05.04.2022

Fast 7 Millionen Euro für Mit­glieder

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Durch außergerichtliche Interventionen in 160 Fällen wurden 309.189 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 53 Fällen 369.277 Euro erkämpft werden. Alles in allem wurden somit 213 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (83), vorenthaltene Entgelte (47) so-wie Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen (36).

Von 80 bis 80.000 Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die erstrittenen Beträge reichen von 80,56 bis zu 87.182 Euro. Von den 213 Fällen stammen 155 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.

Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.

Pensionen und Pflegegeld eingefordert

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Gmunden im Vorjahr 5.489.570 Euro. Das entspricht einem Plus von rund 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2021 für 38 Arbeitnehmer/-innen aus neun insolventen Betrieben im Bezirk 686.665 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Gmunden im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 6.872.314 Euro erreicht. Wie wichtig die Arbeit der AK-Experten/-innen vor Ort ist, zeigen zwei konkrete Beispiele aus dem Bezirk Gmunden.

Entlassung angefochten, 87.182 Euro gewonnen

Mehr als 9 Jahre war ein wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Pharmaunternehmen beschäftigt, als sich die Schließung des Betriebes abzeichnete. Zwischen Betriebsrat und Firma wurde daher ein Sozialplan vereinbart, um soziale Härten abzufedern.

Um als Arbeitnehmer daran teilhaben zu können, musste das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst werden. Doch stattdessen wurde der betroffene Arbeitnehmer fristlos entlassen. Die Begründung: Er habe Manipulationen an der Zeiterfassung vorgenommen. Der Mann hätte somit alle Ansprüche aus dem Sozialplan verloren.

Die Arbeiterkammer wies die Vorwürfe zurück und klagte gegen die ungerechtfertigte Entlassung. Nach einem aufwändigen Beweisverfahren mit vielen Zeugenbefragungen stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass die von der Firma behaupteten wiederholten Manipulationen nicht vorlägen und die aufgezeichneten Arbeitszeiten den tatsächlich geleisteten entsprachen.

Daher sprach das Gericht dem Arbeitnehmer den gesamten Klagsbetrag zu. In Summe waren das 87.182 Euro an offenen Ansprüchen, darunter Kündigungsentschädigung, Bonuszahlungen und freiwillige Abfertigung aufgrund des Sozialplans.

Pflegestufe falsch bewertet

An mittelgradiger Demenz und Muskelschwäche leidend hatte ein Mann aus dem Bezirk Gmunden um Erhöhung seiner Pflegestufe 3 angesucht. Aufgrund seiner Einschränkungen stürzte er häufig und verletzte sich dabei regelmäßig.

Eine Covid-19-Erkrankung verstärkte zudem die Muskelschwäche. Er konnte den Alltag nicht mehr allein bewältigen. Eine 24-Stunden-Hilfe wurde organisiert und die Töchter kümmerten sich zusätzlich täglich um den Betroffenen. Trotzdem lehnte die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag ab.

Nach der Klage durch die AK gab das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag, das einen wesentlich höheren Pflegebedarf bescheinigte. Daher erhielt der Kläger rückwirkend für 1 Monat das Pflegegeld der Stufe 4 und ab dann sogar Pflegegeld der Stufe 6. Der finanzielle Unterschied ist beachtlich. Beträgt doch das Pflegegeld der Stufe 6 1.351,80 Euro pro Monat, jenes der Stufe 3 475,20 Euro.

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