Bilanz 2023 der AK Ried: Mehr als 5 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Rat und Hilfe in der AK Ried
Insgesamt 26.793 AK-Mitglieder leben im Bezirk Ried. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Ried findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 5.981 Beratungen haben die AK-Expert:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Davon 3.816 telefonisch, 1.743 vor Ort in der Bezirksstelle und 422 schriftlich. 97 der persönlichen Beratungen waren Bildungsberatungen.
Die AK-Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Alterspension und Altersteilzeit, Mutterschutz, Karenz und Arbeitslosengeld an die AK Ried.
Mehr als 5 Millionen Euro für Mitglieder im Bezirk Ried erkämpft
Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 158 Arbeitsrechtsfälle konnten die Jurist:innen der AK Ried im Jahr 2023 abschließen. Diese teilen sich auf in 134 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war, und 24 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 378.860 Euro erkämpft. 325.258 Euro außergerichtlich und 53.602 Euro gerichtlich. Die Zahlen bestätigen auch, dass es einen Unterschied macht, ob ein Betrieb organisiert ist oder nicht. Denn: 117 der 158 Rechtsfälle entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
Darüber hinaus wurden 105 Sozialrechtsfälle abgeschlossen und im Zuge dessen 4.113.990 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 64 Beschäftigte aus 15 insolventen Betrieben im Bezirk 531.736 Euro durchgesetzt.
Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Volles Engagement für kleine große Beträge
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 70 Euro für 2 Tage Probearbeit. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 31.400 Euro für einen technischen Angestellten.
Hohe Nachzahlung für Leiharbeiter
Ein Leiharbeiter aus dem Bezirk Ried war an ein metallverarbeitendes Unternehmen überlassen. In einer Spätschicht erlitt er einen Arbeitsunfall, musste ins Krankenhaus und wurde von den behandelnden Ärzten vorerst für etwas mehr als 2 Wochen krankgeschrieben. Der Arbeitnehmer meldete dem Arbeitskräfteüberlasser sofort und ordnungsgemäß den Krankenstand telefonisch und übermittelte ihm die Arbeitsunfähigkeitsmeldung am ersten Tag des Krankenstands per WhatsApp. Daraufhin erklärte die Leasingfirma dem Arbeitnehmer über WhatsApp, dass die Beschäftigerfirma „ihn nicht mehr brauchen könne“. Sie meldete ihn rückwirkend mit dem Tag des Unfalls mit einvernehmlicher Auflösung bei der Österreichischen Gesundheitskasse ab.
Die AK Ried intervenierte beim Leasingunternehmen und bestand auf ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitnehmer keiner Beendigung zugestimmt hatte. Daraufhin hat das Leasingunternehmen den Arbeitnehmer „ordnungsgemäß“ im Krankenstand gekündigt. Nachdem der Krankenstand des Arbeitnehmers länger andauerte, musste das Unternehmen die Entgeltfortzahlung über den Kündigungstermin hinaus leisten. Somit bekam der Arbeitnehmer sämtliche offene Ansprüche aus den Vormonaten, wie etwa Überstunden oder Zulagen, die gesetzlichen Beendigungsansprüchen sowie die Entgeltfortzahlung – in Summe mehr als 12.300 Euro brutto.
Pflegestufe - von 3 auf 5
Wegen einer Multiple Sklerose Erkrankung hatte eine Frau aus dem Bezirk seit rund 10 Jahren Pflegefeld der Stufe 3 bezogen. Wegen zunehmender Verschlechterung ihres Gesundheitszustands und einsetzender Demenz hatte ihre Familie um Erhöhung angesucht. Dieses Ansuchen wurde abgelehnt.
Im Auftrag der Familie brachte die AK Ried Klage gegen den negativen Bescheid ein. Auf Basis eines neuen, gerichtlichen Gutachtens wurde die Pensionsversicherungsanstalt verpflichtet, der Frau die Pflegestufe 5 zuzusprechen.
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