31.01.2023

Bilanz 2022 der AK Frei­­stadt: Fast 2,5 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft  

Insgesamt 28.050 AK-Mitglieder leben im Bezirk Freistadt. Viele von ihnen schätzen und nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um die Themen Lohnsteuer, Konsumentenschutz oder Weiterbildung:

Das Beratungsangebot in der AK Freistadt findet großen Anklang in der Bevölkerung. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 4.866 Beratungen haben die AK-Experten/-innen im Jahr 2022 durchgeführt. Davon 3.616 telefonisch, 1.006 vor Ort in der Bezirksstelle und 244 schriftlich.

„Vor allem Fragen rund um die Themen Entgelt, Invaliditätspension, Berufsunfähigkeit, Altersteilzeit, Vertragsauflösungen und Endabrechnungsdifferenzen werden von den Mitgliedern an uns herangetragen“, so Bezirksstellenleiter Klaus Riegler.

2,5 Millionen Euro für AK-Mit­glieder im Bezirk Freistadt

2022 wurden 995 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Freistadt durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte – zum Beispiel gegen Arbeitgeber – einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen.

109 Arbeitsrechts­fälle konnten die Juristen/-innen der AK Freistadt im Jahr 2022 abschließen. Diese teilen sich auf in 83 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war und 26 Rechtsvertretungen, bei denen die AK mit den Mitgliedern vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 312.023 Euro erkämpft. 182.425 Euro außergerichtlich und 129.598 Euro gerichtlich.

Hilfe beim Sozial­recht: Pensionen und Pflegegeld

Darüber hinaus wurden 85 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 2.140.163 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Knapp 2,5 Millionen Euro hat die AK Freistadt für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist.

Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst auf die Dezentralisierung ihrer Serviceleistungen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

Immer engagiert: Er­kämpfte Summen nicht entscheidend

In ihrem Engagement für die Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied zwischen großen oder kleinen Beträgen, die erkämpft werden.

Zum Vergleich: Der „kleinste“ Erfolg in einem Arbeitsrechtfall betrug 140 Euro für eine Beschäftigte. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 42.396 Euro.

Unter­nehmen zahlte kein Entgelt mehr

Weil der Arbeitgeber kein Entgelt mehr gezahlt hat und Diäten offen waren, hatte ein Mitarbeiter aus dem Bezirk Freistadt das Unternehmen vorzeitig verlassen. Ein „berechtigter Austritt“, wie es im Arbeitsrecht heißt. Dieser ist in bestimmten Fällen möglich.

Die AK-Experten/-innen raten unbedingt, sich in einem Beratungsgespräch vorab zu informieren. Obwohl dem Beschäftigten durch ein gerichtliches Urteil in der ersten Instanz die Zahlung der offenen Entgelte, der Kündigungsentschädigung und der Beendigungsansprüche zugesprochen wurde, zahlte der Dienstgeber die offenen Beträge nicht an den Arbeitnehmer aus.

Da das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, war ein Exekutionsverfahren im Nachbarland notwendig. Die AK-Experten/-innen konnten für den Arbeitnehmer die Zahlung aller Ansprüche erreichen. Sie erkämpften in Summe 23.800 Euro für ihn.   

Falsche Pflegegeld­stufe: Ein typischer Fall

Falsche Ein­stufungen beim Pflegegeld gehören zu den typischen Sozialrechtsfällen, mit denen die AK-Rechtsschützer/-innen betraut werden. So wandten sich Angehörige eines Pflegebedürftigen an die Experten/-innen der AK Bezirksstelle Freistadt, weil sie eine falsche Einstufung seitens der Pensionsversicherungsanstalt vermuteten.

Pflegestufe 3 mit 153 Stunden Pflegebedarf wurde von der PV festgelegt. Die AK konnte der Familie rasch helfen: Ein gerichtliches Sachverständigengutachten zeigte, dass die Person nicht nur um eine, sondern gar um 2 Pflegestufen zu niedrig eingestuft wurde. Demenz, keine selbstständige Geh- oder Stehfähigkeit, chronisches Hautekzem und weitere Krankheiten wurden diagnostiziert.

 Das Ergebnis des gerichtlichen Vergleiches: Pflegestufe 5 und 203 Stunden Pflegebedarf. Da es sich um eine gravierende Falscheinstufung handelte, konnten in Summe 12.000 Euro für den Pflegebedürftigen durch die AK erkämpft werden.  

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich


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