09.02.2022

AK Steyr ko­nnte mehr als 6.700 Menschen helfen

Im Jahr 2021 wandten sich 6.743 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Steyr. 4.515 Beratungen erfolgten telefonisch und 1.657 persönlich in der AK- Bezirksstelle. Weitere 529 Mitglieder suchten Auskünfte per E-Mail. Zusätzlich führten Bildungsexperten/-innen der AK in Steyr 42 persönliche Bildungsberatungen durch.

Mehr als 5,3 Millionen Euro erkämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Ar-beitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Durch außergerichtliche Interventionen in 121 Fällen wurden rund 260.000 Euro an vor-enthaltenem Entgelt für die Betroffenen geholt. In 58 Fällen mussten vor dem Arbeitsge-richt rund 298.000 Euro erkämpft werden. Alles in allem wurden 179 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen.

Gehalt und Lohn oft vorenthalten

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren vorenthaltene Entgelte, Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen und Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen.

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Beträge reichen von 98,93 Euro bis zu 60.424 Euro. 

Betriebsräte von Vorteil

Von den 179 Fällen stammen 139 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.

Aber selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Steyr im vergangenen Jahr fast 4,3 Millionen Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2021 für 97 Arbeitnehmer/-innen aus 12 insolventen Betrieben im Bezirk fast 490.000 Euro gesichert.   

In Summe hat die AK Steyr im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von mehr als 5,3 Millionen Euro erreicht.


Büroangestellte ungerechtfertigt entlassen

Nach 13 Jahren in einem Zimmereibetrieb im Bezirk Steyr-Land wurde eine teilzeitbeschäftigte Büroangestellte, die sich gerade in Kurzarbeit befand, fristlos entlassen. Der Arbeitgeber verlangte eine Verlängerung der vereinbarten bisherigen Arbeitszeit von 20 Wochenstunden um einen zusätzlichen Arbeitstag, was die Frau ablehnte. Daraufhin sprach das Unternehmen die Entlassung aus.

Die Angestellte wandte sich an die AK Bezirksstelle Steyr, die die angeführten Entlassungsgründe prüfte und als völlig haltlos einstufte. Das Unternehmen behauptete unter anderem eine Kompetenzüberschreitung der Büroangestellten. Dieser Vorfall lag allerdings bereits 5 Jahre zurück und war deshalb als Grund für die ausgesprochene Entlassung sicher nicht mehr zu berücksichtigen. Eine schriftliche Weisung, wonach die Dienstnehmerin einen zusätzlichen Tag mehr hätte arbeiten sollen, traf überhaupt erst mit der Post am nächsten Tag bei der Angestellten ein.

Die gerichtliche Auseinandersetzung in der auch die Frage der korrekten Einstufung zu entscheiden war, ging letztlich bis zum Oberlandesgericht Linz, nachdem die von der AK vertretene Klägerin bereits in erster Instanz Recht gegeben wurde. Wieder bekam die Frau Recht und ihr wurden insgesamt 11.100 Euro an Ansprüchen wie etwa Kündigungsentschädigung und offenes Gehalt aufgrund der falschen Einstufung sowie falsch abgerechnetes Urlaubs- und Weihnachtsgeld zugesprochen. 

Invaliditätspension für Arbeiter

Wegen massiven Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates beantragte ein 59-jähriger Industriearbeiter die Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). 

Nach Begutachtung durch einen PVA-Vertrauensarzt erhielt der Arbeiter einen negativen Bescheid. Mit Hilfe der AK Bezirksstelle Steyr klagte er beim Arbeits- und Sozialgericht gegen diesen Bescheid, zu Recht. Aufgrund der eingeholten Sachverständigengutachten lenkte die PVA letztendlich ein. Der Arbeiter bekam die Invaliditätspension unbefristet zugesprochen.     

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Klinger und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich

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