01.04.2022

AK Frei­stadt konnte fast 4.000 Menschen helfen 

Im vergangenen Jahr wandten sich 3.979 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Freistadt. 2.774 Ratsuchende nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch. 999 kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Weitere 206 Mitglieder wollten Auskünfte per E-Mail.

Beratung und Gerichts­verfahren

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts hilft, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Durch außergerichtliche Interventionen in 54 Fällen wurden 183.964 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 26 Fällen 126.671 Euro erkämpft werden. Alles in allem wurden somit 80 Fälle gerichtlich oder außer­gerichtlich abgeschlossen. Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Probleme beim Entgelt, unbegründete Entlassungen und Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen.

Kein Unterschied, ob große oder kleine Beträgen ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Summen reichen von 58 Euro bis zu 23.550 Euro.

Von den 80 Fällen stammen 71 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Freistadt im vergangenen Jahr 1.419.899 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche und um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2021 für 66 Arbeitnehmer/-innen aus 6 insolventen Betrieben 111.785 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Freistadt im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 1.842.319 Euro erreicht.

Mehr als 2.000 Euro für einen Tisch­ler

Besonders dreist ging ein Arbeitgeber aus dem Bezirk Freistadt vor. Während eines Krankenstandes beendete er das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters rückwirkend. Der betroffene Mann, ein Tischler, hatte sich nach einem Arztbesuch wegen einer Covid-Erkrankung in der Firma krankgemeldet. Einen Tag später erhielt der Beschäftigte eine E-Mail seines Chefs: Das Arbeitsverhältnis sei zum Ende des Vormonats einvernehmlich aufgelöst, so der Inhalt der Nachricht.

Der Beschäftigte stimmte der Auflösung allerdings weder mündlich noch schriftlich zu, sondern wandte sich direkt an die Arbeiterkammer Freistadt. Die Experten/-innen vor Ort konnten dem Mann bestätigen, dass die Vorgehensweise seines Dienstgebers nicht rechtens war und sagten ihm die volle Unterstützung zu.

Neben der Tatsache, dass es sich um eine un­berechtigte rückwirkende Beendigung durch den Arbeitgeber handelte, blieb dieser dem Beschäftigten auch offene Urlaubsersatzleistung, das Entgelt während der Krankheit sowie die Kündigungsentschädigung schuldig. Schlussendlich folgte der Arbeitgeber aber der Aufforderung der Arbeiterkammer und zahlte seinem ehemaligen Beschäftigten in Summe 2.129 Euro nach.

Schwer­arbeit: Erfolgreiche Klage gegen PVA

Fast 20 Jahre lang mühte sich ein Mann aus Freistadt in seinem Arbeitsalltag mit schweren Lieferungen ab. Viel mehr noch, denn zu seiner Arbeit als Zusteller bei einem Elektrohändler zählte nicht nur das Ausladen, sondern auch der Einbau von Waschmaschinen, Kühlschränken und ähnlichen Haushaltsgeräten zu seinen Aufgaben. Im Sinne eines kompletten Service montierte er auch alte gebrauchte Geräte ab und entsorgte sie anschließend.

Beim Heben und Tragen der schweren Waren hatte der Mann keine maschinellen Hilfswerkzeuge zur Verfügung. Die Arbeit stellte eine große körperliche Belastung dar, vor allem, da er im Unternehmen alleine für die Lieferungen zuständig war und pro Jahr rund 700 Geräte, also meist 3 pro Tag, zustellen und teilweise montieren musste. Dennoch lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im vergangenen Jahr einen Antrag des 62-Jährigen auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten ab.

Darum ließ er sich von der AK-Bezirksstelle Freistadt beraten. Die Expertinnen und Experten kamen zu dem Schluss, dass die Tätigkeit des Mannes als Schwerarbeitszeiten zählen müssten und klagten gegen den Bescheid der PVA. Mit Erfolg! Ein Gutachten belegte die Arbeits­belastung vor Gericht und so wurden dem Mann schlussendlich die betreffenden Schwerarbeitszeiten zugestanden. 

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Klaus Riegler und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich

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