Bilanz 2023 der AK Grieskirchen: Mehr als 4,1 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Ende des Jahres 2023 lebten im Bezirk Grieskirchen 28.494 AK-Mitglieder. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Grieskirchen findet großen Anklang bei den Mitgliedern.
Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 4.293 Beratungen haben die AK-Expert:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Davon 2.780 telefonisch, 1.291 vor Ort in der Bezirksstelle und 222 schriftlich. 79 der persönlichen Beratungen waren Bildungsberatungen.
Die AK-Mitglieder wandten sich in der persönlichen Beratung vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Alterspension/Sonderruhegeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Altersteilzeit sowie Arbeitgeberkündigung an die AK Grieskirchen.
Mehr als 4,1 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. Die Jurist:innen der AK Grieskirchen schlossen im Jahr 2023 82 Arbeitsrechtsfälle ab. Bei 64 reichte eine Intervention seitens der AK, in 18 Fällen musste die AK für ihre Mitglieder vor Gericht ziehen. In Summe wurden 222.163 Euro erkämpft.
Die Daten aus dem Jahr 2023 zeigen erneut, dass es einen Unterschied macht, ob es in einem Betrieb einen Betriebsrat gibt oder nicht. Denn: 66 der 82 Rechtsfälle (das sind 80,5 Prozent) entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
Darüber hinaus hat die AK Grieskirchen 88 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 2.849.536 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 56 Beschäftigte aus 9 insolventen Betrieben im Bezirk 1.050.592 Euro durchgesetzt.
4.122.291 Euro hat die AK Grieskirchen für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Große oder kleine Beträge: alles zählt
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 71 Euro. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 55.540 Euro.
Leasingfirma löste Arbeitsvertrag rückwirkend auf – AK erstritt 2.208 Euro
Über eine Leasingfirma mit Sitz im Bezirk Eferding wurde ein Mann als Lagerarbeiter in einen Betrieb überlassen. Nach seinem dreiwöchigen Krankenstand vereinbarte er mit seinem Vorgesetzten einen Termin, bei dem der Arbeiter sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen wollte. Als es zum Treffen kam, händigte ihm der Chef ein Scheiben zur Einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus. Im guten Glauben unterschrieb der Arbeiter das Dokument. Dabei war für ihn nicht klar ersichtlich, dass darauf als Auflösungsdatum nicht der vereinbarte Termin, sondern der letzte Arbeitstag vor seinem Krankenstand stand.
Offenbar wollte sich die Firma die Entgeltfortzahlung ersparen, zu der sie aber gesetzlich verpflichtet wäre. Erst kurze Zeit später bemerkte der Arbeiter, dass er für die Zeit ab seinem Krankenstand kein Geld mehr von der Firma bekam. Er wandte sich daraufhin an die AK. Die intervenierte bei der Leasingfirma gegen die ungerechtfertigte Rückdatierung bei der Einvernehmlichen Auflösung. Das Leiharbeitsunternehmen musste dem Mann 2.208 Euro nachzahlen.
Für schwer Kranken Pflegegeldstufe 4 anstelle von Pflegegeldstufe 1 erreicht
Schon längere Zeit bezog ein Mann aus dem Bezirk Grieskirchen Pflegegeld der Stufe 1. Als sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, suchte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Erhöhung an. Unter anderem litt er an immer stärker werdender Vergesslichkeit, an Kreislaufschwäche und er hatte Probleme beim Gehen. Die PVA aber stellte dem Mann einen Bescheid aus, wonach er weiterhin nur durchschnittlich 90 Stunden Pflegeaufwand pro Monat habe – es bleibe also bei der Stufe 1.
Der pflegebedürftige Mann und seine Gattin wandten sich an die AK. Die rechnete den Pflegebedarf durch und kam eindeutig auf mehr Stunden pro Monat. Aus diesem Grund klagte die AK gegen den Bescheid der PVA. Im Zuge des Verfahrens wurde ein neues, gerichtliches Sachverständigengutachten durchgeführt. Dieses stellte fest, dass der Mann 168 Stunden Pflege pro Monat benötigt. Der Mann erhält nun Stufe 4 statt Stufe 1 – 827,1 statt 192 Euro monatlich.
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