10.02.2021

Bilanz der AK Wels über Corona-Krisen­jahr 2020: Mehr als 20 Millionen Euro für die Mitglieder er­kämpft

Die Covid-19-Krise hat auch die Arbeitnehmer/-innen in den Bezirken Wels und Wels-Land im vergangenen Jahr massiv getroffen. 11.177 Arbeitnehmer/-innen suchten Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer Wels. „Wichtig war der AK, dass die Menschen in allen Bezirken trotz Lockdowns und der Umstellung der Beratung auf telefonischen und elektronischen Weg gewohnt schnelle und kompetente Beratung und Hilfe bekommen. Wir haben im März 2020 quasi über Nacht die nötigen technischen und organisatorischen Veränderungen organisiert und das hat aufgrund der hohen Flexibilität und Professionalität der AK-Expertinnen und -Experten hervorragend funktioniert“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. In Summe hat die AK Wels mehr als 20 Millionen Euro erkämpft.

Noch nie suchten so viele Menschen Rat und Hilfe bei den Servicestellen der AK Oberösterreich wie im Jahr 2020. Die Zahl der Anfragen erreichte eine Rekordhöhe von 375.000.

119,7 Millionen Euro für die Beschäftigten er­kämpft

Durch Lockdown und Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz waren persönliche Beratungen nur mehr eingeschränkt möglich. Ihr Anteil sank übers Jahr gerechnet um 28 Prozent auf rund 45.000. Das tat der Beratungsqualität jedoch keinen Abbruch. Denn umso mehr wurden Telefon und Internet zur Fragebeantwortung genutzt. Die Zahl der Mail-Anfragen stieg um 71 Prozent auf mehr als 50.000. Die meisten Anfragen erfolgten per Telefon: Fast 280.000 mal griffen die AK-Mitglieder zum Hörer, um sich Rat zu holen. Das entspricht einem Anteil an den Gesamtberatungen von 74,6 Prozent (+ 20 Prozent).

Trotz der Ausnahmesituation kam die „klassische“ Rechtsberatung nicht zu kurz. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2020 für ihre Mitglieder 119,7 Millionen Euro erkämpfen – darunter vorenthaltene Löhne, unbezahlte Überstunden oder fehlende Kündigungsentschädigungen. Der größte Teil – rund 56,2 Millionen Euro – entfiel auf das Sozialrecht. Ein weiterer großer Anteil – nämlich 46,4 Millionen Euro – wurde in Insolvenzverfahren für die von Firmenpleiten betroffenen Beschäftigten erkämpft. Und in Arbeitsrechtsangelegenheiten holte die AK 13,8 Millionen Euro herein, rund 2 Millionen mehr als im Vorjahr. Der Rest des Gesamtbetrags entfällt auf Interventionen in Konsumentenschutzangelegenheiten und auf die Lohnsteuerberatung.

Homepage der AK Ober­österreich stark nach­gefragt

Der Informationsbedarf und die vorübergehende Einstellung der persönlichen Beratungen wirkten sich im Vorjahr auch auf die Nutzung der Website der AK Oberösterreich – ooe.arbeiterkammer.at – enorm aus. Die Homepage wurde um 50 Prozent mehr genutzt als im Jahr davor. Der größte Teil des Zuwachses lässt sich auf die spezifisch für Corona relevanten arbeitsrechtlichen Themen zurückzuführen. Der Online-Besuch des Bereichs „Arbeit & Recht“ verdreifachte sich nahezu von 521.000 auf 1.371.660 Seitenaufrufe.

Erfolge auf interessen­politischer Ebene

Die AK war im Jahr 2020 nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessenpolitischer Ebene. Durch Stellungnahmen, Gesetzesbegutachtungen und Forderungen konnten Verbesserungen für die Arbeitnehmer/-innen durchgesetzt werden. 2 Beispiele dafür sind der Einsatz zum Schutz von schwangeren Beschäftigten und für eine gesetzliche Regelung beim Home-Office. 

Schutz für Schwangere: Die AK Oberösterreich hatte schon während des ersten Lockdowns im März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Corona Krise gefordert. Mit einer neuen Regelung sind nun viele schwangere Beschäftigte in der Pflege, in der mobilen Pflege, in Krankenhäusern, in Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Bereichen mit direktem Körperkontakt zu anderen Personen (Friseurinnen, Physiotherapeutinnen, Kosmetikerinnen, Masseurinnen) besser geschützt. Wenn eine Änderung der Arbeitsbedingungen (kein Körperkontakt, Mindestabstand von 2 Metern) oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz (etwa Home-Office) nicht möglich ist, dann hat die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des bisherigen Entgelts. Wird die Freistellung in Anspruch genommen, haben Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Entgelts. 

