Bilanz 2021 der AK Kirchdorf
Im vergangenen Jahr wandten sich 5.249 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Kirchdorf. 4.351 Beratungen erfolgten telefonisch und 708 persönlich in der AK- Bezirksstelle. 190 Mitglieder suchten Auskünfte per E-Mail. Zusätzlich führten Bildungsexperten/-innen der AK in Kirchdorf 15 persönliche Bildungsberatungen durch.
Mehr als 1,98 Millionen Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Insgesamt wurden 135 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Im Arbeitsrecht wurden in 56 Fällen rund 230.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt für die Betroffenen geholt, davon etwas mehr als 179.000 Euro gerichtlich.
Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren vorenthaltene Entgelte, Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen und Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen.
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Beträge reichen von 586 Euro bis zu 84.600 Euro. Neun von zehn Arbeitnehmern, die Rat bei der AK Kirchdorf suchen, kommen aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.
Aber selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr fast mehr als 1,3 Millionen Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2021 für 34 Arbeitnehmer/-innen aus fünf insolventen Betrieben im Bezirk rund 436.500 Euro gesichert.
In Summe hat die AK Kirchdorf im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von mehr als 1,98 Millionen Euro erreicht.
Arbeiter nach Herzoperation gekündigt – AK erkämpfte Entschädigung und Abfertigung
Bereits mehr als 24 Jahre war ein Schicht-Arbeiter in einem Produktionsbetrieb beschäftigt, als er nach einer schweren Herzoperation um Aufnahme in den Kreis der begünstigten Behinderten ansuchte. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber gekündigt. Auffällig war auch, dass diese Kündigung nur einige Monate vor dem Abfertigungssprung von neun auf zwölf Monatslöhne erfolgte. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung und schaltete die AK Kirchdorf ein. Auch die AK Rechtsexperten beurteilten die Vorgangsweise des Unternehmens als rechtlich problematisch und brachten den Fall vor Gericht. Im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht konnte erreicht werden, dass der sorgepflichtige Familienvater eine Abgangsentschädigung in Höhe von rund 16.000 Euro erhielt.
AK erreicht, dass Reha-Geld weiter gewährt wird
Ein AK-Mitglied bezog wegen einer schweren psychischen Erkrankung Rehabilitationsgeld. Weil er angeblich eine angeordnete Nachuntersuchung grundlos abgebrochen hätte, wurde ihm per Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) das Reha-Geld wieder entzogen. Nach Meinung des Mannes war der Vorwurf des grundlosen Abbruches aber nicht berechtigt, da die Untersuchung nicht von ihm sondern vom Arzt beendet wurde. Jedenfalls hatte dieser mit dem Krankheitsbild des Mannes zu tun. Der Entzug des Reha-Geldes war daher zu Unrecht erfolgt. Er klagte mit Unterstützung der AK beim Arbeits- und Sozialgericht und bekam Recht. Der Mann erhielt das Reha-Geld weiterhin zugesprochen.
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