Das Geschäft mit der Liebe – Kostenfalle Dating-Plattformen und Partnervermittlung

Immer mehr Konsument:innen machen sich über Online-Portale und Dating-Apps auf die Suche nach der großen Liebe. Sowohl im Internet als auch offline bieten unzählige Firmen ihre Dienste an. Die Kosten sind jedoch meist hoch und die Auflösung der Verträge kann für Betroffene mühsam werden. 

Vertragsschluss

Lesen Sie sich vor Vertragsabschluss den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durch. Achten Sie besonders auf die Kosten, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. Bei Partnervermittlungsverträgen sollte zudem darauf geachtet werden, wie viele Vermittlungsvorschläge zugesichert werden.

Widerrufsrecht und Wertersatz

Da es sich um einen Verbraucherverträge handelt, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn der Vertrag im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde. Bei fehlender bzw. inkorrekter Widerrufsbelehrung verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage.

Ein in den Vertragsbedingungen enthaltener Verzicht auf das Widerrufsrecht ist meist unwirksam, da die Dienstleistung nicht vollständig erbracht wurde.

Wird der Vertrag innerhalb der Frist widerrufen, steht dem Unternehmen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu. Unternehmen wie Parship und Elitepartner haben versucht, bis zu 75 % der Gesamtkosten des Abonnements als Wertersatz einzufordern. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass nur ein zeitanteiliges Entgelt für die Dienstleistung verlangt werden kann (EU gegen PE Digital, EuGH C-641/19). Wurde das Jahresabonnement z.B. nach sieben Tagen widerrufen, steht Ersatz in Höhe von 7/365 der Gesamtsumme zu.

Automatische Vertragsverlängerung

Viele Verträge sehen vor, dass sich der zunächst (auf 3, 6 oder 12 Monate) befristet abgeschlossene Vertrag verlängert, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf gekündigt wird.

Betroffene rechnen jedoch oft nicht mit einer solchen Vertragsbestimmung und übersehen die Frist für die Beendigung des Vertrages. Laut Konsumentenschutzgesetz (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG) müssen Unternehmen ihre Kund:innen rechtzeitig und klar über eine bevorstehende Vertragsverlängerung informieren – in einer separaten Nachricht und mit einem Hinweis auf diese Nachricht in den Vertragsbedingungen.

Die Anforderungen an die Erinnerungsnachricht sind streng. In einem Urteil gegen die PE Digital GmbH (Parship und Elitepartner) waren die Anforderungen nicht erfüllt, da weder im Betreff noch im Text der E-Mail ein eindeutiger und unmissverständlicher Hinweis auf die bevorstehende Vertragsverlängerung enthalten war (siehe Geschäftspraktik 2 in OGH vom 23.10.2018, 4 Ob 179/18d, ). Auch die Abänderung der Erinnerungsmail erfüllte die Anforderungen wegen der unspezifischen Betreffzeile und des vagen Mailtextes nicht. Zudem waren wichtige Informationen erst nach Login ins Kundenkonto ersichtlich und selbst dort nicht sofort auffindbar (siehe dazu den Bericht des VKI zu 4 Ob 196/23m).

Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten, ist die automatische Vertragsverlängerung unwirksam. Darauf können Sie das Unternehmen mit unserem Musterbrief hinweisen.

Gewährleistung bei Partnervermittlungsagenturen

Bei Verträgen mit Partnervermittlungsagenturen wird meist die Vermittlung einer bestimmten Anzahl an Kontakten vereinbart. Werden Kontakte vermittelt, die eindeutig von den vereinbarten Wunschprofilen abweichen, kann Verbesserung im Rahmen der Gewährleistung verlangt werden. Das ist etwa durch Übermittlung eines neuen Kontakts möglich. Werden weiterhin nur mangelhafte Partnervorschläge übermittelt, kann die Auflösung des Vertrages und Rückzahlung des Entgelts verlangt werden. Ein Anspruch, dass aus Partnervorschlägen tatsächlich eine Beziehung entsteht, besteht jedoch nicht.

Unsere Tipps

  • Verträge vor Abschluss genau durchlesen und auf Kosten, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit achten
  • Widerrufsrecht ausüben, wenn Sie gleich zu Beginn mit der Leistung nicht zufrieden sind. Achten Sie darauf, den Widerruf an die richtige Mailadresse zu senden. Informationen dazu finden Sie im Widerrufsformular.
  • Befristete Verträge rechtzeitig kündigen, um automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden

Kontakt

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