AK Oberösterreich kritisiert geplante Reform der EU-Fluggastrechte
Seit 2004 haben Fluggäste bei Verspätungen ab 3 Stunden, Überbuchung oder Annullierung ihrer Flüge auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Je nach Flugstrecke in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro. Die aktuellen Reformvorschläge der Europäischen Kommission stellen eine krasse Verschlechterung dieser Regelung für Kund:innen in Aussicht.
Derzeit erhalten Fluggäste je nach Länge der gebuchten Flugstrecke bei einer Verspätung ab 3 Stunden folgende Entschädigungszahlung:
- 250 Euro für Flüge bei einer Flugstrecke bis 1.500 km
- 400 Euro für Flüge bei einer Flugstrecke bis 3.500 km
- 600 Euro für Flüge bei einer Flugstrecke über 3.500 km
- Für Flüge innerhalb der EU bei einer Flugstrecke von mehr als 1.500 km ist die Ausgleichszahlung mit 400 Euro gedeckelt.
Verschlechterungen geplant
Die aktuellen Reformvorschläge der Europäischen Kommission sehen vor, dass Passagier:innen bei Kurzstecken bis 3.500 km erst ab 5 Stunden entschädigt werden müssen, bei 3.500 bis 6.000 km ab 9 Stunden Verspätung und bei Langstreckenflügen über 6.000 km müssten Fluggäste Verspätungen bis zu 12 Stunden ohne Ersatzzahlung hinnehmen. Wenn Verspätungen oder Annullierungen durch außergewöhnliche Umstände (z.B. Wetter) verursacht werden, sind Airlines nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt diese für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder Flüge in die EU mit einer Airline, die ihren Sitz in der EU hat.
Passagiere würden ihre Ansprüche verlieren
In der Praxis betragen die meisten Verspätungen zwischen 2 und 4 Stunden. Durch die Reform würden mehr als 2 Drittel der Passagier:innen ihren Entschädigungsanspruch verlieren. „Die geplante Reform stellt eine gravierende Verschlechterung für die Reisenden dar. Die Anhebung der Schwellenwerte ist ein Freibrief für stundenlange Verspätungen zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten, weil es für die Airlines noch weniger Anreiz gibt, für Pünktlichkeit zu sorgen. Anstatt die Rechte und Ansprüche der Passagierinnen und Passagiere zu beschneiden, sollten diese ausgeweitet werden“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Hohe Kosten für Reisende
Für Reisende bedeuten Flugprobleme nicht nur Ärger und Stress. In der Regel sind auch hohe Kosten damit verbunden, wenn z.B. vorab reservierte Hotelzimmer verfallen, gebuchte Mietwagen nicht mehr verfügbar sind oder anschließende Kreuzfahrten oder Rundreisen nicht wie geplant angetreten werden können.
AK setzt Entschädigungszahlungen und Rückerstattungen durch
Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt daher Passagier:innen. Ist eine Airline nicht bereit, Entschädigungszahlungen zu leisten oder den Ticketpreis rückzuerstatten, geht die AK Oberösterreich, in Kooperation mit Fairplane, für ihre Mitglieder und alle Oberösterreicher:innen vor Gericht. Insgesamt wurden in 3.400 Fällen 2,4 Millionen Euro Entschädigungszahlungen und Rückerstattungen durchgesetzt.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher:
- Beibehalten der Anspruchsberechtigung ab 3 Stunden und Anpassung der Ausgleichszahlungen an das steigende Preisniveau der letzten Jahre.
- Einführen einer europaweiten Insolvenzabsicherung des gesamten Ticketpreises oder alternativ die Bezahlung des Tickets erst beim Boarding.
- Proaktive Information aller Fluggäste per E-Mail über Ihre Entschädigungsansprüche im Falle einer Verspätung oder Annullierung.
- Erreichbarkeit der Airlines verbessern: Fluglinien sollen gesetzlich verpflichtet werden, eine Mailadresse, Postadresse und mindestens eine kostenlose Telefonnummer für Anfragen und Reklamationen von Kund:innen zur Verfügung zu stellen und diese gut sichtbar auf der Website bekannt zu geben.
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