23.02.2024

Bilanz 2023 der AK Steyr: Mehr als 6,6 Millionen Euro er­kämpft

Das Jahr 2023 war in der AK Oberösterreich sehr arbeitsreich. Viele AK-Mitglieder waren mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- oder Pflegegeldansprüchen konfrontiert und kamen zur Beratung. Die Zahl der Insolvenzen nahm zu, im Konsumentenschutz dominierten aufgrund der Teuerungen Energie- und Preisfragen. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich für ihre Mitglieder wieder mehr als 105 Millionen Euro erkämpfen.

Das breite Angebot der Arbeiterkammer Oberösterreich – von der Arbeits- und Sozialrechtsberatung und -vertretung über den Insolvenzrechtsschutz, den Konsumentenschutz, die Bildungsberatung bis hin zu den Kulturveranstaltungen – fand im Jahr 2023 großen Anklang bei den Menschen in Oberösterreich. In Summe wandten sich 314.385 Menschen mit ihren Fragen, Anliegen und Problemen an ihre Arbeiterkammer. Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 2023 für ihre Mitglieder 105,8 Millionen Euro erkämpfen.

Das größte Problem, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vergangenen Jahr beschäftigte, war nach wie vor die Teuerung, insbesondere beim Wohnen, bei Energie, Mobilität und Lebensmitteln. Die AK machte die Versäumnisse der Bundes- und Landesregierung regelmäßig zum Thema und forderte vehement Maßnahmen zur Eindämmung der Preissteigerungen, wie etwa eine echte Mietpreisbremse oder einen Wohnbonus in Höhe von 800 Euro.

Verhandlungslösungen mit Energie AG, Wels Strom GmbH und Verbund AG 
Im 1. Quartal 2023 wurden von vielen Stromanbietern die Preise für Bestands-kund:innen erhöht, zum Beispiel die Energie AG mit 2. Jänner, Wels Strom GmbH mit 4. Februar und Verbund AG mit 1. März. Die Vorgehensweise und der Umfang warfen rechtliche Fragen auf, die die Arbeiterkammer Oberösterreich gerichtlich klären wollte, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen. 

Erfreulicherweise konnten langwierige Gerichtsverfahren und Vertragskündigungen vermieden werden. Denn die 3 Unternehmen suchten den Dialog und waren zu einer kundenfreundlichen und praktikablen Lösung bereit. Hunderttausende betroffene Kund:innen erhielten noch im selben Jahr Einmalzahlungen zwischen 10 und 125 Euro, je nach Anbieter, Tarif und Jahres­strom­verbrauch.

Die AK hat auch selbst Geld in die Hand genommen, um den AK-Mitgliedern direkt und unkompliziert zu helfen, und zwar mit 2 neuen finanziellen Direktleistungen: 

  • Mobilitätsbonus für Lehrlinge in Höhe von einmalig 100 Euro. Um diesen Bonus zu bekommen, müssen die Lehrlinge entweder ein Jugendticket des OÖ Verkehrsverbundes oder ein Klimaticket haben. Mit dem Bonus sollen die jungen Menschen auch zur häufigeren Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel motiviert werden.

  • Betreuungsbonus in Höhe von einmalig 150 Euro für Eltern, die auf kosten-pflichtige Kinderbetreuung angewiesen sind. Hier bleibt die AK auch politisch auf Konfrontationskurs mit dem Land: Zum einen fordert sie die kostenlose Kinderbetreuung ab dem 2. Lebensjahr, zum anderen den Ausbau der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Vollzeitarbeit ermöglichen. Hier hinkt Oberösterreich weiterhin hinterher.

Blick nach vorne: AK-Wahl 2024

Von 5. bis 18. März finden in Oberösterreich die Arbeiterkammer-Wahlen statt. Rund 570.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihr Parlament der Arbeitneh-mer:innen – die AK-Vollversammlung – zu wählen. Je mehr Menschen zur Wahl gehen, desto stärker ist die AK. Und nur eine starke AK kann die Rechte der Arbeitnehmer:innen gegenüber den Unternehmen und der Politik durchsetzen. 

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der AK. Es besteht in Oberösterreich aus 110 Kammerrätinnen und Kammerräten und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die Vollversammlung beschließt die Grundzüge für die Interessenpolitik, das Budget und wie dieses für die Mitglieder eingesetzt wird.
Alle Infos zur AK-Wahl: ooe.arbeiterkammer.at/wahl 

AK Steyr half im ver­gangenen Jahr fast 6.000 Mal

Mit Ende des Jahres 2023 waren in der Stadt Steyr 15.899 und im Bezirk Steyr-Land 23.899 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.968 Mal an die AK Steyr: in 3.602 Fällen telefonisch, in 1.941 Fällen persönlich (inklusive 68 Bildungsberatungen) und in 425 Fällen per E-Mail. Die AK-Mitglieder suchten Beratung vor allem zu den Themen Entgelt, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Altersteilzeit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Pflegegeld.

