08.02.2023

AK Gmunden half im ver­gangenen Jahr mehr als 7.000 Mal

Aktuell sind im Bezirk Gmunden 39.752 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr haben sich Rat- und Hilfe­suchende 7.279 Mal an die AK Gmunden gewandt: In 4.401 Fällen telefonisch, in 2.389 Fällen persönlich und in 489 Fällen schriftlich beziehungsweise per E-Mail.

7,3 Millionen Euro erkämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die Arbeiterkammer muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Gmunden im Jahr 2022 in 179 Fällen 479.766 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht.

Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Gmunden musste daher in 38 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 156.247 Euro erkämpft.

Von den insgesamt 217 Fällen stammt die überwiegende Mehr­heit (178) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (121), unbegründete Entlassungen (28) sowie fristwidrige Kündigungen (19).

In 218 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Gmunden im Vorjahr 6.297.718 Euro. Dabei ging es vor allem um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Versehrtenrente. Zusätzlich wurden für 55 Arbeitnehmer/-innen aus 16 insolventen Betrieben im Bezirk 403.896 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Gmunden im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an For­derungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 7.337.627 Euro erreicht.

Streit um jeden Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt.

Den kleinsten Betrag haben die Gmundner Rechts­experten/-innen für einen Küchenhelfer erstritten. Er arbeitete zwar nur wenige Tage für den Betrieb, war aber von diesem in einen falschen Kollektivvertrag eingestuft worden. Nach Intervention der AK zahlte der Arbeitgeber den Betrag von 43,17 Euro.

Den höchsten Betrag von insgesamt 54.303 Euro hat die AK Gmunden für einen Glaser erstritten. Nachdem der Arbeitnehmer in Pension gegangen war, blieb der Betrieb monatelang den letzten Monatslohn, Sonderzahlungen und die Abfertigung schuldig. Der Mann wandte sich an die AK, die bei seinem früheren Arbeitgeber intervenierte. Schlussendlich erhielt er sämtliche offene Beträge ausbezahlt.

2.700 Euro für fristlos entlassenen Lehrling

Ein Fahrradmechatronik-Lehrling war bereits länger im Krankenstand, als sein Arbeitgeber gegen seinen Willen das Lehrverhältnis vorzeitig auflösen wollte. Der junge Mann aus dem Salzkammergut wollte aber seine Lehre fortsetzen. Das teilten er und die AK Gmunden der Firma schriftlich mit. Daraufhin behauptete der Arbeitgeber, dass kein durchgehender Krankenstand vorliegen würde und entließ den Lehrling fristlos.

Die AK Gmunden stellte jedoch klar, dass sich der Lehrling in einem durchgehenden, von der Österreichischen Gesundheitskasse anerkannten Krankenstand befand und klagte eine Kündigungsentschädigung sowie die ausständige Urlaubsersatzleistung ein. Schlussendlich erhielt der Lehrling den eingeklagten Betrag, insgesamt 2.701,56 Euro brutto.

Berufsunfähigkeits­pension für Reinigungskraft

Ihre jahrzehntelange, schwere Arbeit hatte für eine Reinigungskraft aus dem inneren Salzkammergut gesundheitliche Folgen. Nach ihrem zweiten Bandscheibenvorfall litt sie an massiven chronischen Schmerzen, die in Folge sogar zu Burnout und Depressionen führten.

Als sich der Gesundheits­zustand weiter verschlechterte, war an eine Vollzeitarbeit nicht mehr zu denken. Sie arbeitete dann noch im Rahmen einer Altersteilzeit 4 Jahre lang weiter, ehe sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension stellte. Doch die Pensionsversicherungsanstalt lehnte diesen ab. Die alleinstehende 58-Jährige wandte sich an die AK Gmunden, die daraufhin Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einbrachte.

Die gerichtlich beeideten Sachverständigen holten im Rahmen des Gerichtsverfahrens insgesamt 3 Gutachten (Neurologie/Psychiatrie, Orthopädie, Lungenheilkunde) ein. Das Ergebnis war eindeutig: Die Arbeitnehmerin sei aufgrund ihrer vielen Leiden dauerhaft berufsunfähig. Somit erhielt die Dienstnehmerin 6 Monate rückwirkend die Berufsunfähigkeitspension zuerkannt.

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Dr. Martin Gamsjäger und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Dr. Martin Gamsjäger und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich


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