Regelung für Home-Office: Die Arbeit im Home-Office hat durch die coronabedingten Lockdowns eine unglaubliche Dynamik erfahren. Nutzten vor Beginn der Pandemie nur rund 5 Prozent der Arbeitnehmer/-innen in Österreich Home-Office, arbeiteten laut einer IFES-Erhebung im April und im Oktober 2020 bereits rund 40 Prozent der Beschäftigten von Zuhause aus. Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich Sozialpartner und Bundesregierung Ende Jänner auf eine Home-Office-Regelung geeinigt. Die Bemühungen der AK haben sich ausgezahlt, endlich gibt es klare Rahmenbedingungen für die Arbeit zuhause. Zentraler Punkt ist die Freiwilligkeit. Niemand kann gezwungen werden, im Home-Office zu arbeiten. Die Nutzung von Home-Office muss in Zukunft schriftlich vereinbart werden. 

Die neuen Regeln stellen klar, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch WLAN bereitstellen oder einen Kostenersatz zahlen muss. Die Abschreibung von Kosten für Anschaffungen und die Steuerfreiheit für Zuschüsse vom Arbeitgeber sorgen dafür, dass Betroffene einen finanziellen Ausgleich bekommen. Zudem ist nunmehr das wichtige Thema Unfallversicherung geregelt. Das betrifft auch Wegunfälle vom Home-Office in die Arbeitsstätte, zu einem Arzttermin oder wenn man die Kinder in den Kindergarten bringt.

Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. gestartet

Die AK Oberösterreich hat schon vor Wochen mit dem Home-Office-Test-Tool H.O.T.T. ein interaktives Serviceangebot für die Beschäftigten gestartet. Dieses beantwortet sämtliche Details zur Home-Office-Thematik, beinhaltet 10 Fragen und liefert eine individuelle Auswertung zur persönlichen Arbeitsplatzgestaltung sowie zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten. Weitere Infos und eine Home-Office-Mustervereinbarung werden per E-Mail zugesandt. Mehr auf hott.arbeiterkammer.at.

Kinder­betreuung war das Top-Corona-Thema in der Beratung 

Die weltweite Krise forderte die Arbeitnehmer/-innen auch im Bezirk Wels so stark wie noch nie: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen ließen viele Beschäftigte verzweifeln – und die Telefone der Bezirksstelle heiß laufen. „Im ersten Lockdown war vor allem die Hauptfrage, welche Möglichkeiten es zur Freistellung von der Arbeit gibt, um die Kinder zu Hause betreuen zu können. Außerdem gab es Fragen zu Strafen, die am Weg zur Arbeit verhängt wurden, wenn keine Arbeitsbestätigung mitgeführt wurde, und Fragen zu Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz. Viele hatten Angst um ihre Gesundheit und es gab auch zahlreiche Unklarheiten, wer zu den Risikogruppen zählt.

Auch das Thema Kurzarbeit war ein Dauerbrenner. Wir konnten hier massiv dazu beitragen, die erste Verunsicherung zu nehmen, und es war wichtig, dass wir trotz Umstellung auf telefonische und elektronische Beratung verlässlich kompetente Auskunft geben konnten“, sagt die Bezirksstellenleiterin der AK Wels, Mag.a Margit Göbl.    

Dauerbrenner in der Beratung abseits von Corona war im vergangenen Jahr in Wels das Thema Entgelt (nicht bezahlte Löhne und Gehälter, offene Überstunden, Endabrechnungsdifferenzen), Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Kündigung und einvernehmliche Auflösung, Fragen zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, zum Thema Pension, Fragen zu Pflegegeld, Altersteilzeit, Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit. 

Mehr als 20 Millionen Euro er­kämpft – E-Mail-Beratung ver­doppelte sich

Der Großteil der Ratsuchenden wandte sich telefonisch an die AK Wels (7.501) – um 18 Prozent mehr als im Jahr 2019. 2.721 Personen kamen persönlich in die Bezirksstelle, 909 – doppelt so viele wie im Jahr zuvor – baten um Infos per E-Mail. Zusätzlich haben Bildungsexperten/-innen 46 persönliche Bildungsberatungen durchgeführt.

In Summe konnte die AK Wels im Arbeitsrecht durch außergerichtliche Interventionen oder auf dem Gerichtsweg 829.906 Euro für die AK-Mitglieder zurückholen – Geld, das den Beschäftigten zugestanden ist, das ihnen allerdings von den Arbeitgebern unrechtmäßig vorenthalten wurde. Insgesamt wurden 369 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Erneut zeigte sich, wie wertvoll die Arbeit von Betriebsräten ist: Von jenen Fällen, in denen die AK Rechtshilfe und Rechtsvertretung leisten musste, waren mehr als 87 Prozent von Beschäftigen aus Betrieben ohne Betriebsrat.

