Post vom Rechtsanwalt wegen vermeintlicher Besitzstörung: AK Oberösterreich unterstützt Mitglieder bei ungerechtfertigten Forderungen
Immer öfter wenden sich Menschen an die AK Oberösterreich, die mit dem Vorwurf der Besitzstörung und Forderungen über mehrere hundert Euro konfrontiert sind, weil sie nur kurz mit ihrem Auto angehalten, umgedreht oder jemanden aussteigen haben lassen. Hier liegt der Verdacht nahe, dass mit System abkassiert wird. Betroffene können sich in solchen Fällen von der AK Oberösterreich beraten lassen.
Rechtsanwaltskanzlei verlangt 395 Euro für Halten
Herr L. staunte nicht schlecht, als ihm ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei aus Wien ins Haus flatterte. Der Inhalt: Wegen einer Besitzstörung seien 395 Euro fällig. Er hätte den Besitz des Mandanten gestört, indem er sein Fahrzeug auf einem gekennzeichneten Privatparkplatz abgestellt habe. Herr L. dagegen schilderte, dass er sein Auto nicht auf diesem Privatparkplatz abgestellt habe, sondern nur kurz vor diesem angehalten und seine Tochter aussteigen lassen habe. Das war auch auf den übermittelten Fotos des Rechtsanwalts ersichtlich.
AK-Unterstützung im Falle einer Klage
Herr L. wandte sich an die AK Oberösterreich. Auch diese konnte keine Besitzstörung erkennen und hat für den Fall einer Klage Unterstützung zugesagt, um offene Rechtsfragen zu klären.
Konsument:innen sollten beim Parken vorsichtig sein!
Wer tatsächlich zu Unrecht auf einem Privatgrund geparkt hat, kann sich kaum sinnvoll gegen hohe Forderungen wehren, da ein verlorenes Gerichtsverfahren mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. Konsument:innen können in diesen Fällen den Anwalt kontaktieren und um Reduktion der Kosten ersuchen.
Wurde wie im Fall von Herrn L. gar keine Besitzstörung begangen, unterstützt die AK Oberösterreich ihre Mitglieder bei der Abwehr der Forderungen gegen Unternehmen.
AK fordert Gesetzesänderung!
Die berechtigen Regelungen zum Besitzschutz dürfen nicht als Geschäftsmodell dienen. Gerichtlich können zwar in Einzelfällen Erfolge erzielt werden, eine generelle Lösung ist dadurch aber nicht möglich. Da ein Gerichtsverfahren teuer ist, zahlen die meisten Betroffenen aus Angst die hohen Forderungen. Die tatsächlichen Kosten der Unternehmer liegen weit darunter, wodurch das Geschäftsmodell lukrativ ist. Es braucht daher gesetzliche Maßnahmen, um Besitzstörung als Geschäftsmodell Einhalt zu gebieten.
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