15.02.2022

Bilanz 2021 der AK Brau­nau

316.040 Anfragen haben die Expertinnen und Experten der AK Oberösterreich in ihrer Zentrale in Linz und in den 14 Bezirksstellen im Jahr 2021 bearbeitet. Und sie haben fast 90 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft. Das zweite Corona-Jahr hat die Arbeitnehmer/-innen vor besondere Herausforderungen gestellt, die sich auch in den Beratungen in der AK Oberösterreich niedergeschlagen haben. Das letzte Monat des vergangenen Jahres stand ganz im Zeichen des Präsidentenwechsels. Nach 18 Jahren an der Spitze der Arbeiterkammer Oberösterreich ist Dr. Johann Kalliauer im November 2021 in Pension gegangen. Als seinen Nachfolger wählte die Vollversammlung der AK Oberösterreich mit großer Mehrheit den bisherigen Vizepräsidenten Andreas Stangl.

Das Potenzial der Salzburger S-Bahn und der Mattigtal-Bahn weiter steigern

Da der Bezirk Braunau in puncto Berufspendler/-innen eine starke Verflechtung mit dem Raum Salzburg aufweist, ist der AK der weitere Ausbau der S-Bahn zwischen Salzburg und dem Bezirk ein besonders wichtiges Anliegen. Auch die Modernisierung und Elektrifizierung der Mattigtal-Bahn soll rasch fortgesetzt werden und dazu beitragen, zusätzliche Fahrgäste für das umweltfreundliche Verkehrs­mittel Schiene zu gewinnen.

Solange es für viele Pendler/-innen vor allem in ländlichen Regionen für die Fahrt zur Arbeit aber keine öffentliche Alternative zum Privat-Pkw gibt, müssen ihnen die Mehrkosten durch die CO2- Steuern für das Pendeln ausgeglichen werden. Der Pendlerbonus aus der jüngsten Steuer­reform reicht nicht aus, um die Mehrkosten abzudecken. Daher sollte die Pendlerpauschale in einen kilometerabhängigen Absetzbetrag umgewandelt werden, der einkommensunabhängig wirkt und damit sozial gerechter ist.

Nachbesserungsbedarf beim Klimabonus gibt es auch für Mieter/-innen mit einer Öl- und Gasheizung. Da sie nicht über das für die Wohnung verwendete Heizungssystem entscheiden können, sollte eine Kostenbeteiligung der Vermieter/-innen eine fairere Kostenaufteilung und eine höhere Lenkungswirkung bringen.

Eine soziale Klima­politik erfordert auch höhere Steuerbeiträge von den Reichen und staatliche Regulierungen, die die Produzenten in die Verantwortung nehmen. Und ein starker Sozialstaat kann und muss soziale Härten im Zuge des Umbaus verhindern.

Rat und Hilfe in der AK Braunau

Im vergangenen Jahr wandten sich 5.511 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Braunau. 3.528 Ratsuchende nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch. 1.562 kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Weitere 421 Mitglieder wollten Auskünfte per E-Mail. Zusätzlich führten Bildungsexperten/-innen der AK in Braunau 55 persönliche Bildungsberatungen durch.

Rund 4,5 Millionen Euro Vertretungs­erfolg

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Durch außergerichtliche Interventionen in 113 Fällen wurden 156.998 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 40 Fällen 421.945 Euro erkämpft werden. Alles in allem wurden somit 153 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren vorenthaltene Entgelte (62), Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen (41) und Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (19).

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Beträge reichen von 37,90 Euro bis zu 84.600 Euro. Von den 153 Fällen stammen 106 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.

Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Braunau im vergangenen Jahr 3.775.824 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2021 für 45 Arbeitnehmer/-innen aus sechs insolventen Betrieben im Bezirk 239.836 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Braunau im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 4.594.603 Euro erreicht.

Typischer Fall: Im Krankenstand gekündigt – AK erkämpft Nachzahlung

Knapp zehn Monate war eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Braunau als Projektleiterin beschäftigt, ehe sie erkrankte und sich in stationäre Behandlung begeben musste. Sie hatte den Krankenstand ordnungsgemäß gemeldet und hielt ihren Arbeitgeber während des Krankenstandes auch immer am Laufenden. Vier Monate nachdem sie krank geworden war, bekam sie von ihrem Chef die Kündigung übermittelt.

Die junge Frau wandte sich an die AK Braunau. Diese machte die Firma darauf aufmerksam, dass aufgrund der Kündigung im Krankenstand der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehe. Zudem habe die Arbeitnehmerin bereits seit einigen Monaten kein Geld mehr bekommen. Daher forderte die AK die Firma auf, die ausstehende Entgeltfortzahlung in korrekter Höhe sowie die laufenden Sonderzahlungen nachzuzahlen. Dieser Aufforderung kam das Unternehmen nach, die Angestellte bekam rund 9.400 Euro brutto nachgezahlt. 

AK verhilft einer Familie zu Pflegegeld

Eine Familie aus dem Bezirk Braunau beantragte Pflegegeld für die Betreuung ihres Kleinkindes, das an mehreren angeborenen Erkrankungen leidet. Da der Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt wurde, wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer und ersuchte um rechtliche Unterstützung.

Die AK brachte den Fall vor Gericht und forderte zumindest das Pflegegeld der Pflegestufe 2. Im Zuge des Verfahrens wurde ein neues Gutachten über den Gesundheitszustand und den Pflegebedarf des Kindes eingeholt. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass für die tägliche Körperpflege, die Nahrungsaufnahme, das An- und Auskleiden, die Medikamenteneinnahme, die Katheterpflege und die Überwachung einer Infusion ein erhöhter Pflegeaufwand von mindestens 126 Stunden pro Monat vorlag. Daher sprach das Gericht der Familie das Pflegegeld der Stufe 3 (475,20 Euro) zu. Für die seit dem Erstantrag verstrichene Zeit erhielt die Familie zusätzlich rund 3.600 Euro nachgezahlt.

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v.l.n.r. Mag. Stefan Wimmer, Bezirksstellenleiter der AK Braunau und Andreas Stangl, AK-Präsident
v.l.n.r. Mag. Stefan Wimmer, Bezirksstellenleiter der AK Braunau und Andreas Stangl, AK-Präsident © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich

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