Beratungen in der AK Perg weiter auf hohem Niveau
Die Arbeiterkammer hat im Bezirk Perg rund 28.000 Mitglieder. Im vergangenen Jahr 2021 wandten sich 5.896 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Perg. 4.277 der Ratsuchenden nahmen eine telefonische Beratung in Anspruch. 1.333 kamen persönlich in die Arbeiterkammer, um sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Weitere 280 Mitglieder wollten Auskünfte per E-Mail. Zusätzlich führten Bildungsexperten/-innen der AK in Perg 9 persönliche Bildungsberatungen durch.
Fast 2,1 Millionen Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch außergerichtliche Interventionen in 91 Fällen wurden 347.744 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht mussten in 26 Fällen 93.618 Euro erkämpft werden.
Im Jahr 2021 wurden 117 Fälle gerichtlich oder außergerichtlich abgeschlossen. Hauptsächliche Gründe der Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (61), offenes laufendes Entgelt (21) sowie Beanstandungen von fristwidrigen Kündigungen oder unbegründeten Entlassungen (13).
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beiträge handelt. Die eingeforderten Beträge reichen von 98 Euro bis zu 84.600 Euro. Von 117 Fällen stammen 103 aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen ist.
Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.
In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Perg im vergangenen Jahr 1.625.762,32 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld.
Zusätzlich wurden 2021 für 2 Arbeitnehmer/-innen aus insolventen Betrieben im Bezirk 12.626 Euro durchgesetzt. Diese Zahlen sind durch die massiven Coronahilfen deutlich niedriger als in den Vorjahren. Es ist zu befürchten, dass sie nach Ende der Pandemie wieder deutlich ansteigen werden.
22.000 Euro für zu Unrecht entlassene begünstigte Behinderte
Mehr als 17 Jahre lang war eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Perg als Ordinationshilfe in einer Arztpraxis beschäftigt. Als begünstigte Behinderte galt für sie ein besonderer Kündigungsschutz. Sie hätte daher nur nach vorheriger Zustimmung des Sozialministeriums Service gekündigt werden können. Dieses Verfahren und wohl auch die Entgeltfortzahlung bis zur Entscheidung des Sozialministeriums Service sowie die gesetzliche Abfertigung von 6 Monatsentgelten wollte sich der Arbeitgeber offenbar ersparen und sprach eine sofortige Entlassung aus.
Die Frau ließ sich das aber nicht gefallen und wandte sich an die AK Perg um Hilfe. Auch die Rechtsexperten der AK Perg kamen zu dem Schluss, dass die vom Arbeitgeber angeführten Gründe keineswegs ausreichten, um eine Entlassung zu rechtfertigen und forderten alle offenen Ansprüche, die durch die ungerechtfertigte Entlassung entstanden waren, für ihre Mandantin ein. Der Arbeitgeber beharrte zunächst darauf, dass die Entlassung zurecht erfolgt sei. Vor einem Gerichtsverfahren scheute er aber dann offenbar doch zurück und bot einen außergerichtlichen Vergleich an.
Da das Angebot nur einen Bruchteil der geforderten Summe umfasste, riet die AK der Frau von diesem Vergleich ab. Der Arbeitgeber verbesserte darauf hin sein Vergleichsangebot deutlich. Die Frau nahm es schließlich an und bekam dank AK-Hilfe 22.125 Euro nachgezahlt.
AK erkämpft Berufsunfähigkeitspension für schwerkranken Angestellten
Ein 60-jähriger Angestellter aus dem Bezirk Perg litt nach einem Schlaganfall an einer massiven Einschränkung des Sichtfeldes auf beiden Augen, starken Kopfschmerzen nach kurzer Zeit beim Lesen und Arbeiten am Computer, Merkschwäche, Schlafstörungen und Angstzuständen. Dennoch wurden sowohl sein Antrag auf berufliche Rehabilitation als auch jener auf eine Berufsunfähigkeitspension abgelehnt. Der verzweifelte schwerkranke Mann wandte sich an die AK Perg um Hilfe.
Die Rechtsexperten/-innen der AK kamen zu dem Schluss, dass der Mann keineswegs arbeitsfähig war und gingen für ihn vor das Arbeits- und Sozialgericht: mit vollem Erfolg. Der Mann erhielt rückwirkend die Berufsunfähigkeitspension.
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