27.01.2023

AK Efer­ding half im vergangenen Jahr fast 4.000 Mal

Aktuell sind im Bezirk Eferding 14.325 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 3.949 Mal an die AK Eferding: in 2.763 Fällen telefonisch, in 964 Fällen persönlich (inklusive 15 Bildungsberatungen) und in 222 Fällen schriftlich beziehungsweise per E-Mail.

Mehr als 2,4 Millionen Euro erkämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die Arbeiterkammer muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Eferding im Jahr 2022 in 75 Fällen 187.655 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Eferding musste im Jahr 2022 in 17 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 136.595 Euro erkämpft.

Von den insgesamt 92 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (79 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (33), vorenthaltenes Entgelt (24) sowie unbegründete Entlassung (13).

Hilfe bei Pension, Pflegegeld und Insolvenz

In 62 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Eferding im vergangenen Jahr 2.051.599 Euro. Dabei ging es um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Rente. Zusätzlich wurden 2022 für 11 Arbeitnehmer/-innen aus 6 insolventen Betrieben im Bezirk 100.121 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2.475.969 Euro erreicht.

Ungerechte Kosten für Dienstkleidung

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Den kleinsten Betrag haben die Eferdinger Rechtsexperten/-innen für eine Arbeitnehmerin erstritten, der nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Kosten ihrer Dienstkleidung vom Gehalt abgezogen wurden.

Die Kleidung hatte sie aber nachweislich mit der Post an den Arbeitgeber geschickt. Nach Intervention der Arbeiterkammer hat der Arbeitgeber den Betrag von 75 Euro zurückgezahlt.

Kein Lohn für treuen Mitarbeiter

Den höchsten Betrag von insgesamt 53.705 Euro hat die AK Eferding für einen Facharbeiter erstritten. Er war mehr als 20 Jahre lang im Betrieb beschäftigt, der Arbeitgeber war bereits mehr als 5 Monate im Verzug mit der Auszahlung seines Entgelts. Der Arbeitnehmer forderte die Auszahlung schriftlich ein, doch der Arbeitgeber reagierte nicht.

Daher hat der Mann seinen berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Entgeltvorenthaltung erklärt. Er wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese brachte Klage ein, danach wurde über die Firma das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Arbeitnehmer erhielt die offenen Zahlungen – Lohn, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung – aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Kein Geld im Krankenstand

Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Eferding arbeitete in einem befristeten Arbeitsverhältnis in einem Handelsunternehmen. Kurz vor Ablauf dieser Befristung erkrankte die Frau für längere Zeit. Der Arbeitgeber meldete die Frau mittels einer einvernehmlichen Auflösung während des Krankenstands ab – einen Monat früher als ursprünglich in der Befristung vereinbart.

Ihr Krankenstand dauerte über dieses Datum hinaus. Sie erhielt während dieser Zeit weder die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankenstand noch Krankengeld der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer.

Diese stellte klar: Dauert der Krankenstand bei einer einvernehmlichen Auflösung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus an, so muss der Arbeitgeber für die Dauer des Krankenstandes weiterhin das Entgelt bezahlen (längstens bis zum Höchstausmaß des Entgeltfortzahlungsanspruchs des jeweiligen Arbeitsjahres).

Arbeitgeberpflichten nicht auf Allgemeinheit abwälzen

Zweck der Regelung ist es, dass sich Arbeitgeber nicht zulasten der ÖGK und damit der Versichertengemeinschaft durch eine einvernehmliche Auflösung von der Entgeltfortzahlungspflicht befreien können. Häufig tun dies Arbeitgeber mit dem Versprechen, die/der Beschäftigte könne nach Ende des Krankenstandes wieder im Betrieb zu arbeiten beginnen. Die ÖGK bezahlt deshalb in diesen Fällen auch kein Krankengeld. Da der Krankenstand der Frau über das Ende der Befristung andauerte, erhielt sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber bis dahin Entgelt nachbezahlt: 6.978 Euro.

Reha-Geld für Schwer­kranken erstritten

Wegen einer schweren Herzerkrankung sprach die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einem Angestellten aus dem Bezirk Eferding das Reha-Geld zu. Nach 2 Jahren erhielt er jedoch einen Bescheid, in dem ihn die PVA darüber informierte, dass ihm das Reha-Geld wieder entzogen werde. Die PVA begründete ihre Vorgangsweise damit, dass sich sein Gesundheitszustand verbessert habe und keine Berufsunfähigkeit mehr vorliege.

Das Gegenteil war aber der Fall: Der Mann konnte in der AK-Beratung glaubhaft schildern, dass sich sein Gesundheitszustand sogar verschlechtert hatte. Die AK Eferding reichte deswegen Klage gegen die PVA ein. Im Zuge des Verfahrens wurde vom Gericht ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der Arbeiterkammer. Die PVA musste dem Mann weiterhin das Reha-Geld gewähren.

Foto zum Download

v.l.n.r. Bezirksstellenleiter Werner Wagnest und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. Bezirksstellenleiter Werner Wagnest und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich


Wir stehen unseren Mitgliedern auch in schwierigen Zeiten mit Rat und Tat zur Seite. Durch direkte Leistungen, Beratung und dauernden Druck auf die Politik helfen wir Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen

andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

Downloads

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Eferding
Unterer Graben 5
TEL: +43 50 6906 4211
FAX: +43 50 6906 4299
E-MAIL: eferding@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum