10.02.2021

AK Rohrbach zieht Bilanz über das Corona-Krisenjahr 2020: Beratungen stiegen um ein Drittel – 2,4 Millionen Euro erkämpft

Die Covid-19-Krise schlägt sich auch in der Bilanz der AK Rohrbach über das Jahr 2020 nieder: Die Sorgen, Ängste und Probleme der Beschäftigten im Bezirk führten zu einer Steigerung der Beratungszahlen um fast ein Drittel. 5.100 Arbeitnehmer/-innen suchten Rat und Hilfe. „Dabei ging es in erster Linie um Unklarheiten bei der Entlohnung, die Auflösung von Dienstverhältnissen, Pensionen und Endabrechnungen. Corona-bedingt hatten wir sehr oft auch Fragen zu Kündigungen, Kurzarbeit, Sicherheitsvorkehrungen, Kinder­betreuung, Home-Office und Auslandsurlauben“, sagt der stellvertretende AK-Direktor Mag. Ernst Stummer, LL.M. Erkämpft hat die AK im Bezirk alles in allem über 2,4 Millionen Euro.

Noch nie suchten so viele Menschen Rat und Hilfe bei den Servicestellen der AK Oberösterreich wie im Jahr 2020. „Die Zahl der Anfragen erreichte eine Rekordhöhe: Rund 375.000 Anfragen bearbeiteten die AK-Expertinnen und -Experten“, so der stellvertretende Direktor.

119,7 Millionen Euro für Beschäftigte

Durch Lockdown und Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz waren persönliche Beratungen nur mehr eingeschränkt möglich. Ihr Anteil sank übers Jahr gerechnet um 28 Prozent auf rund 45.000. Das tat der Beratungsqualität jedoch keinen Abbruch. Denn umso mehr wurden Telefon und Internet als Instrumente der Frage­beantwortung genutzt. So stieg die Zahl der Mail-Anfragen um 71 Prozent auf mehr als 50.000. Die meisten Anfragen erfolgten per Telefon. Fast 280.000 Mal griffen die AK-Mitglieder zum Hörer, um sich Rat zu holen. Das entspricht einem Anteil an den Gesamtberatungen von 74,6 Prozent (+ 20 Prozent).

Vielseitige Beratung

Trotz der Ausnahmesituation kam die „klassische“ Rechtsberatung nicht zu kurz. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2020 für ihre Mitglieder 119,7 Millionen Euro erkämpfen. Geld, das den Betroffenen eigentlich zugestanden wäre, das sie aber erst mit Hilfe der Arbeiterkammer bekommen haben: darunter vorenthaltene Löhne, unbezahlte Überstunden oder fehlende Kündigungs­entschädigungen. Der größte Teil – rund 56,2 Millionen Euro – entfiel auf das Sozialrecht. Ein weiterer großer Anteil – nämlich 46,4 Millionen Euro – wurde in Insolvenzverfahren für die von Firmenpleiten betroffenen Beschäftigten erkämpft. Und in Arbeitsrechtsangelegenheiten holte die AK 13,8 Millionen Euro herein, rund 2 Millionen mehr als im Vorjahr. Der Rest des Gesamtbetrags entfällt auf Interventionen in Konsumentenschutzangelegenheiten und auf die Lohnsteuerberatung.

AK-Homepage nachgefragt

Der Auskunftsbedarf und die vorübergehende Einstellung der persönlichen Beratungen wirkten sich im Vorjahr auch auf die Nutzung der Website der AK Oberösterreich – ooe.arbeiterkammer.at – enorm aus. Sie legte bei den Seitenaufrufen und Besuchen stark zu. Die Website wurde um 50 Prozent mehr genutzt als im Jahr davor. Der größte Teil des Zuwachses lässt sich auf die spezifisch für Corona relevanten arbeitsrechtlichen Themen zurückzuführen. Der Online-Besuch des Bereichs „Arbeit & Recht“ verdreifachte sich nahezu von 521.000 auf 1.371.660 Seitenaufrufe (+ 165 Prozent).

Mehr Schutz für Schwangere und Regeln für Home-Office

„Die AK war im Jahr 2020 nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessenpolitischer Ebene. Durch Stellungnahmen, Gesetzes­begutachtungen und Forderungen konnten Verbesserungen für die Arbeitnehmer/-innen durchgesetzt werden“, erklärt der stellvertretende AK-Direktor. 2 Beispiele dafür sind der Einsatz zum Schutz von schwangeren Beschäftigten und für eine gesetzliche Regelung beim Home-Office.

Schutz für Schwangere:

Die AK Oberösterreich hatte schon während des ersten Lockdowns im März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Corona-Krise gefordert. Mit einer neuen Regelung sind nun viele schwangere Beschäftigte in der Pflege, in der mobilen Pflege, in Krankenhäusern und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie in anderen Bereichen mit direktem Körperkontakt zu anderen Personen (Friseurinnen, Physiotherapeutinnen, Kosmetikerinnen, Masseurinnen) besser geschützt. Wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen (kein Körperkontakt, Mindestabstand von 2 Metern) oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz (etwa Home-Office) nicht möglich ist, dann hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des bisherigen Entgelts. Wird die Freistellung in Anspruch genommen, haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Entgelts.

Regelung für Home-Office:

Die Arbeit im Home-Office hat durch die Corona-bedingten Lockdowns eine unglaubliche Dynamik erfahren. Nutzten vor Beginn der Pandemie nur rund 5 Prozent der Arbeitnehmer/-innen in Österreich Home-Office, arbeiteten laut einer IFES-Erhebung im April und im Oktober 2020 bereits rund 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus. Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich Sozialpartner und Bundesregierung kürzlich auf eine Home-Office-Regelung geeinigt. Die Bemühungen der AK haben sich ausgezahlt, endlich gibt es klare Rahmenbedingungen für die Arbeit zuhause. Zentraler Punkt ist die Freiwilligkeit. Niemand kann gezwungen werden, im Home-Office zu arbeiten. Die Nutzung von Home-Office muss in Zukunft schriftlich vereinbart werden.

Die neuen Regeln stellen klar, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN bereitstellen oder einen Kostenersatz zahlen muss. Die Abschreibung von Kosten für Anschaffungen und die Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber sorgen dafür, dass Betroffene einen finanziellen Ausgleich bekommen. Zudem ist nunmehr das wichtige Thema Unfallversicherung geregelt. Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt.

Home-Office-Test-Tool: H.O.T.T.

Die AK Oberösterreich hat schon vor Wochen mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten gestartet. Dieses beinhaltet 10 Fragen und liefert eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Weitere Infos und eine Home-Office-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesandt. 

Telefone liefen heiß

Die weltweite Krise forderte die Arbeitnehmer/-innen auch im Bezirk Rohrbach so stark wie noch nie: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinder­betreuung und finanzielle Sorgen ließen viele Beschäftigte verzweifeln – und die Telefone in der Bezirksstelle heiß laufen. Dabei war die Beratung der AK-Mitglieder gar nicht so einfach: „Auch die AK-Gebäude mussten aus Sicherheitsgründen geschlossen werden und die AK-Beraterinnen und AK-Berater arbeiteten im Home-Office weiter. Die Beratungen wurden dann über Mobiltelefon und Mail durchgeführt. Da haben wir Mitte März praktisch über Nacht unser System umgestellt. So konnte aber ein zuverlässiges und kompetentes Beratungsangebot sichergestellt werden“, so Manfred Riepl. „Das viel größere Problem aber war die unglaubliche Flut an Verordnungen, Erlässen und Gesetzen. Die waren zum Teil missverständlich und unklar formuliert, wurden permanent geändert, zum Teil in der Nacht oder am Wochenende, und sie hinkten oft wochenlang den Pressekonferenz-Ankündigungen der Regierung hinterher. Da war es dann sehr schwierig, seriöse Auskünfte zu geben.“

5.100 Beratungen – E-Mail-Anfragen mehr als verdreifacht

75 Prozent der Ratsuchenden nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch (3.833). Die persönlichen Beratungen gingen um fast ein Drittel auf 831 zurück. Sprunghaft, um mehr als das Dreifache, stiegen hingegen die E-Mail-Anfragen – von 123 auf 390. Zusätzlich haben Bildungs­experten/-innen 46 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt.

Durch außergerichtliche Interventionen wurden im letzten Jahr 87.642 Euro hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten 58.316 Euro erkämpft werden. Insgesamt wurden 55 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Dabei ging es in den einzelnen Fällen um Beträge von 49,98 bis 21.077,46 Euro.

In Sozialrechtsangelegenheiten (Pensionen, Renten, Pflegegeld) erstritt die AK Rohrbach im vergangenen Jahr 1.650.494 Euro. Zusätzlich wurden 2020 für Arbeitnehmer/-innen aus insolventen Betrieben 611.280 Euro durchgesetzt. In Summe erreichte die AK Rohrbach im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von 2,407.732 Euro.

