29.01.2025

Konsumentin sollte 11.400 Euro an ihre Versicherung zurückzahlen: AK half ihr und rät zu pünktlicher Zahlung von Prämien

Weil sie nach Ansicht ihrer Kfz-Versicherung mit den Prämienzahlungen im Verzug war, sollte eine Konsumentin aus Leonding nach einem Verkehrsunfall für den Schaden am gegnerischen Auto selbst aufkommen. Aus Sicht der AK war das unzulässig, weil der Verzug dadurch zustande kam, dass die Versicherung die Zahlweise einseitig von monatlich auf vierteljährlich umgestellt hatte.

Zahlungsweise umgestellt

Eine Konsumentin aus Leonding schloss für ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit monatlicher Prämienzahlung ab. Als die Prämie nicht wie vereinbart vom Konto eingezogen werden konnte, erhielt sie von der Versicherung eine Mahnung zugesandt. Den darauf ausgewiesenen Betrag zahlte sie umgehend ein. Da die Versicherung in der Zwischenzeit aber die Zahlweise von monatlich auf vierteljährlich umgestellt hatte, war die Konsumentin nach Ansicht der Versicherung mit den Prämienzahlungen nach wie vor in Verzug. Dann kam es zum Versicherungsfall.

Freund baute Unfall

Der Freund der Konsumentin verursachte mit dem Auto einen Verkehrsunfall. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Konsumentin übernahm zwar zunächst den Schaden am gegnerischen Fahrzeug von 11.400 Euro, nahm dann aber an der Konsumentin Regress und forderte von ihr die gesamte Zahlung wegen des angeblichen Prämienverzugs zurück.

Rückforderung war existenzbedrohend

Für die Konsumentin stellte sich die Rückforderung als existenzbedrohend dar. Daher wandte sie sich an die AK Oberösterreich. Diese konnte die Versicherung erfolgreich davon überzeugen, von der Regressforderung Abstand zu nehmen, weil der Zahlungsrückstand eindeutig durch die einseitige Umstellung der Zahlweise entstanden war.

AK empfiehlt, Prämien rechtzeitig zu bezahlen

Somit ist der Fall für die Konsumentin noch einmal gut ausgegangen. Dennoch zeigt er, dass die nicht rechtzeitige Bezahlung von Versicherungsprämien in einem Versicherungsfall existenzbedrohende Ausmaße erreichen kann, wenn etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung die an Geschädigte geleisteten Schadenszahlungen wieder zurückfordert oder die private Unfall- oder Haushaltsversicherung eine Leistung im Versicherungsfall nicht erbringt.

Um das zu vermeiden, empfiehlt die AK, besonders darauf zu achten, dass Versicherungsprämien immer rechtzeitig eingezahlt werden. Auf Mahnungen der Versicherung sollte immer unverzüglich reagiert werden.

Die nicht rechtzeitige Bezahlung von Versicherungsprämien kann in einem Versicherungsfall existenzbedrohende Ausmaße erreichen.

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