Bilanz 2023 der AK Gmunden: Mehr als 9,4 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Aktuell sind im Bezirk Gmunden 39.874 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im Jahr 2023 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 7.741 mal an die AK Gmunden: in 4.333 Fällen telefonisch, in 2.797 Fällen persönlich (inklusive 44 Bildungsberatungen) und in 611 Fällen per E-Mail. Die AK Gmunden ergänzte auch im Vorjahr das Angebot im Bezirk und hielt in Bad Ischl 46 Sprechtage mit 691 Beratungen ab.
Mehr als 9,4 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Gmunden im Jahr 2023 679.474 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Hier hat die AK Gmunden vergangenes Jahr für ihre Mitglieder 270.239 Euro erkämpft. Insgesamt sind das also 949.713 Euro.
Von den insgesamt 244 Arbeitsrechtsfällen stammt die überwiegende Mehrheit (202 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (134), unbegründete Entlassungen (31) und fristwidrige Kündigungen (24).
In 235 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Gmunden im vergangenen Jahr 6.277.322 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2023 im Bezirk Gmunden für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk 2.201.905 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Gmunden im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 9.428.940 Euro erreicht.
Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Große und kleine Beträge wichtig
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Gmunden etwa einen Betrag von 96,20 Euro für eine Frau, die 2 Arbeitstage bei einer Fleischhauerei beschäftigt war, aber nur einen Tag bezahlt bekam.
Den höchsten Betrag, nämlich 136.459,73 Euro, erstritten die Rechtsexpert:innen in Gmunden für einen Innendienst-Mitarbeiter, dem nach einem längeren Krankenstand die Rückkehr in seinen vereinbarten Tätigkeitsbereich verweigert wurde. Der Arbeitgeber behauptete, dass der Arbeitnehmer den Verschlechterungen zugestimmt habe und kürzte zudem sein Gehalt. In den langwierigen Verhandlungen ging es auch um die Bezahlung sämtlicher Abfertigungsansprüche im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach Intervention der AK bezahlte das Unternehmen letztendlich sämtliche Abfertigungsansprüche sowie die offenen Entgeltbestandteile.
Elektrotechniker erhielt nach Entlassung mehr als 16.000 Euro
Wenige Tage nachdem ein Elektrotechniker von seinem Arbeitgeber nach über 10-jähriger Beschäftigung gekündigt worden war, wurde der Mann aufgefordert, das Firmengelände unverzüglich zu verlassen und seine gesamten persönlichen Sachen mitzunehmen. Er wurde also während der Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen entlassen.
Da der Betroffene jedoch keine Entlassungsgründe gesetzt hatte, machte die Arbeiterkammer sämtliche ausständige Ansprüche geltend. Im außergerichtlichen Weg konnte der Arbeitgeber von seinem unrichtigen Vorgehen überzeugt werden. Der Elektrotechniker bekam somit insgesamt 16.433 Euro nachbezahlt.
Pflegegeld nach AK-Intervention um 3 Stufen erhöht
Nach einer entsprechenden Antragsstellung erhöhte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) das Pflegegeld einer Frau auf Stufe 2. Allerdings konnte die Frau wegen ihres schlechten körperlichen Zustandes lebensnotwendige Verrichtungen ohne Betreuung nicht mehr durchführen. Sie litt zudem an Demenz und Alzheimer und benötigte dadurch auch eine Betreuung in der Nacht. Weiters war sie unter anderem auf Hilfe beim Einkauf von Nahrungsmitteln und Medikamenten, bei der Pflege der Leib- und Bettwäsche sowie beim Reinigen der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände angewiesen.
Die Betreuung und Pflege erfolgte durch ihren Ehegatten. Dieser wandte sich an die AK Gmunden, weil der zeitlich notwendige Pflegebedarf weit über die Stufe 2 hinausreichte.
Die AK nahm sich der Angelegenheit an und klagte eine höhere Pflegestufe ein. Das Arbeits- und Sozialgericht erkannte schlussendlich sogar die Stufe 5 zu.
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