Hotelgutscheine nach 3 Jahren abgelaufen? AK Oberösterreich erkämpfte Rückzahlung für eine Konsumentin
Stefanie L. kaufte am 30.12.2019 im Internet bei Hoxami.com Gutscheine für den Aufenthalt in einem Hotel in Kaprun zum Kaufpreis von 334 Euro. Als sie diese Anfang 2020 einlösen wollte, teilte man ihr mit, dass das Zimmerkontingent erschöpft sei. Im Jänner 2024 startete die 30-jährige Linzerin erneut einen Versuch, den Gutschein einzulösen. Das Hotel verweigerte die Leistung. Begründung: Die Gutscheine seien nur 3 Jahre gültig. Weil auch Hoxami.com den Kaufpreis nicht zurückzahlen wollte, ging die AK Oberösterreich für die Konsumentin vor Gericht.
Konsumentin hatte kein Wahlrecht
Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Diese Frist kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden, nämlich dann, wenn gleich starke Vertragspartner eine Verkürzung individuell vereinbaren. Das war hier nicht der Fall. Die einseitig vorgegebene Gültigkeitsdauer der Übernachtungsgutscheine von 3 Jahren ist gröblich benachteiligend. Die Konsumentin hatte kein Wahlrecht, weil das Hotel den Zeitraum der Einlösung bestimmt hatte. Obwohl ihr keine passenden Termine angeboten wurden, hatte sie keine Möglichkeit, eine Rückzahlung des Kaufpreises zu erwirken. Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte Frau L. für 345 Tage die Gutscheine überhaupt nicht einlösen.
Landesgericht Linz verurteilte die Firma Hoxami.com
Die AK versuchte, mit dem Hotel und dem Unternehmen Hoxami.com eine außergerichtliche Lösung zu finden. Da beide zu keiner Leistung bereit waren, ging die AK für die Konsumentin vor Gericht. Das Verfahren ging durch zwei Instanzen. Das Landesgericht Linz verurteilte die Firma Hoxami.com zur Rückzahlung des Kaufpreises.
Achtung:
Hotelgutscheine, die über Internetplattformen verkauft werden, erscheinen auf den ersten Blick günstig, haben aber meist eine kurze Gültigkeitsdauer und können selten zum Wunschtermin eingelöst werden.Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
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