AK Wels hat mehr als 10,7 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft
Im Frühjahr 2023 sind in den Bezirken Wels und Wels-Land 62.886 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 9.130 Mal an die AK Wels: in 5.905 Fällen telefonisch, in 2.603 Fällen persönlich (inklusive 67 Bildungsberatungen) und in 622 Fällen per E-Mail.
Mehr als 10,7 Euro für Mitglieder erkämpft
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Wels im Jahr 2022 in 241 Fällen 553.220 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Wels musste im Jahr 2022 in 87 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 394.480 Euro erkämpft.
Von den insgesamt 328 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (271 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren offenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (143), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (79) sowie unbegründete Entlassung (38).
In 249 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Wels im vergangenen Jahr 6.371.771 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2022 in den Bezirken Wels und Wels-Land für 253 Arbeitnehmer/-innen aus 38 insolventen Betrieben im Bezirk 3.480.020 Euro durchgesetzt.
Streit um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. Den kleinsten Betrag von rund 56 Euro holte die AK Wels für einen Arbeitnehmer in einem Handelsunternehmen herein. Der Mann hatte dort einen Probearbeitstag und an diesem auch gearbeitet, wollte danach aber nicht weiter dort arbeiten. Der Betrieb meldete ihn weder ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung an noch bezahlte er den Arbeitstag – weswegen die AK beides durchsetzen musste.
Den höchsten Betrag erstritten die Rechtsexperten/-innen in Wels für einen technischen Angestellten aus dem Bezirk. Die Firma hatte vom kollektivvertraglichen Mindestgehalt – ungerechtfertigt – für einen Firmenwagen Sachbezug abgezogen. Sie kündigte den Angestellten, als er zurecht darauf hinwies, dass dieser Abzug nicht gerechtfertigt sei. Nach Einbringen der Kündigungsanfechtung wegen verpönten Motivs beim Arbeits- und Sozialgericht erzielte die AK eine Vergleichszahlung in der Höhe von 46.900 Euro unter Verzicht der Weiterbeschäftigung.
Arbeitsrecht: 19.600 Euro Abfertigung für Fachsozialbetreuerin eingeklagt
Eine Fachsozialarbeiterin war mehr als 20 Jahre lang in einer Gemeinde-Einrichtung im Bezirk Wels-Land beschäftigt. Nachdem sie die nötigen Versicherungszeiten für die Schwerarbeitspension erfüllt hatte, löste sie zum erstmöglichen Pensionsantritt ihr Arbeitsverhältnis.
Die Gemeinde verweigerte die Auszahlung der Abfertigung mit der Begründung, die Frau habe das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und somit stehe ihr die Abfertigung nicht zu. Die Frau wandte sich an die AK Wels. Die Rechtsexperten/-innen intervenierten und stellten mit Hinweis auf das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 klar, dass ein Anspruch auf Abfertigung auch dann gebührt, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre ununterbrochen gedauert hat und wegen der Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension durch Vertragsbedienstete gekündigt wird.
Trotzdem verweigerte der Bürgermeister die Auszahlung der Abfertigung erneut mit der Begründung, sie hätte selbst gekündigt. Deswegen brachte die AK Klage ein. Erst danach lenkte der Bürgermeister ein und zahlte (in einem Vergleich) die Abfertigung in der Höhe von 19.629 Euro.
Sozialrecht: Invaliditätspension für schwerkranken 36-Jährigen eingeklagt
Ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk Wels wandte sich verzweifelt an die AK Wels. Er leidet an einer schweren Hautkrankheit, hat einen bösartigen Tumor, eine Muskelerkrankung und musste bereits mehrfach operiert werden. Er schilderte, dass er so kraftlos sei, dass er ohne Hilfe keine Schraubverschlüsse öffnen könne, das Stufen steigen schwerfalle, er längstens 2 Stunden sitzen und nur sehr kurze Distanzen gehen könne.
Der Mann stellte deswegen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Invaliditätspension. Doch die PVA lehnte ab. Nicht einmal Rehabilitationsgeld, das befristet bis zu einem möglichen (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben ausbezahlt wird, erkannte sie zu. Somit hing der schwer kranke Mann völlig in der Luft, weil er einerseits weder einer Arbeit nachgehen konnte, noch finanziell durch Rehabilitationsgeld oder Invaliditätspension in seiner Existenz gesichert war.
Die AK brachte Klage gegen den negativen Bescheid der PVA ein. Im Zuge des Verfahrens wurde ein neues Gutachten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen eingeholt. Dieses ergab: Der Mann ist aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen . Somit musste die PVA die Invaliditätspension rückwirkend und unbefristet zuerkennen.
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