22.01.2024

Bilanz 2023 der AK Frei­stadt: Mehr als 2,5 Millionen Euro für Mit­glieder er­kämpft

AK Frei­stadt half im ver­gangenen Jahr mehr als 4.700-mal

Aktuell sind im Bezirk Freistadt 28.138 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im Jahr 2023 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.749-mal an die AK Freistadt: in 3.341 Fällen telefonisch, in 1.152 Fällen persönlich (inklusive 62 Bildungsberatungen) und in 256 Fällen per E-Mail.

Mehr als 2,5 Millionen Euro für Mit­glieder er­kämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Freistadt im Jahr 2023 247.892 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Hier hat die AK Freistadt vergangenes Jahr für ihre Mitglieder 27.915 Euro erkämpft. Insgesamt sind das also 275.807 Euro.

Firmen ohne Betriebs­rat oft mit Problemen

Von den insgesamt 81 Arbeitsrechtsfällen stammt die überwiegende Mehrheit (72) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung (33), Probleme wegen des Entgelts (21) und unbegründete Entlassungen (12). 

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Freistadt im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 1.762.695 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2023 im Bezirk Freistadt für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben 478.581 Euro durchgesetzt. 

In Summe hat die AK Freistadt im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 2.517.083 Euro erreicht.

Kampf um jeden Euro für AK-Mit­glieder 

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexpert:innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Freistadt etwa einen Betrag von 182,60 Euro für einen Mann, der Probleme mit seinem Arbeitgeber bekam. Den höchsten Betrag, nämlich 88.143 Euro, erstritten die Rechtsexpert:innen in Freistadt für eine Frau, die in einem großen Blumengeschäft tätig war. 

Schwer­arbeits­pension für Schlosser gesichert

Wer in Schwerarbeitspension gehen will, muss innerhalb der letzten 20 Kalenderjahre vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Monate vorweisen können, in denen Schwerarbeit geleistet wurden. Ein Mann aus dem Bezirk Freistadt war sich sicher, diese Voraussetzung zu erfüllen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sah das anders. Sie rechnete dem Schlosser nur 112 Schwerarbeitsmonate an. 8 zu wenig, um diese Form der Pension in Anspruch nehmen zu können. In seiner Verzweiflung suchte der Mann Hilfe bei der AK in Freistadt. Was sich für ihn voll auszahlte! 

Die PVA hatte die restlichen 8 Monate mit der Begründung abgelehnt, dass der Betroffene in dieser Zeit in seiner Firma als Schlosser in der Werkstätte arbeitete, und nicht wie zuvor auf Montage war. Außerdem nahm die PVA an, dass der Mann, der eine Zusatzfunktion als Werkstättenleiter hatte, keine schweren Arbeiten mehr erledigen musste. Was jedoch nicht stimmte! Der Schlosser musste nach wie vor Montageteile mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm heben. Alle Tätigkeiten wurden von ihm im Stehen ausgeübt. Außerdem kam es wegen der Maßanfertigungen an den einzelnen Tagen zu unterschiedlich schweren Belastungen. Seine Funktion als Werkstättenleiter nahm am Tag nur maximal eine Stunde in Anspruch, mehr nicht. Letztendlich folgte die PVA der Argumentation der Arbeiterkammer, die auch ein gerichtliches Gutachten erstellen ließ. Dem Mann wurden alle Zeiten als Schwerarbeit anerkannt. Damit konnte er dank der Unterstützung der AK in die wohlverdiente Schwerarbeitspension gehen.

Schwangere bekam zu wenig Geld 

Eine 29-jährige Frau, die bei einer Reinigungsfirma mit einer Normalarbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war, teilte ihrem Arbeitgeber mit, dass sie sich ab 27. Oktober 2022 im Krankenstand befinde. Gleichzeitig gab sie bekannt, dass sie schwanger war. Trotz der ordnungsgemäßen Krankmeldung weigerte sich der Arbeitgeber, die ihr zustehende Entgeltfortzahlung ab 1. November 2022 bis zum Beginn des vorzeitigen Mutterschutzes am 24. Jänner 2023 abzurechnen und auszuzahlen. Nach einer Intervention der AK Freistadt wurden die Ansprüche der Reinigungskraft abgerechnet, jedoch nur im Ausmaß einer 30-Stunden-Woche. Die Frau war allerdings 40 Stunden beschäftigt. Erst nach Androhung einer Klage seitens der Arbeiterkammer lenkte die Firma ein und rechnete alles korrekt ab. Die Reinigungskraft erhielt damit 6.423 Euro nachgezahlt.

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AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler und AK-Präsident Andreas Stangl
AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


Beratungen vor Ort sind für unsere Mit­glieder wichtig. Darum gibt es unter anderem die AK-Bezirks­stellen wie jene in Freistadt.

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