01.03.2023

Rat und Hilfe in der AK Perg: Mehr als 4 Millionen Euro für Mit­glieder erkämpft

Insgesamt 28.306 AK-Mitglieder leben im Bezirk Perg. Viele von Ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Perg findet großen Anklang in der Bevölkerung. Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 5.428 Beratungen haben die AK-Experten/-innen im Jahr 2022 durchgeführt. Davon 3.797 telefonisch, 1.400 vor Ort in der Bezirksstelle und 231 schriftlich.

Die AK-Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Mutterschutz und Karenz, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung sowie zur Altersteilzeit an die AK Perg.

Inter­ventionen und Hilfe vor Gericht

2022 wurden 1.380 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Perg durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen.

126 Arbeitsrechtsfälle konnten die Juristen/-innen der AK Perg im Jahr 2022 abschließen. Diese teilen sich auf in 91 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der Arbeiterkammer ausreichend war, und 35 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 227.965 Euro erkämpft. 189.434 Euro außergerichtlich und 38.531 Euro gerichtlich.

4 Millionen Euro für Mit­glieder erkämpft

Darüber hinaus wurden 85 Sozialrechtsfälle bearbeitet, in denen 3.396.308 Euro für die Mitglieder erstritten wurden. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 69 Beschäftigte aus zehn insolventen Betrieben im Bezirk 416.117 Euro durchgesetzt.

Rund 4 Millionen Euro hat die AK Perg für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die Arbeiterkammer Oberösterreich ganz bewusst auf die Dezentralisierung ihrer Serviceleistungen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

In ihrem Engagement für die Be­schäftigten machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 77 Euro für eine Beschäftigte. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 19.560 Euro.

Praxis-Fall: Arbeitgeber zahlt Ansprüche nicht

Die Entlohnung für 635 Überstunden, die Nachtzuschläge für 741 Arbeitsstunden sowie die Urlaubsersatzleistung (35 Wochentage) wollte ein Arbeitgeber aus dem Bezirk Perg seiner Mitarbeiterin vorenthalten, nachdem sie das Dienst­verhältnis beendet hatte. Und das, obwohl der Dienstgeber in einer schriftlichen Vereinbarung auf die Verfalls- und Verjährungsbestimmungen verzichtet und eine rechtzeitige Auszahlung der Ansprüche zugesichert hatte.

Die gelernte Bäckerin wandte sich an die Experten/-innen der AK Perg. Die Arbeiterkammer intervenierte daraufhin beim Arbeitgeber für die Beschäftigte. Jedoch ohne Erfolg: Der Dienstgeber reagierte nicht. Deshalb zog die AK mit der Bäckerin vor Gericht. Im Zuge eines gerichtlichen Vergleiches konnten 7.695 Euro für die Beschäftigte erstritten werden.

Unkontrollierte Schlafanfälle: Rehageld eingefordert

Ein 27-Jähriger aus dem Bezirk Perg wandte sich an die Arbeiterkammer, um Rehageld von der Pensions­versicherungsanstalt einzuklagen. Der Mann leidet an Narkolepsie. Dabei handelt es sich um eine neurologische Erkrankung, bei der der Patient von unkontrollierbaren Schlafanfällen mehrmals am Tag überfallen wird.

In der ersten Instanz urteilte der Richter, dass mehrere Schlafpausen am allgemeinen Arbeitsmarkt geduldet werden. Die Arbeiterkammer legte für den Mann Berufung ein.

Erfolgreich: Denn in der zweiten Instanz wurde das Erstgericht damit beauftragt, ein berufs­kundliches Gutachten einzuholen und zu klären, in wieweit die vom Arbeitnehmer benötigten Pausen von der Wirtschaft tatsächlich toleriert werden. Also ob es genügend Arbeitsplätze in seiner Branche gibt, bei denen es möglich ist, alle 1 bis 2 Stunden eine Ruhepause von 30 Minuten einzulegen.

 Das Gericht kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Selbst bei Tätigkeiten ohne Kundenverkehr wird das Ausmaß an Ruhepausen in der Wirtschaft nicht toleriert. Der 27-jährige kam nun doch zu seinem Recht und erhält das Rehageld.

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Dr. Kurt Punzenberger und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Dr. Kurt Punzenberger und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AKOÖ


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andreas stangl

AK-PRÄSIDENT

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