AK Schärding hat im vergangenen Jahr fast 3.300 Mal geholfen
Aktuell sind im Bezirk Schärding 22.858 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 3.271 Mal an die AK Schärding: in 1.903 Fällen telefonisch, in 1.155 Fällen persönlich (inklusive 79 Bildungsberatungen) und in 213 Fällen per E-Mail.
Rechtshilfe und Rechtsvertretung
- Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren.
- Außergerichtlich hat die AK Schärding im Jahr 2022 in 61 Fällen 161.128 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht.
- Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht an-kommen. Die AK Schärding ging im Jahr 2022 in 42 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht. Dabei hat sie 58.850 Euro erkämpft.
Betriebsräte sichern Rechte
Von den insgesamt 103 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (91 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren vorenthaltenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (42), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (19) sowie unbegründete Entlassung beziehungsweise fristwidrige Kündigung (je 10).
Sozialrecht: 2.656.151 Euro erkämpft
In 112 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Schärding im vergangenen Jahr 2.234.582 Euro. Dabei ging es um die Themen Pension oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2022 für 18 Arbeitnehmer/-innen aus 5 insolventen Betrieben im Bezirk 201.591 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Schärding im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von 2.656.151 Euro erreicht.
Auf einen Blick: Die Bilanz 2022 der AK Schärding
Beratungen | 3.271 |
davon telefonisch | 1.903 |
davon persönlich | 1.155 |
davon schriftlich oder per E-Mail | 213 |
Vertretungen | 215 |
davon im Arbeitsrecht | 219.978 |
davon im Sozialrecht | 2.234.582 |
davon im Insolvenzverfahren | 201.591 |
höchster Erfolgsbetrag | € 38.280 |
niedrigster Erfolgsbetrag | € 91,41 |
Um Urlaubsersatzleistung geprellt
Eine Mitarbeiterin eines Hotels im Bezirk Schärding hatte während ihres gesamten Arbeitsverhältnisses keinen Urlaub verbraucht. Als das Hotel im Sommer 2021 geschlossen wurde, verlor sie ihren Arbeitsplatz.
In den Monaten zuvor hatte sie keinen Lohn mehr erhalten. Diesen forderte die AK per Interventionsschreiben ein. Daraufhin zahlte die Unternehmerin den Lohn nach. Die für den unverbrauchten Urlaub fällige Urlaubsersatzleistung blieb sie ihrer ehemaligen Rezeptionistin allerdings schuldig.
Daher musste die AK Schärding den nach wie vor offenen Betrag beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen. Erst jetzt kam die Frau zu ihrem Recht und dem Rest des ihr zustehenden Geldes. In Summe bekam sie mehr als 8.500 Euro an Lohnnachzahlungen und fast 2.500 Euro an Urlaubser-satzleistung.
Ähnlich war es einer Kollegin ergangen. Auch sie hatte durch die Schließung des Hotels ihren Job verloren. Auch ihr war die Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub vorenthalten worden. Und auch für sie musste die AK den Weg zum Gericht beschreiten.
Die als Zimmermädchen beschäftigte junge Frau bekam etwas mehr als 300 Euro nachgezahlt.
Invaliditätspension erstritten
Wegen einer schweren Lungenerkrankung, andauernder Kopfschmerzen, einer Augenerkrankung, Diabetes und daraus resultierender psychischer Probleme konnte ein Arbeitnehmer aus Andorf seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Er war daher lange Zeit im Krankenstand, ein Antrag auf Invaliditätspension wurde aber von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt.
Die AK klagte gegen den Bescheid. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde ein Gesundheitsgutachten samt Leistungskalkül der körperlichen und psychischen Belastbarkeit des Arbeitnehmers erstellt.
Fazit
Die in seinem Beruf erforderlichen Tätigkeiten und Belastungen waren dem Mann nicht mehr zumutbar. Zudem sei eine Besserung seines Gesundheitszustandes nicht zu erwarten, so das Gutachten. Darauf basierend wurde dem 60-Jährigen im Juli 2022 rückwirkend ab November 2021 die Invaliditätspension zugesprochen.
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