07.10.2025

Insolvenz 123 Shared Mobility GmbH (123 Transporter)

Die Firma 123 Shared Mobility GmbH (besser bekannt als „123 Transporter“) hat mit Wirksamkeit 7. Oktober 2025 beim LG Wiener Neustadt Insolvenz angemeldet. Zum Masseverwalter wurde die LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH bestellt. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten des Masseverwalters sind dem Eintrag in der Ediktsdatei zu entnehmen: LG Wiener Neustadt, 11 S 114/25p - Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung - 123 Shared Mobility GmbH

Ausstehende Rückerstattung der Kaution und Vertragsstrafen

Viele Betroffene wenden sich wegen ausstehender Rückerstattung der Kaution (500 – 1.000 €) oder verrechneten Vertragsstrafen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ. Durch die Insolvenz stellt sich für viele Betroffene die Frage, welche Möglichkeiten nun diesbezüglich bestehen.

Bei Zahlung mit Kreditkarte bzw. Debit-Funktion der Bankomatkarte wird empfohlen, die Rückbuchung der abgebuchten Beträge beim Zahlungsdienstleister (Anbieter der Kredit/Debitkarte) anzufragen. Dazu kann der folgende Musterbrief verwendet werden: 

Musterbrief | Rückforderung Zahlungsdienstleister (0,1 MB)

Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren

Können geleistete Zahlungen nicht per Umsatzreklamation zurückgefordert werden, ist eine Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren möglich. Es ist jedoch zu prüfen, ob sich eine Anmeldung wirtschaftlich rechnet: In der Regel werden nur geringe Quoten erzielt - eine vollständige Rückerstattung erfolgt nicht. Für die Forderungsanmeldung ist eine Gebühr von 31 Euro zu entrichten.  Ein Formular zur Anmeldung finden Sie https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/3/7.

Kein deutlicher Hin­weis auf Kaution

Vielen Konsument:innen, die über die Website oder die App von 123-Transporter ein Fahrzeug mieteten, war zunächst nicht bewusst, dass das Unternehmen auch eine Kaution kassieren möchte. Das liegt daran, dass 123-Transporter vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000 Euro) hinwies, sondern diese lediglich in den 24-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens erwähnte. Erst nach Abschluss der Mietvereinbarung gab es von 123-Transporter eine weitere Information, dass eine Kaution bezahlt werden muss. Als Alternative bot das Unternehmen auch einen Kautionsverzicht (nicht rückerstattbare Zahlung über aktuell 149 Euro) oder die sogenannte 123 Pro-Mitgliedschaft an.

Frag­würdiges Abo

Die 123 Pro-Mitgliedschaft läuft über 24 Monate. Monatlich sind laut Abo-AGB 67 Euro dafür zu bezahlen. Das macht über 24 Monate einen Betrag von 1.608 Euro.

Da aktuell keine Fahrzeuge über die Website gebucht werden können, können Zahlungen mangels Leistungsbereitschaft eingestellt werden. Betroffene sollten dies schriftlich bekanntgeben.

Frag­würdige Vertrags­strafen

Immer mehr Konsument:innen berichteten, dass im Zuge der Fahrzeugmiete Vertragsstrafen über die Kreditkarte abgebucht wurden, zum Beispiel für überhöhte Geschwindigkeiten (ohne Verkehrsstrafe) oder für Rauchen im Fahrzeug (pro Zigarette). Diese Strafen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, jedoch unserer Meinung nach intransparent und gröblich benachteiligend und daher unwirksam. Da vom Unternehmen keine freiwillige Rückzahlung zu erwarten ist, sollten sich Betroffene an den Anbieter der genutzten Kredit- beziehungsweise Debitkarte wenden.

Konsument:innen, die nur gelegentlich einen Transporter be­nötigen, sollten sich nicht ver­leiten lassen, eine Mit­glied­schaft ab­zu­schließen.

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