Mehr als 6,6 Millionen Euro er­kämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reichte eine Beratung nicht aus. Die AK musste dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Steyr rund 269.315 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2023 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Steyr erkämpfte gerichtlich im Jahr 2023 für ihre Mitglieder rund 238.450 Euro.
 
131, und somit die große Mehrheit der arbeitsrechtlichen Fälle, betrafen Betriebe ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen, offenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis sowie rechtswidrige Entlassung. 

In 143 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Steyr im vergangenen Jahr rund 3.501.117 Euro. Dabei ging es überwiegend um Pensionen oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2023 für 221 Arbeitnehmer:innen aus 14 insolventen Betrieben in Steyr und Steyr-Land rund 2.613.113 Euro durchgesetzt. 

In Summe hat die AK Steyr im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 6.621.995 Euro erreicht.

Volles Engagement, egal ob es um kleine oder große Be­träge geht

Im Engagement für die Mitglieder machen die AK-Rechtsexpert:innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Den kleinsten Betrag von 124 Euro für einen nicht verbrauchten Mitarbeiterbonus wurde für einen Beschäftigten eines Handelsunternehmens per Klage erreicht. Den höchsten Betrag von insgesamt 39.679 Euro hat die AK Steyr für einen Metallarbeiter erstritten, indem nicht nur eine Forderung auf Schadenersatz abgewehrt, sondern sogar eine Nachzahlung über 4.200 Euro für zu wenig bezahltes Entgelt erreicht wurde.      

Ein Fall aus dem Arbeits­recht: Frist­widrige Kündigung nach Arbeits­un­fall

Ein 47-jähriger Mechaniker, der bereits mehr als 3 Jahre in einem Bau- und Güterbeförderungsunternehmen arbeitete, hatte einen Arbeitsunfall. Der Mann verletzte sich so schwer, dass mehrere Wochen Krankenstand notwendig waren. Der Arbeitgeber kündigte den Arbeiter während des Krankenstands per WhatsApp und später auch noch schriftlich per Post, ohne die im Kollektivvertrag vorgesehene Kündigungsfrist einzuhalten. Zudem meldete das Unternehmen den Mann bei der ÖGK mit dem rechtswidrigen Kündigungsdatum ab. Der Lohn wurde nur bis zum Tag der, letztlich fristwidrigen, Kündigung bezahlt. Bei einem Arbeitsunfall besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 8 Wochen. Die Intervention der AK Steyr war erfolgreich: Der Arbeiter bekam 1.900 Euro als Kündigungsentschädigung und Entlohnung für noch offene Überstunden nachbezahlt.

Ein Fall aus dem Sozial­recht: Pflege­geld um zwei Stufen er­höht

Der 2014 geborene Sohn eines AK-Mitglieds leidet aufgrund seiner Frühgeburt unter starken Entwicklungsstörungen sowie physischen und psychischen Einschränkungen. Nach einer Begutachtung wurde dem Kind von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Pflegegeldstufe 3 zuerkannt. Der Vater stellte einen Antrag auf höhere Einstufung, was die PVA mit Bescheid ablehnte. Daraufhin klagte die AK Steyr im Auftrag der betroffenen Eltern. Der gerichtliche Ver-gleich ergab Pflegegeldstufe 5 für das Kind, das sind 571,90 Euro mehr pro Monat als bisher.  

AK Steyr - Service­angebot 

Öffnungszeiten 

Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:30 Uhr 

  • Persönliche Beratung: 
    Nach Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten unter
    Tel. +43 50 6906 5116 

  • Telefonische Beratung:
    Während der Öffnungszeiten unter
    Tel. +43 50 6906 1 – aus ganz Oberösterreich 

  • Bildungsberatung:
    Jeden zweiten Dienstag nach Terminvereinbarung unter
    Tel. +43 50 6906 5116 

Kontakt 

Redtenbachergasse 1a
4400 Steyr
Tel:     +43 50 6906 5116
E-Mail: steyr@akooe.at
Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/steyr

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AK-Bezirksstellenleiter Mag. Gerhard Klinger, MBL und AK-Präsident Andreas Stangl
AK-Bezirksstellenleiter Mag. Gerhard Klinger, MBL und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


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