Einstellung der persönlichen Beratungen wirkten sich im Vorjahr auch auf die Nutzung der Website der AK Oberösterreich – ooe.arbeiterkammer.at – enorm aus. Die Website wurde um 50 Prozent mehr genutzt als im Jahr davor. Der größte Teil des Zuwachses lässt sich auf die spezifisch für Corona relevanten arbeitsrechtlichen Themen zurückzuführen. Der Online-Besuch des Bereichs „Arbeit & Recht“ verdreifachte sich nahezu von 521.000 auf 1.371.660 Seitenaufrufe (+ 165 Prozent). 

Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ge­startet

Die Arbeit im Home-Office hat durch die Corona-bedingten Lockdowns eine unglaubliche Dynamik erfahren. Nutzten vor Beginn der Pandemie nur rund 5 Prozent der Arbeitnehmer/-innen in Österreich Home-Office, arbeiteten laut einer IFES-Erhebung im April und im Oktober 2020 bereits rund 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus. Die Arbeiterkammer OÖ hat daher mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten, bei dem sämtliche Details zur Home-Office-Thematik beantwortet werden, gestartet. H.O.T.T. beinhaltet 10 Fragen, liefert am Ende eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Weitere Infos und eine Home-Office-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesandt. Mit H.O.T.T. haben die Arbeitnehmer/-innen somit das geeignete Werkzeug, um sämtliche Unklarheiten mit dem Arbeitgeber aus dem Weg zu räumen.

„Damit Home-Office sowohl für Beschäftigte als auch für Betriebe passt, sind gesetzliche Grundlagen, betriebliche Rahmenbedingungen, eine ausgeprägte Vertrauenskultur und eine neue Form von Führung nötig“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. 

Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher von der Bundesregierung gesetzliche Rahmenbedingungen für vereinbarungspflichtiges Home-Office, stärkere Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Gestaltung von Home-Office, das Einhalten arbeitszeitrechtlicher Vorgaben auch im Home-Office, klare Vorgaben im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes (vor allem in Hinblick auf Ergonomie und psychische Belastungen), einen umfassenden Unfallversicherungsschutz im Home-Office, die Pflicht der Arbeitgeber, adäquate Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, sowie die gesetzliche Verankerung eines (pauschalen) Kostenersatzes für Arbeitnehmer/-innen im Home-Office vom Arbeitgeber, der gänzlich von der Steuer sowie von der Sozialversicherung befreit ist.

Erfolge auf interessens­politischer Ebene

Die AK war im Jahr 2020 nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessenpolitischer Ebene. Durch Stellungnahmen, Gesetzesbegutachtungen und Forderungen konnten Verbesserungen für die Arbeitnehmer/-innen durchgesetzt werden. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz zum Schutz von schwangeren Beschäftigten: Die AK Oberösterreich hatte schon während des ersten Lockdowns im März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Corona Krise gefordert. 

Mit einer neuen Regelung sind nun viele schwangere Beschäftigte in der Pflege, in der mobilen Pflege, in Krankenhäusern, in Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Bereichen mit direktem Körperkontakt zu anderen Personen (Friseurinnen, Physiotherapeutinnen, Kosmetikerinnen, Masseurinnen) besser geschützt. Wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen (kein Körperkontakt, Mindestabstand von 1 Meter) oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz (etwa Home-Office) nicht möglich ist, dann hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des bisherigen Entgelts. Wird die Freistellung in Anspruch genommen, haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Entgelts. 

Telefone liefen auch in der AK Eferding heiß

Die weltweite Krise forderte die Arbeitnehmer/-innen auch im Bezirk Eferding so stark wie noch nie: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen ließen viele Beschäftigte verzweifeln – und die Telefone der Bezirksstelle heiß laufen. 

Dabei war die Beratung der AK-Mitglieder gar nicht so einfach: „Einen großen Teil der Anfragen haben wir im Home-Office und über Mobiltelefon bearbeitet. Da haben wir Mitte März praktisch über Nacht unser System umgestellt und konnten so ein zuverlässiges Beratungsangebot sicherstellen. Das viel größere Problem aber war die Flut an Gesetzen, Verordnungen und Erlässen. Die rechtlichen Grundlagen waren zum Teil missverständlich und unklar formuliert, wurden permanent geändert, zum Teil in der Nacht, und sie hinkten oft wochenlang den Pressekonferenz-Ankündigungen der Regierung hinterher. Dazu kam dann noch die Verunsicherung bei vielen, weil sie von ihren Arbeitgebern oft unrichtige Informationen bekamen“, so Bezirksstellenleiter Dr. Werner Wagnest. 

1,46 Millionen Euro er­kämpft – rund 10 Prozent mehr als im Jahr zuvor

Der Großteil der Ratsuchenden wandte sich telefonisch an die AK Eferding (3.778). 992 Personen kamen persönlich in die Bezirksstelle, 416 baten um Auskunft per E-Mail. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen 21 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt.

Durch außergerichtliche Interventionen wurden im letzten Jahr 194.060 Euro hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten 83.527 Euro erkämpft werden. Insgesamt wurden 87 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Dabei ging es in den einzelnen Fällen um Beträge zwischen 51 und 32.081 Euro.

In Sozialrechtsangelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Renten) erstritt die AK Eferding im vergangenen Jahr 891.111 Euro. Zusätzlich wurden 2020 für Arbeitnehmer/-innen aus insolventen Betrieben 294.519 Euro durchgesetzt. In Summe erreichte die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1.463.217 Euro. Dies entspricht einem Plus von mehr als 132.000 Euro oder rund 10 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

Ein Fall aus dem Arbeits­recht: 25.484 Euro für Angestellte

Eine Frau aus dem Bezirk war im Außendienst bei einer Firma in Urfahr-Umgebung tätig. Sie wandte sich an die AK, nachdem ihr die Firma zuerst einige Monate lang Teile des Entgelts und schließlich gar kein Gehalt mehr überwiesen hatte. Die Frau wollte deswegen das Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt beenden. Doch als sie das Schreiben dem Arbeitgeber persönlich übermitteln wollte, verweigerte dieser die Annahme. Zwei Wochen später erklärte sie nochmals mündlich und zusätzlich per Mail, dass sie aufgrund der offenen Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis austrete. Der relevante Unterschied und Vorteil für Arbeitnehmer/-innen zwischen Kündigung und Austritt ist jener, dass bei letzterem der Arbeitgeber das Einkommen noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterbezahlen muss. Die/der Beschäftigte muss aber nicht mehr zur Arbeit kommen, darf währenddessen auch sofort eine neue Arbeitsstelle annehmen und es kommt zu keiner Sperre des Arbeitslosengelds.

Die Firma wollte die offenen Ansprüche der Angestellten aber nicht bezahlen und weigerte sich weiterhin, den Austritt anzuerkennen – mit dem Argument, es habe Verfehlungen seitens der Frau gegeben. Eine Masche, die das Unternehmen offenbar öfter anwendet, wenn Mitarbeiter/-innen gehen wollen: So beschreiben gleich mehrere ehemalige Beschäftigte auf einer Bewertungsplattform für Arbeitgeber im Internet, dass die Firma systematisch Lohnbestandteile vorenthält und generell alle Fehler auf Führungsebene auf die Mitarbeiter/-innen abschiebe. 

Zudem war dies nicht der erste Fall im Zusammenhang mit dieser Firma, in dem die AK tätig werden musste. Aus Sicht der AK kam es zu keinen Verfehlungen der Beschäftigten, die das Vorenthalten des Entgelts gerechtfertigt hätten. Also reichte sie Klage ein und forderte die offenen Zahlungen sowie das Entgelt für die Kündigungsfrist (in diesem Fall fast drei Monate) sowie Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und die Abführung der Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse ein. Auf einen Gerichtsprozess wollte es die Firma dann aber doch nicht ankommen lassen und zahlte die offenen Ansprüche dann doch noch: 25.484 Euro. 

Und ein Fall aus dem Sozial­recht: Trotz schwerer Krank­heiten I-Pension ab­gelehnt

Regelmäßig wenden sich verzweifelte, gesundheitlich schwer beeinträchtigte Arbeitnehmer/-innen an die Arbeiterkammer, weil ihr Ansuchen auf Invaliditätspension abgelehnt worden war. So auch ein 56-jähriger Mann mit schwerem Wirbelsäulenleiden, Gelenksarthrose, massiven Kniegelenksbeschwerden, Hautkrebs und zahlreichen anderen massiven Beschwerden. Seine Tätigkeit als Arbeiter konnte er nicht mehr ausüben, er war bereits einige Monate in Krankenstand. Der Mann suchte um die Gewährung der Invaliditätspension an – erhielt von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) allerdings eine Ablehnung. 

Er wandte sich ratsuchend an die AK Eferding. Diese kam zur Ansicht, dass der Mann weder seinen Beruf noch eine andere Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ausüben könne, Krankenstände von mehr als 7 Wochen pro Jahr mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien und daher Invalidität im Sinne der pensionsrechtlichen Bestimmungen vorliege. 

Die AK brachte also Klage gegen den negativen Bescheid ein und holte ein zweites, gerichtsärztliches Gutachten von einem Mediziner aus dem Fachgebiet Orthopädie/orthopädische Chirurgie ein. Aufgrund dieses Gutachtens, das die Ansicht der AK bestätigte, lenkte die PVA noch während des Gerichtsverfahrens ein und stellte dem Mann einen neuen, positiven Bescheid aus. Dank der AK erhielt der Mann rückwirkend die Invaliditätspension. 

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Dr. Werner Wagnest
AK-Bezirksstellenleiter Eferding 

Werner Wagnest
Werner Wagnest © E. Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich

Andreas Stangl
AK-Vizepräsident

Andreas Stangl
Andreas Stangl © E. Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich




AK Eferding
AK Eferding © -, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK Bezirksstelle Eferding 
Beratung
Beratung © Langstein Pictures, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK Beratung 
Älterer Arbeitnehmer
Älterer Arbeitnehmer © F. Stöllinger, Arbeiterkammer Oberösterreich

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