Arbeitsrecht: 9.800 Euro für Angestellten

Bei den abgeschlossenen Arbeitsrechtsfällen im Bezirk Rohrbach führt leider und nicht zum ersten Mal das Hotel- und Gastgewerbe die Statistik an: 7 der 55 Fälle stammen aus dieser Branche. Rechnet man auch noch das Bäckergewerbe hinzu, sind es sogar 13.

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen. Solche Verfahren können monate-, manchmal sogar jahrelang dauern.

Es kann aber auch anders gehen: Ein Restaurantfachmann kam nach der Kündigung durch den Dienstgeber zur AK, um sich die Abrechnungen kontrollieren zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass ihm der Arbeitgeber eine Menge Zahlungen schuldig blieb: 2 Monatslöhne, das aliquote Weihnachtsgeld, den Ersatz für nicht verbrauchte Urlaubstage sowie alle Überstunden, die über das vereinbarte Pauschale hinausgingen. In Summe fast 10.000 Euro!

Die AK intervenierte daraufhin bei der Firma und diese überwies unverzüglich den Differenzbetrag auf das Konto des Angestellten. Innerhalb eines Monats konnte der Rechts­akt positiv abgeschlossen werden.

Schwerkrankem Arbeiter wurde Verlängerung der I-Pension verweigert

Immer wieder werden falsche Behauptungen über die gesetzlichen Pensionen in der öffentlichen Diskussion aufgestellt. Dass es gar nicht so leicht ist, eine Pension zu bekommen oder eine befristete Pension zu verlängern, davon kann ein Arbeiter aus dem Bezirk Rohrbach „ein Lied singen“. Der schwerkranke Mann litt unter anderem an chronischen Schmerzen und Bewegungs­einschränkungen in beiden Knien, an der Hüfte und in den Daumen, an chronischen Rückenschmerzen, Lungenproblemen, Bluthochdruck und Schilddrüsenproblemen. Weil er nicht mehr arbeiten konnte, beantragte der Arbeiter eine Invaliditätspension. Diese wurde ihm befristet zuerkannt.

Vor Ende der Befristung suchte der Mann um Weitergewährung der Pension an. Doch die Pensionsversicherung lehnte die Weiterzahlung ab, obwohl es beim Gesundheitszustand keine Besserung gab. Der Arbeiter wandte sich an die Arbeiterkammer, die daraufhin eine Klage einbrachte und für das Gerichtsverfahren mehrere fachärztliche Gutachten beantragte. Schließlich gab die Pensions­versicherung nach und der Arbeiter bekam durch einen gerichtlichen Vergleich die I-Pension weitergewährt.

Aktivitäten der Arbeiterkammer Rohrbach

Die Interessen der Rohrbacher AK-Mitglieder wurden im AMS-Regionalbeirat, im Regionalforum, in der Grundverkehrskommission und im Jugendnetzwerk vertreten.

Bei wenigen erlaubten BFI-Kursmaßnahmen sowie VHS Kursen konnten sich trotzdem viele Menschen dem lebenslangen Lernen widmen.

Im abgelaufenen Jahr mussten Corona-bedingt viele Veranstaltungen leider abgesagt werden. Zum internationalen Frauentag besuchten 76 Interessierte eine Lesung der Schauspielerin Maria Hofstätter.

Besonders herausfordernd war die Organisation von 2 Pensionsinfo-Veranstaltungen. Trotz der Hürden konnten 177 Pensionsanwärter/-innen kompetent beraten werden.

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Stv. Direktor Ernst Stummer
Stv. Direktor Ernst Stummer © Florian Stöllinger, AKOOE
 

Stv. Direktor der Arbeiterkammer Oberösterreich

Mag. Ernst Stummer

AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl
AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl © Erwin Wimmer, AKOOE

AK-Bezirksstellenleiter

Manfred Riepl

AK-Bezirksstelle Rohrbach
AK-Bezirksstelle Rohrbach © AKOOE, -
 
AK-Bezirksstelle Rohrbach
Die AK OÖ-Rechtsberater/-innen waren im Vorjahr corona-bedingt besonders gefragt. Sie beantworteten insgesamt 375.000 Anfragen.
AK Beratung © E. Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK-Rechtsberatung

Die AK war im Jahr 2020 nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessenpolitischer Ebene. Durch Stellung­nahmen, Gesetzesbegutachtungen und Forderungen konnten Verbesserungen für die Arbeit­nehmer/-innen durchgesetzt werden

mag. ernst stummer

Stv. Direktor der Arbeiterkammer OÖ

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