AK Ober­österreich warnt Konsumentinnen und Konsumenten: Dankeschön-Zu­sagen über Sovendus sind häufig Abo­fallen

Wer online einkauft, bekommt nach einer Bestellung oft als Dankeschön die Möglichkeit, aus einer Liste von Produkten Gratisausgaben anzufordern oder Vorteile einzulösen. Nun berichten immer mehr Konsument:innen, dass sie nach Anfordern von Gratiszeitschriften mit kostenpflichtigen Abos und Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden. Besonders häufig passiert das bei Magazinen der „ZEIT“.

Abos, die man gar nicht wollte

Interessiert man sich für eine solche Gratisausgabe, sollte man vor dem Anfordern immer ganz genau hinschauen. Auf den ersten Blick enthält die Bestellung eine oder zwei kostenlose Ausgaben, meist auch versandkostenfrei. In dem kleinen Menü „Mehr lesen“ ist dann allerdings versteckt, dass mit dieser Bestellung ein kostenpflichtiges Abo verbunden ist. Genauer gesagt: Möchte man die Zeitschrift nach der Gratisausgabe weiterlesen, müsse man nichts tun – weitere Ausgaben kommen regelmäßig. Einen Hinweis auf ein Kündigungserfordernis findet man dort nicht. Aus einer vermeintlichen Gratisausgabe wird damit ein Abo, das man nicht wollte, und weitere Zeitschriften, für die man zahlen soll.

Inkasso­forderung über 300 Euro

So erging es auch einer oberösterreichischen Konsumentin. Sie entschied sich nach einer Bestellung bei einer Apotheke im Internet für ein kostenloses Zeitschriftenexemplar. Es folgten Rechnungen für ein vermeintlich abgeschlossenes Abo und letztlich eine Inkassoforderung von mehr als 300 Euro.

So ist die Rechts­lage

Nach dem Konsumentenschutzgesetz müssen wichtige Informationen wie Kosten und Laufzeit vor Vertragsabschluss deutlich erkennbar angegeben sein. Sind diese Inhalte lediglich in einem kleinen und zugeklappten Menü versteckt, reicht das nicht aus, um einen zahlungspflichtigen Abovertrag abzuschließen. Im Gegenteil: Firmen, die von solchen Schnäppchenangeboten profitieren, müssen über alle Kosten klar und offen informieren.

Ebenso kann sich ein Probeabo nur dann automatisch verlängern, wenn die Firma gesondert auf die Kündigungspflicht hinweist. Schweigen allein reicht dafür nicht aus.

Die AK hilft

Den betroffenen Konsument:innen konnte die AK Oberösterreich bisher helfen. Sämtliche Rechnungen wurden storniert. Im erwähnten Fall hat das Inkassobüro die Betreibung eingestellt, eine Rückmeldung des Unternehmens ist jedoch ausständig.

Ein Probe­abo kann sich nur dann automatisch ver­längern, wenn die Firma ge­sondert auf die Kündigungs­pflicht hin­weist.

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