21.02.2025

46 rechts­widrige Vertrags­klauseln: AK Ober­öster­reich ging erfolg­reich gegen die HAKA Küche GmbH vor

Die AK Oberösterreich fand in den Geschäftsbedingungen der HAKA Küche GmbH 46 rechtswidrige Vertragsklauseln. Sie veranlasste eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen – mit dem Ziel, dass unfaire Zahlungsbedingungen, die zum Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts bei Mängeln führen, aus den Geschäftsbedingungen entfernt werden. Mit Erfolg: Schon in der ersten Gerichtsverhandlung verzichtete das Unternehmen auf die weitere Verwendung aller 46 unzulässigen Klauseln.

HAKA um­ging Recht der Konsumenten

Liefert ein Unternehmen mangelhaft, haben Konsument:innen das Recht, die Zahlung bis zur Behebung der Mängel zurückzuhalten. Die HAKA Küche GmbH umging dieses Recht mit der vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung des gesamten Preises eine Woche vor Lieferung. So wurde den Kund:innen das einzige Druckmittel für eine rasche Mangelbehebung genommen. 

Ein­schränkung der Gewährleistungs­rechte

Aber auch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Kund:innen wurden beschränkt. So sollte zum Beispiel auch bei erheblichen Mängeln kein Recht auf Vertragsauflösung bestehen und die Gewährleistung entfallen, wenn ein Mangel nicht unverzüglich gerügt wird.

Preis­er­höhung, Storno­gebühren, Liefer­termine, Verpackungs­rück­nahme

Das Unternehmen behielt sich vor, bei Verträgen mit einer Lieferfrist von mehr als 3 Monaten die Preise ohne weiteres an Materialkostensteigerungen anzupassen. Darüber hinaus wurde eine unzulässig hohe Stornogebühr von 20 Prozent vereinbart und die gesetzlich verpflichtende Rücknahme von Verpackungsmaterial ausgeschlossen. Außerdem wurde vereinbart, dass zugesagte Liefertermine unverbindlich sind.

Kunden müssen erst nach voll­ständiger, mangel­freier Lieferung be­zahlen

Aufgrund des Unterlassungsvergleichs darf sich die HAKA Küche GmbH nicht mehr auf die rechtswidrigen Vertragsklauseln berufen. Das bedeutet für betroffene Kund:innen, dass sie den Kaufpreis ihrer Küche erst zahlen müssen, wenn die Küche vollständig und mangelfrei montiert ist. 

Die Arbeiter­kammer sorgt für faire Vertrags­klauseln

Konsumentinnen und Konsumenten müssen sicher sein können, dass sie im Klein­ge­druckten nicht übers Ohr ge­hauen werden.

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Konsumentenschutz

„Wir helfen unseren Mitgliedern nicht nur, wenn sie im Einzelfall ein Problem mit einem Unternehmen haben. Wir sorgen auch dafür, dass unfaire Vertragsbedingungen verschwinden. Konsumentinnen und Konsumenten müssen sicher sein können, dass sie im Kleingedruckten nicht übers Ohr gehauen werden“

Andreas Stangl

AK-Präsident

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