30.03.2023

AK Vöckla­bruck half im vergangenen Jahr fast 7.700 Mal und erkämpfte rund 7,7 Millionen Euro 

Zum Jahresbeginn 2023 waren im Bezirk Vöcklabruck 55.492 AK-Mitglieder mit Haupt­wohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr haben sich Rat- und Hilfesuchende 7.695 Mal an die AK Vöcklabruck gewandt: in 4.515 Fällen telefonisch, in 2.630 Fällen persönlich (inklusive 118 Bildungsberatungen) und in 550 Fällen schriftlich oder per E-Mail.

Rund 7,7 Millionen Euro erkämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Vöcklabruck im Jahr 2022 in 199 Fällen 639.144 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht.

Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Vöcklabruck musste daher in 75 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 209.304 Euro erkämpft.

Von den insgesamt 274 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (220) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (108), offenes Entgelt (55) sowie unbegründete Entlassungen (25).

In 252 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Vöcklabruck im Vorjahr 6.032.384 Euro. Dabei ging es vor allem um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Versehrtenrente. Zusätzlich wurden für 124 Arbeitnehmer/-innen aus 17 insolventen Betrieben im Bezirk 793.803 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Vöcklabruck an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 7.674.803 Euro erreicht.

Arbeiterkammer hilft bei "großen" und "kleinen" Fällen  

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So haben die Vöcklabrucker AK-Rechtsexperten/-innen für eine Frau, die bei einer Leasingfirma eine Anstellung angenommen hatte, 68,19 Euro erstritten. Der Produktionsmitarbeiterin war eine Arbeit in einem 2-Schicht-Modell zugesagt worden. Tatsächlich handelte es sich aber um ein 3-Schicht-Modell, wodurch sie aber ihren Betreuungspflichten nicht nachkommen konnte. Entsprechend löste sie die Beschäftigung bereits am ersten Tag der Probezeit auf. Den ihr zustehenden Betrag bekam sie allerdings erst nach AK-Intervention ausgezahlt.

Den höchsten Betrag erkämpfte die AK Vöcklabruck für einen Mitarbeiter eines Handelsunternehmens für Schmierstoffe. Als dieser erkrankte, berücksichtigte sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankenstand nicht korrekt, insbesondere den neuen Anspruch mit Beginn des neuen Arbeitsjahres. Die AK informierte die Firmenführung über die berechtigten Ansprüche des Mitarbeiters. Als diese nicht auf die Hinweise reagierte, trat der Mitarbeiter berechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, was zu einer Kündigungsentschädigung führte. Der Mann erhielt rund 4 Monate lang weder vom Arbeitgeber noch von der österreichischen Gesundheitskasse Entgelt. Schlussendlich erstritt die AK für den Arbeitnehmer aus Bezirk Vöcklabruck 25.617 Euro brutto.

Arbeitsrecht: 15.200 Euro Entschädigung für Schwerkranke

Eine Produktionsmitarbeiterin arbeitete elfeinhalb Jahre lang für eine Firma. Dabei musste sie in der sie bei der Endprüfung/Verpackung stehend Autoteile kontrollieren, einpacken und auch dementsprechend heben. Knieoperationen, ein Bandscheibenvorfall und schließlich eine Krebserkrankung zwangen sie zu längeren Krankenständen. Die Firma besetzte inzwischen den Arbeitsplatz mit einer Leasingmitarbeiterin und drängte die 53-jährige Mitarbeiterin zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Als Zugehörige zum Kreis der begünstigt Behinderten stand die Frau aber unter besonderem Kündigungsschutz. Die Firma reichte daher einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Sozialministerium-Service ein, um das Arbeitsverhältnis rechtsgültig auflösen zu können. Die Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck wandte sich an die AK. Mit Erfolg: Durch einen Vergleich vor Gericht erhielt sie eine freiwillige Abgangsentschädigung in der Höhe von 15.200 Euro brutto.

Sozialrecht: AK erkämpft An­rechnung von Schwerarbeitszeiten

Ein 56-jähriger Sonnenschutzmonteur aus dem Bezirk Vöcklabruck installierte 20 Jahre lang Markisen, Sonnensegel und Rollläden. Hebehilfen waren dabei kaum möglich. Nachdem das Unternehmen in Konkurs gegangen war, übte er bei einer Leasingfirma nachfolgend dieselbe Tätigkeit aus. Beide Firmen hatten ihn als Schwerarbeiter gemeldet. Als er sich jedoch bezüglich Pensionsantritt erkundigte und einen Antrag auf Feststellung der – einstweilen nur als vorläufig anerkannten – Schwerarbeitszeiten stellte, erkannte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seine Arbeit nicht als Schwerarbeit an.
Verzweifelt wandte er sich an die AK Vöcklabruck um Hilfe. Diese konnte schließlich durch Zeugen­aussagen und Fotos nachweisen, dass es bei der Tätigkeit des Mannes eindeutig um Schwerarbeit handelte und er zurecht die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten einforderte. Die Folge: Der Mann kann dadurch seine verdiente Schwerarbeiterpension mit knapp 61 Jahren und weniger Abschlägen bei der Pensionshöhe antreten.

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Mag. Michael Weidinger und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Mag. Michael Weidinger und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AKOÖ


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