09.03.2023

Bilanz 2022 der AK Kirch­dorf: Rund 3,6 Millionen Euro erkämpft

Mit Ende des Jahres 2022 waren im Bezirk Kirchdorf 24.180 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.094 Mal an die AK Kirchdorf: in 3.162 Fällen telefonisch, in 787 Fällen persönlich (inklusive 22 Bildungsberatungen) und in 145 Fällen per E-Mail.

AK verhilft Arbeit­nehmer/-innen zu ihrem Recht

Bei vielen Arbeitsrechts­problemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Kirchdorf 144.980 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2022 hereingebracht.

Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Kirchdorf erkämpfte arbeitsgerichtlich im Jahr 2022 für ihre Mitglieder 116.599 Euro.

Beim Arbeitsrecht betrafen 52 Fälle, somit die große Mehrheit, Betriebe ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Ein­haltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Haupt­sächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (31), rechtswidrige Entlassung (10) sowie offenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (9).

AK hilft auch bei Pen­sion und Pflegegeld

In 92 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr 3.201.064 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2022 für 28 Arbeitnehmer/-innen aus sieben insolventen Betrieben im Bezirk 118.765 Euro durchgesetzt.

3,6 Millionen Euro für AK-Mitglieder

In Summe hat die AK Kirchdorf im Jahr 2022 an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.581.408 Euro erreicht.

Kampf um jeden Euro

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Den kleinsten Betrag von 153,30 Euro haben die Kirchdorfer Rechtsexperten/-innen für eine Angestellte eines Kunst­stofftechnikbetriebs per Intervention erreicht. Den höchsten Betrag von insgesamt 84.600 Euro hat die AK Kirchdorf für eine Mitarbeiterin eines Medizintechnikunternehmens erstritten.

Kündigungs­anfechtung brachte 6.500 Euro

Ein Arbeiter war bei einer Baufirma seit 2013 beschäftigt und vor allem für die Reparatur von Tunnelbaumaschinen zuständig. Während seines Krankenstandes wurde der 61-Jährige gekündigt. Soviel dazu, dass die Unternehmen immer wieder „händeringend“ Fachkräfte suchen.

Der Arbeiter, der eine längere Arbeitslosigkeit bis zum Antritt der Pension mit 65 Jahren fürchtete, wandte sich um Hilfe an die AK Kirchdorf. Nach Anfechtung der Kündigung erhielt der Mann eine Abgangsentschädigung in Höhe von 6.500 Euro.

Rehageld erst nach Klage weiter gewährt

Eine Arbeitnehmerin war von 1999-2013 als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin tätig. Seit 2015 konnte sie diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Obwohl keine Besserung eingetreten war, wurde ihr im Juli 2021 von der Pensions­versicherungsanstalt (PVA) das Rehageld entzogen.

Die AK Kirchdorf unterstützte die Frau und brachte Klage beim Landesgericht Steyr ein. Mit Urteil stellte das Gericht fest, dass die Frau weiterhin berufsunfähig ist. Das Rehageld wurde somit weiter gewährt.

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v.l.n.r. AK-Präsident Andreas Stangl und AK-Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer
v.l.n.r. AK-Präsident Andreas Stangl und AK-Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer © Christoph Staudinger, -


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