In Sozialrechtsangelegenheiten (Pension, Pflegegeld, Renten) erstritt die AK Wels im vergangenen Jahr 5.473.751 Euro. Zusätzlich wurden 2020 für Arbeitnehmer/-innen aus insolventen Betrieben 13.758.663 Euro durchgesetzt. In Summe erreichte die AK Wels im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 20.062.320 Euro.

Ein Fall aus dem Arbeits­recht: 500 Euro Corona-Prämie vor­enthalten

Eine Welserin, die fast 30 Jahre als Pflegeassistentin gearbeitet hatte, wandte sich kurz vor ihrem Pensionsantritt an die AK. Eigentlich hätte sie die vom Land Oberösterreich beschlossene Corona-Prämie von 500 Euro bekommen sollen. Sie war nämlich im Zeitraum von 16. März bis 30. Juni (das ist jener Zeitraum, für den die Prämie vorgesehen war) im Gesundheits- und Pflegebereich tätig, sogar im unmittelbaren Kontakt mit Corona-Patienten/-innen. Ihr Arbeitgeber verweigerte aber die Auszahlung der Corona-Prämie mit der Behauptung, sie habe zu viele Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum gehabt. Dabei konsumierte die Frau nur zustehenden Resturlaub vor ihrem Pensionsantritt und war kurz in Krankenstand.  

Nachdem der Arbeitgeber auf Interventionen nicht reagierte, reichte die AK Klage beim Landesgericht Wels ein. Die AK vertrat die Ansicht, dass die Begründung für die Nicht-Bezahlung der Prämie unzulässig sei und sogar einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) wider-sprechen würde. Nach OGH-Meinung dürfen Arbeitnehmer/-innen insbesondere in Hinblick auf Krankenstände bei Entgeltzahlungen nicht benachteiligt werden, wenn sie nicht die gesamte Arbeitszeit anwesend sind. Der Arbeitgeber lenkte noch im laufenden Verfahren ein und bezahlte dann schließlich doch die Prämie, bevor ein Urteil gefällt wurde.

Und ein Fall aus dem Sozial­recht: Pflege­stufe 6 für schwer­kranke Frau er­kämpft

Eine Welserin wandte sich mit ihrer 70-jährigen Mutter an die AK. Die Mutter leidet an schwerer Demenz, Orientierungslosigkeit, Panikattacken, Angstzuständen sowie Depression und braucht rund um die Uhr Hilfe und Betreuung. Auch nachts braucht die schwerkranke Frau Unterstützung. Die Tochter musste sogar ihre Arbeit aufgeben, um ihre Mutter betreuen zu können. Allerdings stufte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Mutter nur in Pflegestufe 3 ein und veranschlagte einen Betreuungsaufwand von lediglich 128 Stunden pro Monat.

Die AK-Expertin berechnete den tatsächlichen Pflegeaufwand und kam auf deutlich mehr Stunden als die PVA. Also reichte die AK Klage gegen die Einstufung ein. Im Zuge des Verfahrens wurde durch ein Gutachten eines Sachverständigen der Pflegeaufwand neu bewertet. Das Gutachten bestätigte die Ansicht der AK: Es wurde ein Pflegeaufwand von 193 Stunden festgestellt sowie die Notwendigkeit, dass aufgrund des Zustandes der Mutter zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson eforderlich sind. Der Frau wurde die höhere Pflegestufe 6 zugesprochen und damit bekommt sie nun um über 850 Euro mehr im Monat. Und sie bekam rückwirkend die Differenz für 5 Monate ausbezahlt.

Fotos zum Download

Dr. Johann Kalliauer
AK Präsident
Dr. Johann Kalliauer
Dr. Johann Kalliauer © F. Stöllinger, Arbeiterkammer Oberösterreich
 

Mag.a Margit Göbl
Bezirksstellenleiterin AK Wels

Mag. Margit Göbl
Mag. Margit Göbl © E. Wimmer, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK Wels
AK Wels © -, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK Beratung
AK Beratung © Arbeiterkammer Oberösterreich, E. Wimmer
AK Beratung
AK Beratung © Langstein Pictures, Arbeiterkammer Oberösterreich
Pflege im Krankenhaus
Pflege im Krankenhaus © Arbeiterkammer Oberösterreich, F. Stöllinger

Die AK ist nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessen­politischer Ebene. Durch Stellung­nahmen, Gesetzes­begutachtungen und Forderungen können Verbesserungen für die Arbeitnehmer/-innen durch­gesetzt werden.

Dr. Johann Kalliauer

AK Präsident

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Wels
Roseggerstraße 8
4600 Wels

TEL: +43 50 6906 5318
FAX: +43 50 6906 5399
E-MAIL: wels@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum