Geräteversicherung zahlte bei Schaden an Digitalkamera nicht: AK ging für Konsumenten erfolgreich vor Gericht
Weil er den Schadenshergang nach Ansicht der ERGO Versicherung nicht genau schildern konnte, lehnte diese die Übernahme der Reparaturkosten wegen eines Feuchtigkeitsschadens ab. Aus Sicht der AK zu Unrecht, denn ein Feuchtigkeitsschaden wurde eindeutig festgestellt. Der Konsument hatte den Versicherungsfall auch ordnungsgemäß gemeldet und alles ihm Mögliche zur Aufklärung des Schadenshergangs beigetragen.
Ein Konsument aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung schloss im Juni 2023 beim Kauf seiner Digitalkamera eine Elektrogeräteversicherung ab. Zu Weihnachten 2024 ließ sich die Kamera trotz vollständig aufgeladenem Akku nicht mehr einschalten. Daraufhin kontaktierte er seinen Verkäufer bei Media Markt, der im Zuge der Schadensbegutachtung einen Feuchtigkeitsschaden feststellte.
Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, der Konsument habe eine Obliegenheit verletzt. Er könne nicht erklären, wie es zu dem Feuchtigkeitsschaden gekommen sei. Immerhin hatte die Kamera jedoch stets bestimmungsgemäß verwendet, beispielsweise beim Wandern, im Garten oder bei Familienfeiern. Wie der Schaden entstanden sei, kann der Konsument nicht nachvollziehen.
Versicherung lenkte erst nach Klage ein
Der Konsument wandte sich an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich. Da ein Feuchtigkeitsschaden vorlag und die Versicherungsbedingungen den Begriff „Feuchtigkeit“ eindeutig als versicherten Schadensfall definieren, schrieben die Konsumentenschützer:innen an die ERGO Versicherung. Diese lehnt jedoch weiterhin ab, für die Reparatur aufzukommen. Erst nachdem ein von der AK Oberösterreich beauftragter Rechtsanwalt beim Bezirksgericht Linz Klage einbrachte, lenkte die Versicherung ein. Schließlich übernahm sie die Reparaturkosten in Höhe von 329 Euro. Damit ist der Fall für den Konsumenten letztlich gut ausgegangen.
Immer häufiger melden sich betroffene Konsument:innen bei der AK Oberösterreich. Ihre Geräteversicherung, die beim Kauf abgeschlossen und für die vertragskonform Prämien bezahlt wurden, lehne im Schadensfall die Leistung ab. Die Begründungen dafür sind für die Konsumentenschützer:innen häufig nicht nachvollziehbar und selbst die Argumente der Expert:innen werden nur unzureichend berücksichtigt.
Tipps
- Überlegen Sie bereits beim Kauf eines Elektrogeräts, ob der Abschluss einer Geräteversicherung tatsächlich von Vorteil ist. Oft überwiegen die Kosten den Nutzen solcher Versicherungen, weil viele Schäden ausgeschlossen und die Leistungen nach oben hin begrenzt ist. Die Möglichkeit, dass die Leistung abgelehnt wird, und der dabei entstehende Ärger können zusätzlich in Ihre Entscheidung einfließen.
- Lehnt eine bereits bestehende Geräteversicherung die Leistung ohne guten Grund ab, stehen die Konsumentenschützer:innen der Arbeiterkammer Oberösterreich gerne mit Rat und Tat zur Seite: konsumentenschutz@akooe.at
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