04.04.2022

Mehr als 2,5 Millionen Euro für Mit­glieder erkämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die Arbeiterkammer muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. 

Von Beratung bis vors Arbeits­gericht

Durch außergerichtliche Interventionen in 41 Fällen wurden 149.290 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 19 Fällen 346.377 Euro erkämpft werden. Von den insgesamt 60 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (49 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (22), vorenthaltenes Entgelt (15) sowie die Abwehr von Dienstgeberforderungen (4).

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten und erkämpften Beträge reichten vergangenes Jahr im Bezirk Eferding von 101 Euro bis 84.600 Euro.

Pensions-, Pflege- und Renten­fälle

In 68 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Eferding im vergangenen Jahr 1.855.989 Euro. Dabei ging es um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Rente. Zusätzlich wurden 2021 für drei Arbeitnehmer/-innen aus zwei insolventen Betrieben im Bezirk 191.247 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Eferding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2.542.903 Euro erreicht.

Nicht verbrauchter Urlaub: 5.600 Euro eingeklagt

Eine Arbeitnehmerin war fast 5 Jahre lang bei einem Unternehmen beschäftigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung beendet worden war, wandte sie sich an die Arbeiterkammer Eferding, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen.

Im Beratungsgespräch teilte sie mit, dass sie noch keine Gehalts­abrechnungen für die letzten beiden Monate des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Die Arbeiterkammer forderte die fehlenden Unterlagen beim ehemaligen Arbeitgeber ein. Doch dieser reagierte nicht. Daher musste die AK die Gehaltsabrechnung für das vorletzte Monat und die Endabrechnung bei Gericht einklagen. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde die Firma jedoch zahlungsunfähig und meldete Insolvenz an.

Nach Prüfung der offenen An­sprüche und nur dank der gewissenhaft geführten Urlaubsaufzeichnungen der Frau konnten die Experten der AK Eferding feststellen, dass der ehemalige Arbeitgeber die Urlaubsersatzleistung für fast 60 nicht verbrauchte Urlaubstage weder abgerechnet noch ausbezahlt hatte. Die Arbeiterkammer meldete die offenen Ansprüche beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an, über den die Frau dann schließlich auch zu ihrem zustehenden Geld kam: 5.599 Euro netto.

 

TIPP: Aufzeichnungen führen

Dieser Fall zeigt, wie hilfreich genaue Urlaubs- und Stundenaufzeichnungen von Arbeitnehmern/-innen in einem späteren Streitfall sind. Die Arbeiterkammer rät deswegen dazu, solche Aufzeichnungen zu führen.


Reha-Geld für Arbeiter nach Schlaganfall

Mehr als 30 Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Grieskirchen als Arbeiter beschäftigt. Nach einem Schlaganfall war er berufsunfähig und beantragte die Invaliditätspension. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte dem Mann aber einen negativen Bescheid aus: Sie vertrat die Ansicht, es liege keine Invalidität vor und lehnte somit das Pensions­ansuchen und auch die Auszahlung von Rehabilitationsgeld ab.

Verzweifelt wandte sich der Mann an die AK Eferding. Diese klagte gegen den Bescheid der PVA. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger beurteilte den Gesundheitszustand des Mannes erneut – und kam zu dem Ergebnis, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war.

Er könne weder seinen bis dahin ausgeübten Beruf bzw. einen zumutbaren Verweisungsberuf ausüben oder einer anderen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Aufgrund der massiven medizinischen Beschwerden seien zudem Krankenstände von mehr als 7 Wochen pro Jahr mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Deshalb sei er als invalid im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen anzusehen, so die Beurteilung des Gutachters. Aufgrund dieses Gutachtens stimmte die PVA letztendlich einem Vergleich zu: Der Mann bekommt – auch rückwirkend – für die Dauer seiner Invalidität nun doch Rehabilitationsgeld ausbezahlt.

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v.l.n.r. Referent der AK-Eferding Mag. Florian Tammegger und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. Referent der AK-Eferding Mag. Florian Tammegger und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich

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