25.04.2025

Hotel­gut­scheine nach 3 Jahren ab­ge­laufen? AK Ober­öster­reich er­kämpfte Rück­zahlung für eine Konsumentin

Stefanie L. kaufte am 30.12.2019 im Internet bei Hoxami.com Gutscheine für den Aufenthalt in einem Hotel in Kaprun zum Kaufpreis von 334 Euro. Als sie diese Anfang 2020 einlösen wollte, teilte man ihr mit, dass das Zimmerkontingent erschöpft sei. Im Jänner 2024 startete die 30-jährige Linzerin erneut einen Versuch, den Gutschein einzulösen. Das Hotel verweigerte die Leistung. Begründung: Die Gutscheine seien nur 3 Jahre gültig. Weil auch Hoxami.com den Kaufpreis nicht zurückzahlen wollte, ging die AK Oberösterreich für die Konsumentin vor Gericht.

Konsumentin hatte kein Wahl­recht

Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Diese Frist kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden, nämlich dann, wenn gleich starke Vertragspartner eine Verkürzung individuell vereinbaren. Das war hier nicht der Fall. Die einseitig vorgegebene Gültigkeitsdauer der Übernachtungsgutscheine von 3 Jahren ist gröblich benachteiligend. Die Konsumentin hatte kein Wahlrecht, weil das Hotel den Zeitraum der Einlösung bestimmt hatte. Obwohl ihr keine passenden Termine angeboten wurden, hatte sie keine Möglichkeit, eine  Rückzahlung des Kaufpreises zu erwirken. Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte Frau L. für 345 Tage die Gutscheine überhaupt nicht einlösen.

Landes­gericht Linz ver­ur­teilte die Firma Hoxami.com

Die AK versuchte, mit dem Hotel und dem Unternehmen Hoxami.com eine außergerichtliche Lösung zu finden. Da beide zu keiner Leistung bereit waren, ging die AK für die Konsumentin vor Gericht. Das Verfahren ging durch zwei Instanzen. Das Landesgericht Linz verurteilte die Firma Hoxami.com zur Rückzahlung des Kaufpreises.

Achtung:

Hotelgutscheine, die über Internetplattformen verkauft werden, erscheinen auf den ersten Blick günstig, haben aber meist eine kurze Gültigkeitsdauer und können selten zum Wunschtermin eingelöst werden.

Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Diese Frist kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

weitere infos

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz. 

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Konsumentenschutz

TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...
  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum