Bilanz 2023 der AK Schärding: Mehr als 3,2 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Rat und Hilfe in der AK Schärding
Insgesamt 22.979 AK-Mitglieder leben im Bezirk Schärding. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Schärding findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 3.406 Beratungen haben die AK-Expert:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Davon 1.842 telefonisch, 1.251 vor Ort in der Bezirksstelle und 313 schriftlich. 69 der persönlichen Beratungen waren Bildungsberatungen.
Die AK-Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Endabrechnungsdifferenzen, Pension und Invaliditätspension, Altersteilzeit, Kündigung, Arbeitslosengeld, Abfertigung und Pflegegeld an die AK Schärding.
3,2 Millionen Euro für Mitglieder im Bezirk Schärding erkämpft
Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 105 Arbeitsrechtsfälle konnten die Jurist:innen der AK Schärding im Jahr 2023 abschließen. Diese teilen sich auf in 81 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der AK ausreichend war, und 24 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 161.368 Euro erkämpft. 128.622 Euro außergerichtlich und 32.746 Euro gerichtlich. Die Zahlen bestätigen auch, dass es einen Unterschied macht, ob ein Betrieb organisiert ist oder nicht. Denn: 87 der 105 Rechtsfälle entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
Darüber hinaus wurden 98 Sozialrechtsfälle abgeschlossen und im Zuge dessen 2.503.478 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 100 Beschäftigte aus 9 insolventen Betrieben im Bezirk 540.990 Euro durchgesetzt. Die größte Insolvenz war jene der Firma Primatech Metallverarbeitung GmbH in St. Marienkirchen mit 56 betroffenen Beschäftigten.
Somit hat die AK Schärding in Summe 3,2 Millionen Euro für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist.
Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Kein Unterschied, ob große oder kleine Beträge
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 54,59 Euro für einen Beschäftigten. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 13.271 Euro.
Hohe Nachzahlung für einen Monteur
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Schärding war rund 3 Monate als Monteur bei einer Firma in Hohenzell beschäftigt, bis ihm seine Chefin mitteilte, dass er gekündigt sei. 2 Tage später ignorierte sie eine Krankmeldung des Monteurs – mit der Begründung, er sei ja ohnehin schon gekündigt. Der Mann kam in die AK Schärding zur Beratung. Dort stellte sich heraus, dass zahlreiche Ansprüche offen waren: ausständige Lohnzahlungen, unbezahlte Überstunden, Diäten, Reisezeiten, eine Montagezulage, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und nicht zuletzt eine Kündigungsentschädigung für Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Die AK forderte all diese Ansprüche beim Unternehmen ein – ohne Erfolg. Daher blieb ihr nur der Weg zum Gericht übrig. Dort wurde dem Monteur schließlich Recht gegeben. Das Unternehmen wurde aufgefordert, dem Mann 13.271 Euro zu überweisen.
Reha-Geld entzogen – AK klagte gegen Bescheid
Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Schärding war wegen einer Erkrankung schon einige Jahre arbeitsunfähig und hatte Reha-Geld bezogen. Ende 2022 wurde ihr dieses von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) entzogen. Gegen diesen Bescheid reichte die AK Schärding Klage ein. Auf Basis eines fachärztlichen Gutachtens konnte sie nachweisen, dass die Hilfsarbeiterin nach wie vor nicht arbeitsfähig war. Das Gericht hob daher den Bescheid der PVA auf und sprach der Frau neuerlich den Anspruch auf Reha-Geld zu.
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