Instant Payments – Zahlen in Echtzeit und 24/7/365
Echtzeitüberweisungen – auch Instant Payments genannt – machen den Zahlungsverkehr deutlich schneller und effizienter. Überweisungen sollen in Zukunft in Sekundenschnelle abgewickelt werden und damit die herkömmliche SEPA-Überweisung langfristig sogar ablösen. Ziel ist es auch, die internationale Rolle des Euro zu stärken und Europas digitale Souveränität gegenüber globalen Wettbewerbern zu sichern.Seit 9. Jänner 2025 müssen Banken und Zahlungsdienstleister:innen Instant Payments bereits empfangen können. Ab 9. Oktober 2025 sind sie außerdem verpflichtet, auch den Versand solcher Echtzeitüberweisungen in Euro zu ermöglichen.
Was sind Echtzeitüberweisungen?
Instant Payments sind Überweisungen in Euro, die innerhalb der EU/EWR Staaten in maximal 10 Sekunden abgewickelt werden – und das rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres, unabhängig von Banköffnungszeiten. Auch die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang.
Was darf eine Instant Payment Zahlung kosten?
Instant Payments dürfen nicht teurer sein als herkömmliche SEPA-Überweisungen. Die tatsächlichen Kosten hängen somit vom jeweiligen Kontovertrag ab.
Empfängerüberprüfung – mehr Sicherheit bei Überweisungen
Ebenfalls ab 9. Oktober 2025 wird eine Empfängerkontrolle verpflichtend - auch bekannt als Verification of Payee (VOP) oder IBAN-Name-Check. Dabei wird vor dem Absenden der Zahlung überprüft, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt. Sie erhalten vor Durchführung der Überweisung einen Hinweis, ob die Daten vollständig, nur teilweise oder gar nicht übereinstimmen und entscheiden dann selbst, ob Sie die Zahlung abbrechen oder dennoch freigeben möchten. So sollen künftig Fehlüberweisungen und unter Umständen auch diverse Betrugsmaschen vermieden werden. Beachten Sie, dass Sie als Auftraggeber:in die volle Haftung trifft, wenn Sie eine Zahlung trotz eines Warnhinweises freigeben.
Hinweise nach der Durchführung des IBAN-Name-Check
- Grün: Name des Empfängers stimmt mit der IBAN überein.
- Gelb: Name stimmt nicht exakt mit der IBAN überein, zum Beispiel bei unterschiedlicher Schreibweise oder Umlauten. Sie sollten eine weitere, genauere Überprüfung durchführen.
- Rot: Keine Übereinstimmung des Empfängernamens mit der IBAN. Sie sollten die Überweisung nicht autorisieren.
Instant Payments in anderen EU-Währungen
Die EU-Verordnung sieht vor, dass Instant Payments auch in anderen EU-Währungen verfügbar werden sollen. Der Empfang für andere EU-Währungen soll ab Januar 2027 und der Versand ab Juli 2027 möglich sein.
Sicherheitstipps für Instant Payments
- Limits setzen:
Begrenzen Sie Überweisungsbeträge, um Schäden im Falle eines Betrugs zu minimieren. - Sorgfältig prüfen:
Lesen Sie Freigabenachrichten vollständig, prüfen Sie die Beträge und achten Sie auf Unstimmigkeiten. - Geräte-Registrierung:
Seien Sie vorsichtig bei der Anmeldung neuer Geräte und überprüfen Sie alle Angaben gründlich.
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