AK Steyr half im vergangenen Jahr mehr als 5.600 Mal
Mit Ende des Jahres 2022 waren in den Bezirken Steyr-Stadt und Steyr-Land 39.765 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.605 Mal an die AK Steyr: in 3.445 Fällen telefonisch, in 1.733 Fällen persönlich (inklusive 89 Bildungsberatungen) und in 427 Fällen schriftlich, vor allem per E-Mail.
Rund 5 Millionen Euro erkämpft
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Steyr 215.232 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2022 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Steyr erkämpfte arbeitsgerichtlich im Jahr 2022 für ihre Mitglieder 230.148 Euro.
Die große Mehrheit, also 174 der arbeitsrechtlichen Fälle, betraf Betriebe ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (53), vorenthaltenes (52) beziehungsweise offenes (19) Entgelt sowie rechtswidrige Entlassung (15).
In 129 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Steyr im vergangenen Jahr 3.527.777 Euro. Dabei ging es um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Versehrtenrente. Zusätzlich wurden 2022 für 83 Arbeitnehmer/-innen aus 8 insolventen Betrieben im Bezirk 1.039.644 Euro durchgesetzt.
Kampf um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Den kleinsten Betrag von 58,37 Euro haben die Steyrer Rechtsexperten/-innen für eine Angestellte eines Sport- und Modegeschäfts per Intervention erreicht. Den höchsten Betrag von insgesamt 84.600 Euro hat die AK Steyr für einen Facharbeiter gerichtlich erstritten.
5.500 Euro Entgelt nachbezahlt
Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Steyr-Land war ein halbes Jahr als Zahnarzthelferin beschäftigt. Als sie erkrankte, meldete sie dies umgehend ihrer Arbeitgeberin und übermittelte nachweislich die mehrwöchige ärztliche Krankschreibung.
Schon am ersten Tag des Krankenstandes wurde der Arbeitnehmerin eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgeschlagen, und zwar rückwirkend mit dem letzten Arbeitstag vor der Krankschreibung. Die Zahnärztin wollte ihrer Angestellten diese Auflösung damit schmackhaft machen, dass die Frau dann keine weitere Krankschreibung mehr benötigen würde und sie keinen Stress mehr hätte. Doch die Zahnarzthelferin stimmte dieser einvernehmlichen Auflösung nicht zu.
Einige Tage nach Beginn des Krankenstandes wurde die Arbeitnehmerin telefonisch von der Zahnärztin gekündigt. Anschließend kam aber eine schriftliche Bestätigung, dass die Arbeitnehmerin selbst gekündigt habe. Das wollte die Zahnarzthelferin nicht hinnehmen und wandte sich an die AK-Bezirksstelle Steyr.
Die Intervention der AK war erfolgreich: Die Arbeitnehmerin erhielt eine Kündigungsentschädigung in der Höhe von insgesamt 5.500 Euro für 10 Wochen nachbezahlt.
Versehrtenrente für Lehrling
Ein Lehrling wurde durch einen Arbeitsunfall in einem Steyrer Industriebetrieb schwer verletzt. Ein scharfkantiges Blech fiel auf seinen Oberarm und durchtrennte Muskeln, Sehnen und Blutgefäße, zum Glück aber nicht den Oberarmknochen.
Der junge Mann hatte in der Folge Einschränkungen bei Bewegungen und Störungen des Gefühls im Arm sowie verminderte Kraft, Schmerzen und Schlafstörungen. Ärztlich wurde eine um 20 Prozent verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt.
Der Lehrling erhielt eine auf 6 Monate befristete Versehrtenrente von rund 100 Euro monatlich. Berechnungsbasis für diesen Betrag war die Lehrlingsentschädigung. Nach 6 Monaten stellte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Zahlung ein.
Der junge Mann suchte und fand Hilfe bei der AK Steyr, die auf Weitergewährung der Versehrtenrente klagte. Wie in den meisten Fällen wurde ein gerichtlicher Vergleich mit der AUVA erreicht: Der Lehrling erhält die Versehrtenrente weiter ausbezahlt, derzeit ohne Befristung.
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