Flugausfälle durch den Krieg im Nahen Osten: Welche Rechte haben Reisende?
Wegen des Krieges zwischen Israel und dem Iran meiden zahlreiche Airlines den Luftraum über dem Nahen Osten. Gestrichen werden nicht nur Flüge nach Israel oder in den Iran. Auch international wichtige Drehkreuze wie Dubai, Riad oder Doha sind betroffen.
Rückerstattung oder alternative Beförderung
Wird ein Flug gestrichen, haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Wenn die Fluggastrechteverordnung gilt (das ist bei Flügen mit Start in der EU oder bei Flügen aus einem Drittland in die EU mit einer EU-Airline der Fall), können Reisende wählen zwischen:
- Rückerstattung des Flugpreises,
- ehestmöglicher alternativer Beförderung zum Ziel (sofern möglich) oder
- Umbuchung auf einen geeigneten späteren Zeitpunkt.
Gehört der stornierte Flug zu einer Pauschalreise, sollten sich Betroffene direkt an den Reiseveranstalter wenden – dieser ist für eine mögliche Ersatzbeförderung bzw. Rückerstattung der Reisekosten zuständig.
Versorgungsleistungen
Befinden sich Reisende bereits am Flughafen, haben Sie im Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten und Getränke, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails, falls nötig Hotelübernachtung und Transfer). Das gilt auch für verspätete Flüge.
Anspruch auf Entschädigung?
Die ausführende Airline muss eine pauschale Entschädigung (250 bis 600 Euro) zahlen, wenn sie selbst für die Flugabsage oder Verspätung verantwortlich ist. Keine Zahlung ist fällig, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf die die Airline keinen Einfluss hatte, etwa wegen Unwetter oder Luftraumsperren. Letzteres trifft auf viele aktuelle Flugstreichungen wegen des Krieges zwischen Iran und Israel zu. Kommt es wegen des gesperrten Luftraums zu Verspätungen oder Absagen, gibt es somit keinen Anspruch auf pauschale Entschädigungszahlungen.
Was Reisende tun sollten
Reisende sollten die Stornierung gut dokumentieren (Aufbewahren von E-Mails, Fotodokumentation am Flughafen) und sich rasch an die ausführende Fluggesellschaft (Pauschalreise: direkt an den Reiseveranstalter) wenden, um eine Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.
Belege für Versorgungsleistungen (Verpflegung am Flughafen, nötige Hotelübernachtungen oder Taxifahrten) sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um mögliche Ansprüche auf Erstattung gegenüber der Airline zu belegen. Bei Fragen oder Problemen unterstützt der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich.