Bilanz 2023 der AK Eferding: Mehr als 3,2 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Fast 3.800 Mal Rat und Hilfe in der AK Eferding
Ende des Jahres 2023 lebten im Bezirk Eferding 14.277 AK-Mitglieder. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Eferding findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 3.785 Beratungen haben die AK-Expert:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Davon 2.506 telefonisch, 1.050 vor Ort in der Bezirksstelle und 229 schriftlich. 31 der persönlichen Beratungen waren Bildungsberatungen.
Die AK-Mitglieder wandten sich in der persönlichen Beratung vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Alters-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Einvernehmliche Auflösung, Altersteilzeit und Arbeitnehmerkündigung an die AK Eferding.
3,2 Millionen Euro für Mitglieder im Bezirk Eferding erkämpft
Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. Die Jurist:innen der AK Eferding schlossen im Jahr 2023 94 Arbeitsrechtsfälle ab. Bei 76 reichte eine Intervention seitens der AK, in 18 Fällen musste die AK für ihre Mitglieder vor Gericht ziehen. In Summe wurden 278.760 Euro erkämpft. Die Daten aus dem Jahr 2023 zeigen erneut, dass es einen Unterschied macht, ob es in einem Betrieb einen Betriebsrat gibt oder nicht. Denn: 69 der 94 Rechtsfälle (das sind 73 Prozent) entfallen auf Beschäftigte, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten.
Darüber hinaus hat die AK Eferding 61 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 2.591.878 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelte es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 71 Beschäftigte aus 9 insolventen Betrieben im Bezirk 335.474 Euro durchgesetzt.
3.206.112 Euro hat die AK Eferding für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
Von 90 bis 22.688 Euro
In ihrem Engagement für die Beschäftigten macht die AK keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug im Bezirk Eferding 90 Euro. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 22.688 Euro.
5.000 Euro Abgeltung für Arbeiten während der Wochenendruhe
Ein Mann aus dem Bezirk Eferding war mehr als 7 Jahre lang als Lagerarbeiter in einem Betrieb aus dem Bereich Güterbeförderung beschäftigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis durch eine Einvernehmliche Auflösung beendet worden war, wandte sich der Arbeiter an die AK, um seine Lohnabrechnungen kontrollieren zu lassen. Dabei stellte der zuständige AK-Jurist fest, dass der Mann regelmäßig während seiner Wochenendruhe beschäftigt wurde. Den dafür gebührenden Anspruch auf bezahlte Ersatzruhe konnte der Arbeitnehmer aber nie konsumieren. In solch einem Fall wandelt sich der Ersatzruheanspruch in einen finanziellen Anspruch auf Abgeltung dieser Ersatzruhezeiten um. Dies allerdings nur für den Zeitraum der dreijährigen Verjährungsfrist.
Die AK machte die offenen Ansprüche bei der Firma geltend. Diese wollte zunächst nicht zahlen. Mit dem Argument, der Mann hätte eine All-In-Vereinbarung gehabt und somit seien alle Arbeitsstunden abgedeckt. Die AK stellte klar, dass selbst im Fall einer solchen Vereinbarung die finanzielle Abgeltung der Ersatzruhe nie erfasst sein kann. Bevor es zur Klage kam, bot die Firma dem Mann einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Arbeiter stimmte diesem zu und erhielt 5.000 Euro brutto. Tatsächlich wären alleine in den 3 Jahren der Verjährungsfrist mehr als 544 Ersatzruhestunden (im Wert von 8.000 Euro) entstanden, etwaige offene Stunden aus den 4 Beschäftigungsjahren zuvor konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Versehrtenrente für Serviererin nach Dienstunfall
In den frühen Morgenstunden machte sich eine Serviererin aus dem Bezirk Grieskirchen auf den Weg zur Arbeit. Als sie von außen ihre Haustüre schließen wollte, rutschte sie auf dem nass-glatten Betonboden weg und knickte mit einem Fuß nach innen. Sie musste mit starken Schmerzen von der Rettung ins Spital gebracht werden. Dort wurde die Frau operiert, sie erhielt einen Gips und musste einige Tage im Krankenhaus bleiben. Sie verständigte umgehend ihren Arbeitgeber von dem Dienstunfall und teilte auch mit, dass sie einige Zeit ausfallen werde. Da es sich um einen Wegunfall handelte, suchte die Serviererin auch bei ihrem Sozialversicherungsträger um eine vorläufige Versehrtenrente an, entsprechend dem Grad ihrer Erwerbsminderung. Die Versicherung allerdings lehnte in ihrem Bescheid das Ansuchen ab und meinte, sie sei in ihrem Haus gestürzt und dass es somit ein Unfall im privaten Bereich gewesen sei.
Daraufhin schickte die Frau ein Mail mit einer Richtigstellung an die Versicherung. Für das daraufhin folgende Gerichtsverfahren holte sich die Betroffene die Unterstützung der AK Eferding. Zuerst konnte klargestellt werden, dass es sich tatsächlich um einen Wegunfall handelte. Im zweiten Schritt wurde durch ein Gutachten geklärt, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent vorliegt, weshalb die Frau dank der AK eine vorläufige Versehrtenrente in diesem Ausmaß erhielt.
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