Umzugs­kündigung Internet: Was passiert mit dem Internet­an­schluss bei Um­zug?

Ein Umzug bedeutet meist viel Organisation – und bis vor einiger Zeit auch Ärger mit dem Internetvertrag. Wer übersiedelte, musste oft einen neuen Vertrag abschließen oder sogar für 2 Anschlüsse gleichzeitig zahlen. Damit ist Schluss: Beim Wohnungswechsel kann der bestehende Internetvertrag mitgenommen werden. Dies gilt für alle Verträge, die nach dem 1.11.2021 abgeschlossen wurden.

Wohnungs­wechsel: der Internet­an­schluss über­siedelt mit

  • Nach dem Umzug muss der Telekomanbieter den Dienst auch am neuen Wohnort erbringen.

  • unveränderte Vertragsbedingungen: Vertragslaufzeit, Tarif und Konditionen bleiben gleich. Es darf keine automatische Verlängerung oder Änderung erfolgen.

  • Der Anbieter darf „fürs Übersiedeln“ einen Aufwandsersatz verrechnen – dieser darf aber nicht teurer sein als die Aktivierung eines Neuanschlusses.

     

Was, wenn der Dienst am neuen Wohn­ort nicht ver­füg­bar ist?

Kann Ihr Anbieter den Dienst an der neuen Adresse nicht bereitstellen, gilt:

  • Kostenlose Kündigung möglich – auch während einer laufenden Bindefrist.

  • Kündigungsfrist: 2 Monate.

  • Achtung bei Geräten: Falls Sie bei Vertragsabschluss preisgestützte Geräte (zum Beispiel Modem oder Router) erhalten haben, dürfen hierfür noch Abschlagszahlungen verlangt werden.

Fazit:

Entweder übersiedelt der Anschluss mit oder Sie haben das Recht auf eine kostenlose Kündigung.

WICHTIG!

Der Anbieter wird in der Regel einen Nachweis für den Umzug, etwa eine Meldebestätigung, verlangen.

Entweder über­siedelt der An­schluss mit oder Sie haben das Recht auf eine kosten­lose Kündigung.

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