22.03.2022

Fast 11,8 Millionen Euro erkämpft

Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 8.926-mal an die AK Wels: in 5.701 Fällen telefonisch, in 2.547 Fällen persönlich (inklusive 39 Bildungsberatungen) und in 678 Fällen schriftlich bzw. per E-Mail.

Beratung reicht nicht aus

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren und, wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch außergerichtliche Interventionen in 248 Fällen wurden 491.244 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 92 Fällen 893.680 Euro erkämpft werden.

Von den insgesamt 340 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (265 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Probleme beim Geld und Austritt

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Fragen rund ums Entgelt (86), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (83), vorenthaltenes Entgelt (52) sowie unbegründete Entlassung (33) und fristwidrige Kündigung (24 Fälle).

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten und erkämpften Beträge reichten vergangenes Jahr in der Bezirksstelle Wels von 58 Euro bis 409.605 Euro.

Rente und Pflege­geld erkämpft

In 251 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Wels im vergangenen Jahr 6.178.846 Euro. Dabei ging es um die Themen Pension, Pflegegeld sowie Rente. Zusätzlich wurden 2021 für 185 Arbeitnehmer/-innen aus 16 insolventen Betrieben in den Bezirken Wels-Land und Wels-Stadt 4.223.536 Euro durchgesetzt.

Die größten Insolvenzen betrafen die Firmen Schweitzer Ladenbau GmbH mit 81 Arbeitnehmern/-innen und die Hussel Confiserie GmbH mit 40 Arbeitnehmern/-innen (beide Stadt Wels) sowie die Translogistik GmbH aus dem Bezirk Wels-Land mit 23 Arbeitnehmern/-innen.

In Summe hat die AK Wels im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 11.787.306 Euro erreicht.

4.100 Euro für rechts­widrige Kündigung

Fünf Monate lang war eine Frau als Handelsangestellte teilzeitbeschäftigt. Plötzlich wollte der Arbeitgeber ihr wöchentliches Stundenausmaß von 30 auf 15 bis 20 Stunden reduzieren. Die Arbeitnehmerin wollte das nicht und teilte dies ihrem Vorgesetzten unter anderem per Mail mit. Daraufhin kündigte dieser ihr Arbeitsverhältnis termin- und fristwidrig – während sie sich gerade im Krankenstand befand. Das noch ausstehende Gehalt rechnete er dann auch noch falsch ab: Nämlich zum Gehalt des reduzierten Stundenausmaßes. Die Frau wandte sich an die AK Wels.

Diese forderte schriftlich vom ehemaligen Arbeitgeber alle noch offenen Zahlungen ein: Gehalt  für das letzte Monat vor dem Ausspruch der Kündigung, Entgeltfortzahlung für die Dauer der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit der Frau sowie die Kündigungsentschädigung für den Zeitraum der Kündigungsfrist, an die sich der Arbeitgeber nicht halten wollte – in Summe 4.091 Euro brutto.

Doch der ehemalige Arbeitgeber lenkte nicht ein und behauptete unter anderem, die Frau habe der Stundenreduktion zugestimmt. Aus diesem Grund musste die AK die Ansprüche einklagen. Das Gericht stellte fest, dass die Arbeitnehmerin der Stundenreduktion nicht zugestimmt hatte. Auch das wollte der ehemalige Arbeitgeber noch nicht akzeptieren, weshalb er in Berufung ging. Auch die zweite Instanz gab der Arbeitnehmerin recht: Nach mehr als einem Jahr des Rechtsstreits erhielt sie schlussendlich die ihr zustehenden offenen Zahlungen.

Geld für Schwer­kranken eingeklagt

Ein 56-jähriger, schwer kranker Mann wandte sich verzweifelt an die AK Wels. Obwohl er an mehreren schweren Krankheiten gleichzeitig litt, keiner Arbeit mehr nachgehen konnte, bei sämtlichen alltäglichen Dingen Unterstützung brauchte und ein normales Leben nicht mehr möglich war, hatte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowohl seinen Antrag auf Invaliditätspension als auch auf Pflegegeld abgelehnt.

Die AK reichte Klage gegen die negativen Bescheide der PVA ein. Mit Erfolg: Ein neues Gutachten im Zuge des Gerichtsverfahrens bestätigte die Arbeitsunfähigkeit und den Pflegebedarf des Mannes. Die PVA sprach dem Mann – auch rückwirkend – die Invaliditätspension sowie Pflegegeld der Stufe 3 (aktuell 475,2 Euro monatlich) zu.

Foto zum Download

v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiterin Mag.a Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiterin Mag.a Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich

Downloads

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Wels
Roseggerstraße 8
4600 Wels

TEL: +43 50 6906 5318
FAX: +43 50 6906 5399
E-MAIL: wels@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum