30.01.2020

Bilanz 2019 der AK Braunau: Mehr als 3,4 Millionen Euro erkämpft

Im vergangenen Jahr wandten sich 5.759 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozial­rechtlichen Fragen an die AK Braunau: 3.374 telefonisch, 2.148 persönlich und 237 per E-Mail oder schriftlich. Zusätzlich haben die Bildungs­experten/-innen der AK Oberösterreich in der Bezirksstelle Braunau 97 persönliche Bildungs­beratungen durchgeführt und gaben Rat und Hilfe zu Aus- und Weiter­bildung.

Am meisten beschäftigt waren die Arbeitsrechts­experten/-innen der AK Braun-au mit Fragen rund um die Beendigung von Arbeits­verhältnissen (rund ein Viertel der Anfragen), gefolgt von Problemen beim Entgelt, also bei Lohn, Gehalt oder Überstunden­auszahlungen (17 Prozent) sowie Fragen zur Invaliditäts- und Berufs­unfähigkeits­pension (11,5 Prozent).

Mehr als 3,4 Millionen Euro Vertretungserfolg

Bei vielen Arbeitsrechts­problemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Hilft auch das nicht, muss sie vor Gericht gehen, um den Arbeit­nehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Rund 80 Prozent der Rechts­fälle betrafen Firmen ohne Betriebsrat. In Summe hat die AK Braunau im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.423.579 Euro erkämpft.

Von 34 Euro bis 95.000 Euro

In 152 außer­gerichtlichen Fällen wurden im Vorjahr 252.436 Euro an vor­enthaltenem Entgelt eingebracht. Durch 35 Rechtsvertretungen vor dem Arbeitsgericht wurden 241.067 Euro erkämpft. Die erstrittenen Beträge fielen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Der kleinste machte knapp 34 Euro aus, der höchste erstrittene Betrag belief sich auf mehr als 95.000 Euro für einen langjährigen Bauleiter.

Auch in Sozialrechts­fragen war die AK Braunau im Vorjahr wieder eine starke Partnerin. 122 Fälle konnten die Experten/-innen abschließen. Sie erkämpften für die Betroffenen 2,346.190 Euro. Es ging vor allem um Pensionsansprüche und um Pflegegeld. Die AK berät hier verstärkt Betroffene, die unsicher sind, ob sie beim Pflegegeld richtig eingestuft sind.

Wenn die Firma pleitegeht

Die Arbeiter­kammer wird auch aktiv, wenn ein Betrieb in Konkurs geht. Die AK-Experten/-innen sind dann meist in Betriebsversammlungen vor Ort und beraten und begleiten die betroffenen Beschäftigten, damit diese zu ihren noch ausstehenden Löhnen, Gehältern und Beendigungs­ansprüchen kommen. Die AK Braunau erkämpfte im Vorjahr insgesamt 583.886 Euro für 47 Arbeitnehmer/-innen von 10 insolventen Betrieben.

Auf einen Blick: Die Bilanz 2019 der AK Braunau

  • Beratungen 5.759
    • davon telefonisch 3.374
    • davon persönlich 2.148
    • davon schriftlich oder per E-Mail 237

  • Vertretungen 309
    • davon im Arbeitsrecht 187
    • davon im Sozialrecht  122

  • Vertretungserfolg  3,423.579
    • davon außergerichtlich 252.436
    • davon gerichtlich 241.067
    • davon im Sozialrecht 2,346.190
    • davon in Insolvenzverfahren 583.886

Wegen Krankenstands abgemeldet

Etwa 5 Jahre lang war ein Braunauer von einer Leiharbeits­firma aus dem Bezirk immer wieder an einen Betrieb in Ranshofen verliehen worden - immer in der gleichen Abteilung, immer am gleichen Arbeitsplatz, immer bei der gleichen Tätigkeit in der Verpackung. Dort wurde er nach Belieben für ein paar Tage angemeldet und - unter dem Vorwand der Auflösung in der Probezeit - wieder abgemeldet. Das widersprach natürlich gänzlich dem Wesen einer Probezeit - sowohl rechtlich, als auch moralisch.

Im Frühjahr war der Mann gerade erst wieder 3 Tage im Arbeitseinsatz, als er einen Arbeitsunfall erlitt. Die Firma nahm die Krankmeldung nicht an, weil sie den Mann kurzerhand einfach abgemeldet hatte – mit dem Verweis, dass die Gebietskrankenkasse ohnehin das Krankengeld zahlen müsse. Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer in Braunau.

Diese erklärte dem Unternehmen die rechtliche bzw. kollektiv­vertragliche Lage: Eine Auflösung in der Probezeit sei bei Leiharbeitern nur im ersten Monat der erstmaligen Beschäftigung bei einem Überlasser möglich. Eine mehrfache Beendigung in der Probezeit - wie im vorliegenden Fall - sei daher unzulässig und auch bereits sittenwidrig. Diese Argumentation sah die Firma ein, oder sie wollte jedenfalls ein Gerichts­verfahren vermeiden. Daher wurde die Auflösung in eine Kündigung durch den Arbeitgeber umgewandelt. Der Mann bekam den offenen Lohn sowie die Kündigungs­entschädigung für die Dauer des Krankenstandes nachbezahlt: In Summe rund 3.400 Euro brutto.

AK erkämpft Rehageld für schwer kranke Frau

Im Alter von 52 Jahren hat eine Frau aus dem Bezirk Braunau eine Invaliditäts­pension (IP) beantragt. Ihr war aufgrund einer Krebserkrankung die Harnblase entfernt und durch eine sogenannte Neoblase ersetzt worden. Seither leidet sie unter häufigen Harnwegsinfekten und starker Müdigkeit. Längeres Sitzen, Stehen oder Gehen ist ihr aufgrund der heftigen Schmerzen nicht möglich. Mehrmals täglich muss sie sich mit einem selbst gelegten Katheter die Neoblase entleeren. Das dauert jeweils etwa 15 Minuten.

Die Frau hatte einst Einzelhandels­kauffrau gelernt, war aber die letzten 20 Jahre als Metallarbeiterin tätig. Trotz ihres Krankheits­bildes lehnte die Pensions­versicherungs­anstalt (PVA) auf Basis eines ärztlichen Gutachtens sowohl eine IP als auch das Rehabilitations­geld ab. Die verzweifelte Frau ging zur AK und bat um Hilfe.

Diese reichte beim Arbeits- und Sozial­gericht Klage gegen den Bescheid der PVA ein. Im Gerichts­verfahren konnten sich die Streitparteien auf einen Vergleich einigen: Die Frau bekam eine „vorübergehende Invalidität“ und somit das Rehabilitations­geld für den Zeitraum der Invalidität zugesprochen.

Service für Beschäftigte in Gesundheitsberufen

Die AK betreut seit nunmehr 2 Jahren als zuständige Behörde das Gesundheits­beruferegister, in das sich alle Angehörigen der Gesundheits- und Kranken­pflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste seit 1. Juli 2018 verpflichtend eintragen müssen. Die AK Oberösterreich hat die erste Welle der Registrierung 2019 abgeschlossen: Seit Beginn der Registrierungspflicht bis zum Dezember 2019 konnten sich oberösterreichweit 32.207 Berufsangehörige mit Hilfe der AK unbürokratisch und kostenlos ins neue Register eintragen lassen. In der Bezirksstelle Braunau wurden im Vorjahr 101 Beschäftigte aus den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen registriert.

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