Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Viele Supermärkte, Einkaufszentren und Fachmärkte stellen ihren Kund:innen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Doch Vorsicht: Diese Parkflächen dürfen in der Regel nur während des Einkaufs genutzt werden – und das zunehmend auch nur für eine begrenzte Zeit. Wenn Sie die Regeln missachten, riskieren Sie Strafen.
Kundenparkplatz ist Privatgrund
Kundenparkplätze sind Privatgrund, den die Betreiber:innen des Geschäfts nur vorübergehend und unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellen. Die wichtigste Bedingung: Die Nutzung ist an den Einkauf gekoppelt. Wenn Sie Ihr Auto parken, aber das Geschäft gar nicht besuchen, handeln Sie vertragswidrig.
Oft gilt eine Höchstparkdauer, etwa 90 oder 120 Minuten. Diese ist üblicherweise gut sichtbar auf Schildern vor Ort angeschrieben. Wenn Sie diese Frist auch nur leicht überschreiten, laufen Sie Gefahr, eine Vertragsstrafe zu erhalten. Diese kann deutlich teurer sein, als Parkdelikte auf öffentlichem Grund.
Kontrolle auch außerhalb der Öffnungszeiten
Ein weit verbreiteter Irrglaube: Wer außerhalb der Öffnungszeiten parkt, könne nicht kontrolliert werden. Viele Betreiber setzen auf Parkraumüberwachung durch Videokameras und automatische Kennzeichenerfassung. Wird der Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten genutzt, kann bei entsprechender Beschilderung ebenfalls eine Vertragsstrafe eingehoben werden.
Was tun bei einer Vertragsstrafe?
Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten, sollten Sie zunächst prüfen:
Ist eine Beschilderung am Parkplatz vorhanden?
Waren Sie tatsächlich nicht im Geschäft oder haben Sie die Höchstparkdauer überschritten?
Wurde das Auto außerhalb der Öffnungszeiten am Kundenparkplatz geparkt?
Ist die Vertragsstrafe nicht gerechtfertigt, sollten Sie diese schriftlich beeinspruchen. Liegt ein Verstoß gegen die Bedingungen vor, können Sie um eine Kulanzlösung ersuchen (z.B. durch Übermittlung von Einkaufsbelegen bei Überschreiten der Höchstparkdauer). Ein Rechtsanspruch auf Ausbuchung besteht jedoch nicht.
Fazit
Lesen Sie die Schilder genau und halten Sie sich an die ausgeschilderten Parkzeiten! Kundenparkplätze sind keine öffentlichen Abstellflächen. Wer dort sein Auto abstellt, ohne die Bedingungen zu beachten, riskiert empfindliche Strafen. Ein Blick auf die Beschilderung spart Zeit, Geld und Ärger.
Kundenparkplätze sind keine öffentlichen Abstellflächen. Wer dort sein Auto abstellt, ohne die Bedingungen zu beachten, riskiert empfindliche Strafen.
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